- Flugsicht
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Als Flugsicht (englisch: flight visibility) bezeichnet die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) die horizontale Sicht in Flugrichtung aus dem Führerraum eines im Flug befindlichen Luftfahrzeugs. Diese wird vom Luftfahrzeugführer bestimmt.
Sicht ist in dem Zusammenhang die durch atmosphärische Verhältnisse bedingte und in Entfernungseinheiten ausgedrückte Möglichkeit, bei Tag auffallende, unbeleuchtete Gegenstände und bei Nacht auffallende, beleuchtete Gegenstände zu sehen und zu erkennen.
Im Gegensatz dazu versteht man unter Bodensicht (englisch: ground visibility) die horizontale Sicht auf einem Flugplatz, wie sie von einer amtlich dazu beauftragten Person festgestellt wird.
Kategorie:- Flugmeteorologie
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