Fotografiererlaubnis

Fotografiererlaubnis

Eine Fotografiererlaubnis, auch Property Release genannt, ist die schriftliche Zustimmung eines Eigentümers bzw. Rechteinhabers zur Verbreitung und Veröffentlichung eines auf seinem Grundstück oder von seinem Eigentum erstellten Bildes durch den Fotografen.

Rechtliche Grundlagen

Zwar gibt es für Sachobjekte wie Gegenstände und Gebäude kein rechtliches Gegenstück zum Recht am eigenen Bild, also kein „Recht am Bild der eigenen Sache“. Davon abzugrenzen ist das Recht des Urhebers an seinem Werk. Aber auch das Markenrecht und ein Geschmacksmusterschutz kann die Verbreitung und Veröffentlichung von Sachfotos einschränken. Das Fotografieren auf fremden Grundstücken und das Abbilden von Sachen in fremdem Besitz kann in Deutschland und anderen Staaten außerdem dem Hausrecht und dem Sachenrecht, insbesondere dem Eigentumsrecht unterliegen. Dies gilt für Sachfotos, die nicht im Rahmen einer Panoramafreiheit ohne Zustimmung zulässig sind, und für Bildaufnahmen auf einem privaten Grundstück (auch z. B. Konzert, Sporthalle, Stadion, Museum, Bahnhof, Schule, Universität, Krankenhaus, Einkaufszentrum usw.).[1]

Ein Property Release belegt die Zustimmung des Eigentümers (bzw. Rechteinhabers) zu bestimmten Nutzungsarten eines solchen Fotos (wie etwa Berichterstattung, Werbung, Eigenwerbung) durch den Fotografen sowie die Dauer der Rechteeinräumung. Auch für Tierfotos z. B. in Zoos, auf Hundeplätzen oder bei Reitturnieren kann eine Fotografiererlaubnis erforderlich sein.[2] Im Rahmen der Religionsfreiheit können Kirchen zusätzliche Rechte geltend machen.[3]

Manche Bildagenturen fordern grundsätzlich eine schriftliche Fotogenehmigung für bestimmte Sachfotos.[4][5][6]

Trotz vorhandener Fotografiererlaubnis kann für Personenfotos zusätzlich ein Modelvertrag notwendig sein.

Einzelnachweise

  1. heise.de: Gericht: Fotoportal unterliegt bei Aufnahmen trotz Fotoverbot der Störerhaftung, 7. Januar 2009
  2. Benötigt man bei Tierfotos auch ein „Model-Release“?, fotorecht.de, 13. August 2008
  3. Fotografieren von und in Gebäuden, fotorecht.de, 26. Januar 2004
  4. Release-Verpflichtung bei Photostock
  5. Release-Bedingungen bei Panthermedia
  6. Anforderungen inkl. Bildbeispielen

Weblinks

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