- Formular C
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Die ökumenische Trauung nach Formular C ist eine Form der kirchlichen Eheschließung zwischen einem römisch-katholischen und einem evangelischen Ehepartner. Die Besonderheit besteht darin, dass der Gottesdienst von einem römisch-katholischen Geistlichen und einem evangelischen Geistlichen gemeinsam und nach einer gemeinsamen Ordnung geleitet wird und die Trauung nach katholischem Eherecht dennoch gültig ist. Die Trauung nach Formular C ist nur im Gebiet des ehemaligen Landes Baden möglich.
Hintergrund
Das katholische und das evangelische Eheverständnis unterscheiden sich erheblich. Insbesondere sieht das katholische Kirchenrecht, wenn auch nur einer der Ehepartner der katholischen Kirche angehört, ein besonderes Formerfordernis vor: Die Eheschließung muss vor einem katholischen Geistlichen erklärt werden (sog. "Konsenserklärung"), andernfalls ist sie ungültig (vgl. dazu Eherecht).
Wünscht der nicht-katholische Ehepartner nun die Beteiligung eines Geistlichen seiner Konfession, so ist die Trauung nach evangelischem Ritus unter Beteiligung des katholischen Geistlichen zur Abnahme der Konsenserklärung denkbar. Umgekehrt könnte auch am katholischen Trauritus ein evangelischer Geistlicher mitwirken. Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland haben hierzu zwei liturgische Ordnungen erarbeitet und zuletzt 1995 überarbeitet, die als "Gemeinsame Feier der kirchlichen Trauung" veröffentlicht sind.
Der Trauritus, der im "Formular C" festgehalten wurde, ist demgegenüber ein ökumenisch erarbeiteter Trauritus, an dem beide Geistliche gleichberechtigt mitwirken. So bestimmt etwa Art. 4 Abs. 3 der Kirchlichen Lebensordnung "Ehe und Trauung" der Evangelischen Landeskirche in Baden:
- Gehört die Ehefrau oder der Ehemann der katholischen Kirche an, kann der Traugottesdienst entweder nach dem evangelischen oder nach dem katholischen Trauritus unter Beteiligung der zur Trauung Berechtigten beider Kirchen erfolgen bzw. als ökumenische Trauung nach Formular C.
Die Ordnung wurde 1974 zwischen dem Erzbistum Freiburg einerseits und der Evangelischen Landeskirche in Baden, der Herrnhuter Brüdergemeine, der Evangelisch-methodistischen Kirche und der Altkatholischen Kirche andererseits vereinbart. Daher ist die Anwendung des Formular C auf das Gebiet des Erzbistums Freiburg, also das ehemalige Land Baden, beschränkt. In anderen Gebieten der Welt existieren vergleichbare gemeinsame Trauriten nicht.
Ablauf
Das ökumenische Trauformular C legt den Ablauf der kirchlichen Trauung fest. Nach Eröffnungslied, Begrüßung und einem von vier vorgegebenen Gebetstexten folgt eine Schriftlesung (Gen 2,18 EU, Mt 19,4b-6 EU oder Kol 3,12-15a EU). Die anschließende Traufrage kann an beide Ehegatten zugleich oder nacheinander gerichtet werden. Die nach katholischem Eherecht notwendige Konsenserklärung nimmt der katholische Priester ab. Darauf folgen Gebet und Segnung, wofür wiederum verschiedene Texte zur Auswahl stehen. Nach dem Vaterunser wird die Traubibel übergeben, der Segen kann nach verschiedenen vorgegebenen Texten gesprochen werden.
Die Trauung wird im evangelischen wie auch im katholischen Kirchenbuch eingetragen.
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