Flugsicherungsingenieur

Flugsicherungsingenieur

Der Flugsicherungsingenieur ist ein Spezialberuf in der Flugsicherung. Seine Aufgabe ist die Bereitstellung technischer Systeme für die Fluglotsen, um ihnen die sichere Arbeit zu ermöglichen.

Inhaltsverzeichnis

Qualifikation

Der Flugsicherungsingenieur hat im Allgemeinen ein abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder Informatik an einer Universität, Fachhochschule, Berufsakademie (BA) bzw. Dualen Hochschule (DH) absolviert, bevor er bei der Flugsicherung gemäß den Bestimmungen der FSPersAV[1] einen sog. Erlaubnislehrgang absolviert und systemspezifische Berechtigungsprüfungen unter Aufsicht des Luftfahrtbundesamts ablegt. Wie jeder Fluglotse muss der Flugsicherungsingenieur regelmäßig seine Kenntnisse nachweisen.

Der Vorgängerberuf zum Flugsicherungsingenieur ist der Flugsicherungstechniker, basierend auf einer Lehre in den oben genannten Bereichen. Aus der Historie spezieller Flugsicherungssysteme heraus waren bis etwa 1990 andere Qualifikationen notwendig als heutzutage - momentan sind die flugsicherungstechnischen Systeme wesentlich näher an industriellen Standardkomponenten orientiert und in der Computerwelt zu Hause.

Tätigkeitsbereich

Ein Flugsicherungsingenieur betreut flugsicherungstechnische Systeme. Diese Systeme sind in folgende Bereiche unterteilt:

Weitere Tätigkeiten umfassen die Entwicklung neuer Systeme bzw. die dezentrale Unterstützung bei der Entwicklung neuer Systeme, sowie die technische Beratung der Flugverkehrskontrolldienste.

Nur zugelassene technische Flugsicherungsprovider kommen für den Flugsicherungsingenieur als mögliche Arbeitgeber in Frage. Da aber das zugrundeliegende Studium ihn für weitere Tätigkeiten qualifiziert ist eine Tätigkeit außerhalb der Flugsicherung ebenfalls möglich - im Gegensatz zum Fluglotsen, dessen Ausbildung ihn nur und ausschließlich auf seine hochspezialisierte Tätigkeit festlegt, sofern er nicht eine anderweitige Qualifikation erwirbt.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine Ausbildung (Flugsicherungspersonalausbildungsverordnung - FSPersAV)

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