Foreign Intelligence Surveillance Act

Foreign Intelligence Surveillance Act

Das Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) (deutsch: Gesetz zum Abhören in der Auslandsaufklärung) ist ein vom Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika 1978 verabschiedetes Gesetz, das die Auslandsaufklärung und Spionageabwehr der Vereinigten Staaten regelt. Dabei werden unterschiedliche Maßstäbe an die Tätigkeit der Nachrichtendienste außerhalb des Territoriums der USA einerseits und der Überwachung US-amerikanischer Staatsbürger und auf dem Territorium der Vereinigten Staaten ansässiger Ausländer andererseits angelegt.

Inhaltsverzeichnis

Rechtslage

Gemäß dem Vierten Verfassungszusatz der Verfassung der Vereinigten Staaten sind Festnahmen, Durchsuchungen von Personen und Wohnungen und die Beschlagnahme von Gegenständen nur aufgrund von durch Eid oder eidesstattliche Erklärung bestätigtem probable cause (hinreichender Verdacht) zulässig. Diese Klausel gilt für Staatsangehörige der USA und für Ausländer, die sich innerhalb der Grenzen aufhalten.

Inland

Der FISA regelt die näheren Umstände unter denen der Attorney General und das ihm unterstellte FBI einen Durchsuchungsbefehl gegen Personen erlangen können, die auf dem Boden der Vereinigten Staaten der Spionage für eine ausländische Macht gegen die USA verdächtigt werden. 1978 ging es ursprünglich nur um elektronische Überwachungsmaßnahmen, insbesondere Telefonüberwachung und akustische Wohnraumüberwachung, seit 1994 regelt der FISA auch die Durchsuchung von Wohnungen und Personen.

Dazu wurde mit dem FISA das United States Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC) geschaffen, ein Gericht, das ausschließlich zur Beratung von FISA-Fällen zusammentritt, und die Überwachung oder Durchsuchung anordnen muss. Bei Gefahr im Verzug muss das FISC unverzüglich informiert werden und kann innerhalb von einer Woche die Maßnahme nachträglich genehmigen.

Ausland

Die Überwachung der Telekommunikation außerhalb der USA durch die Nachrichtendienste bedarf keiner Genehmigung. Sie kann vom Director of National Intelligence oder dem Attorney General für die Dauer von jeweils bis zu einem Jahr angeordnet werden, wenn begründet angenommen wird, dass die Zielperson sich im Ausland aufhält, auch wenn es sich um einen Amerikanischen Staatsbürger handelt. Die Einhaltung dieser Regel muss dem FISC zugesichert werden. Über die gesetzmäßige Durchführung ist den Geheimdienstausschüssen der beiden Häuser des Kongress (Select Committee on Intelligence im Senat und United States House Permanent Select Committee on Intelligence im Repräsentantenhaus) Bericht zu erstatten.

Geschichte

Das FISA und das FISC wurden 1978 als Reaktion auf die Ermittlungen des Church Committees geschaffen, einem Untersuchungsausschusses des US-Senats in den Jahren 1975/76 zu den teils illegalen Aktivitäten der US-Geheimdienste. Die Ermächtigung zum Abhören im Ausland betraf zunächst nur ausländische Staatsangehörige. 1994 wurde das FISA auch auf die physische Durchsuchung von Räumen und Personen erweitert.

Im Rahmen des PATRIOT Acts wurde im Oktober 2001 unter den Eindrücken der Terroranschläge am 11. September 2001 der FISA ergänzt. Seitdem unterliegen nicht nur Fälle dem Gesetz, in denen die Spionageabwehr „der Zweck“ der Überwachung oder Durchsuchung ist, sondern auch solche in denen sie lediglich „ein erheblicher Zweck“ der Maßnahme ist. Ende 2005 enthüllte die New York Times, dass die Regierung von George W. Bush trotz der Aufweichung und der erweiterten Befugnisse das Gesetz systematisch gebrochen hat und tausendfach die Kommunikation von Amerikanern im Ausland mit den USA abhören ließ.

2007 wurden im Protect America Act die Auslandsklausel gelockert. Künftig durften legal alle Personen – auch Amerikaner – abgehört werden, wenn begründet angenommen werden konnte, dass sie sich im Ausland aufhalten. Die Bundesregierung stellte dies als Anpassung an die veränderten Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation dar: Ausländer und Amerikaner im Ausland benutzen E-Mail-Accounts bei US-Providern, internationale Telefongespräche und Internet-Verbindungen werden durch die USA geroutet auch wenn Start- und Endpunkt im Ausland liegen, in paketvermittelten Netzen ist die Kommunikation von Amerikanern und Ausländern ununterscheidbar. Bürgerrechtsgruppen hielten die Änderung für die völlige Freigabe der Überwachung. Das Gesetz hatte eine Verfallsklausel und trat im Februar 2008 automatisch wieder außer Kraft.

Im Juli 2008 stimmte der Kongress nach langen Debatten einer Änderung des FISA zu, in der die Regelungen des Vorjahres bis 2012 übernommen wurden. Außerdem wurde rechtswidrig handelnden Regierungsbehörden und -mitarbeitern, sowie den Telekommunikationsunternehmen, die ihnen freien Zugang zur Netzinfrastruktur gegeben hatten, nachträglich Indemnität gewährt. Zudem wurde die Vernichtung gesetzlich vorgeschriebener Protokolle nachträglich erlaubt und die Frist zur nachträglichen Genehmigung bei Gefahr im Verzug von 48 Stunden auf eine Woche erhöht. Gleichzeitig stellte der Kongress klar, dass die Kommunikation von Amerikanern im Ausland nur aufgrund eines Gesetzes überwacht werden kann und der US-Präsident sich weder auf erweiterte Befugnisse im Fall des Kriegszustands noch auf eine generelle Immunität der Exekutive vor Eingriffen der Judikative (executive privilege) berufen darf, um die Vorgaben des Gesetzes zu umgehen.

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