- Fiskal
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Fiskal (Latein: fiscalis = die Staatskasse betreffend) war ab dem 14./15. Jahrhundert in den meisten deutschen Staaten die Bezeichnung für einen öffentlichen Beamten, der die Gerechtsame und das Interesse des Fiskus wahrzunehmen hatte.
Aus seinen Aufgaben ergab sich auch die Stellung als öffentlicher Ankläger im Kriminalprozess. Er hieß so, weil nach dem alten System, in dem ein Verbrecher sich durch Erlegung von Bußen an den Verletzten und von Friedgeldern an den König lösen konnte, der Vertreter des königlichen Schatzes solche Straffälle als Gelegenheiten eines öffentlichen Einkommens wahrzunehmen hatte.
Den Reichsfiskalen im Deutschen Reich beim Reichskammergericht und beim Reichshofrat oblag es als Ankläger aufzutreten, wenn die Gerechtsame, Gesetze und Verfassung des Reichs verletzt wurden, beispielsweise gegen Missbrauch des Münzregals oder Störungen des Landfriedens.
Im 18. Jahrhundert waren in Preußen Fiskale in fast allen Bereichen der Verwaltung tätig, diese unterstanden einem Generalfiskal. Mit der Einführung von Staatsanwaltschaften übernahmen diese den Großteil der Aufgaben.
Kategorie:- Steuerrechtsgeschichte
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