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Flag Carrier (engl.: Fahnen- oder Flaggenträger) ist ein Begriff aus der zivilen Verkehrsluftfahrt und bezeichnet eine Fluggesellschaft, die bestimmte Bedingungen erfüllt.
Die genaue Definition des Begriffs ist umstritten, es existieren jedoch die folgenden Bedeutungsmöglichkeiten:
Inhaltsverzeichnis
Fluggesellschaft im Eigentum des Staates
In der restriktivsten Auslegung werden nur diejenigen Fluggesellschaften als Flag Carrier bezeichnet, die sich mehrheitlich im Eigentum des Staates befinden[1]. Typisch ist hier oft auch eine Monopolstellung im heimischen Markt[2], teilweise nahmen die Flag Carrier gleichzeitig auch Aufgaben wie den Transport von Funktionsträgern zu Staatsbesuchen wahr. Historisch wurde der Begriff hier insbesondere für europäische Fluggesellschaften wie Air France, British Airways und die Deutsche Lufthansa gebraucht. Sowohl durch die zunehmende Privatisierung als auch durch die Liberalisierung im Luftverkehr und Open-Skies-Abkommen wird der Begriff zumindest in Europa zunehmend obsolet.
Fluggesellschaft mit Lizenz eines Staates
Insbesondere in den USA werden mit Flag Carrier alle Fluggesellschaften bezeichnet, die eine Lizenz der Luftfahrtbehörde des entsprechenden Staates halten[3]. Damit sind in der Regel weitere Auflagen verbunden, typischerweise muss etwa der Unternehmenssitz in diesem Staat liegen und das Unternehmen darf nicht mehrheitlich in ausländischem Besitz sein. Dieser Ansatz ähnelt dem eines Schiffsregisters und ist vor allem dann von Bedeutung, wenn wie etwa im Fly America Act nur Flag Carrier für von der öffentlichen Hand finanzierte Flüge genutzt werden dürfen.
Marketing
Nicht zuletzt aufgrund dieser Definitionsschwierigkeiten wird der Begriff auch von anderen Fluggesellschaften benutzt, die damit eine besondere Verbundenheit mit einem Staat demonstrieren wollen. Die Fluggesellschaft Virgin Atlantic etwa bezeichnete sich als Reaktion auf die Entfernung des Union Jacks von den Leitwerken der British-Airways-Maschinen als „Britain's Flag Carrier“. Auch die frühere Pan American wurde aufgrund ihrer zahlreichen Exklusivverträge mit der amerikanischen Regierung häufig als Flag Carrier bezeichnet.
Belege
- ↑ Schule für Touristik Definition Flag Carrier
- ↑ Pompl u.a.: Zur Differenzierung der Geschäftsmodelle im Personenluftverkehr: Die Full Service Network Carrier
- ↑ UCLA Air transportation by U.S. flag carriers
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