- Zollrecht
-
Das Zollrecht (auch Zollregal) war im Mittelalter das Recht, von vorbeikommenden Reisenden und Händlern einen Zoll oder eine Maut zu erheben. Meistens gewährte der oberste Landherr, zum Beispiel der Kaiser, oder der Bischof, falls dieser weltliche Macht hatte, seinen Lehensleuten oder Vasallen dieses Recht. Auch eine Stadt konnte, im Rahmen des Stadtrechts, das Zollrecht erlangen. Das Zollrecht war jahrhundertelang die Haupteinnahmequelle vieler Adliger und Monarchen, die dadurch unter anderem Kriege und den Hofstaat finanzierten. Heutzutage werden sogenannte „Wirtschaftszölle“ hauptsächlich bei der Wareneinfuhr in ein Zollgebiet erhoben, die die Warenströme steuern sollen.
Inhaltsverzeichnis
Zollrecht in der EU
In der Europäischen Union gelten der Zollkodex (ZK, EWG-Verordnung 2913/92 vom 12. Oktober 1992) und die Durchführungsverordnung zum Zollkodex (ZK-DVO, EWG-Verordnung 2454/93 vom 2. Juli 1993, [1]).
Zollrecht in Deutschland
In Deutschland gilt das europäische Zollrecht. Teilweise bleibt jedoch Raum für nationale Regelungen. Diese beruhen in Deutschland überwiegend auf den Vorschriften für die Finanzverwaltung. Das sind neben der
- Abgabenordnung (AO)
- Zollverwaltungsgesetz (ZollVG)[2]
- Zollverordnung (ZollV)[3]
Durch die deutsche Zollverwaltung werden auch verschiedene Verbrauchsteuern erhoben und verwaltet. Diese sind ebenfalls in den nationalen Gesetzen verankert. Bei der Erhebung des „Zolls“ (eigentlich Einfuhrabgaben) werden diese ebenso unter den Vorschriften des Zollrechts eingezogen wie die Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
Das alte Zollgesetz trat mit dem Zollkodex 1992 außer Kraft.
In der Zollverwaltung finden weitere Gesetze Anwendung, die aber nicht als Zollrecht betrachtet werden können, da sie diverse andere Bereiche ebenso erfassen (z. B. Sozialgesetzbuch, Strafgesetzbuch und Zivilprozessordnung).
Zollrecht in Österreich
In Österreich gilt das europäische Zollrecht. Teilweise bleibt jedoch Raum für nationale Regelungen.
Internationales Zollrecht
Innerhalb der WTO wurden diverse Abkommen geschlossen, die den freien Welthandel fördern, zum Beispiel durch den Abbau von Handelsbarrieren wie Zölle. Diese Verträge haben also direkten Einfluss auf das nationale, europäische und internationale Zollrecht. Wichtig sind dabei vor allem
- GATT
- GATS
- TRIPS
- International Convention on the simplification and harmonization of Customs procedures[4] (Kyoto Convention, KC) der Weltzollorganisation (WCO)
Des Weiteren gibt es wichtige Freihandelszonen, die ihr Zollrecht harmonisiert haben. Dazu gehören unter anderen:
Für das internationale Zollrecht von Bedeutung ist ebenfalls die Gruppe der AKP-Staaten. Dabei handelt es sich um Entwicklungsländer, die von der Europäischen Union Vorteile im Zollrecht erhalten. Ähnliche Vorzugsbehandlungen finden in allen wirtschaftlich weiter entwickelten Regionen gegenüber Entwicklungsländern statt (z. B. USA, Japan).
Siehe auch
Literatur
- Reinhart Rüsken, Ulrich Krüger, beide Richter am Bundesfinanzhof: ZFZ - Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern. Stollfuß Medien GmbH & Co. KG, ISSN 0342-3484.
- Reinhart Rüsken, Richter am BFH: Zollrecht- Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs. Kommentar, Stollfuß Medien GmbH & Co. KG, ISBN 978-3-08-253800-5.
- Peter Witte, Hans-Michael Wolffgang (Hrsg.): Lehrbuch des Europäischen Zollrechts. 5. Auflage. nwb, Herne 2007, ISBN 3-482-43545-6.
- Für Österreich
- Walter Summersberger: Grundzüge des Zollrechts. Lexisnexis, Wien 2002, ISBN 978-3-7007-2280-9.
Einzelnachweise
- ↑ Zollkodex-Durchführungsverordnung (Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften)
- ↑ ZollVG
- ↑ ZollV
- ↑ International Convention on the simplification and harmonization of Customs procedures. World Customs Organization, Januar 1993, abgerufen am 5. Februar 2008.
Wikimedia Foundation.