- Modelvertrag
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Ein Modelvertrag – auch Model Release genannt – ist die schriftliche Zustimmung einer fotografierten Person zur Verwendung und Veröffentlichung ihres Bildes durch den Fotografen.
Rechtliche Grundlagen
In Deutschland und einigen anderen Staaten sind Personenbildnisse durch das Recht am eigenen Bild (§ 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG)) geschützt. Ihre Nutzung und Verbreitung bedarf in der Regel der Einwilligung durch die abgebildete Person oder – z. B. im Fall von Minderjährigen – durch ihre gesetzlichen Vertreter.
Eine solche Einwilligung kann mündlich, schriftlich und durch schlüssiges Verhalten stillschweigend (konkludent) erteilt werden.[1] Ein Modelvertrag wird jedoch in der Praxis zu Beweiszwecken insbesondere dann abgeschlossen, wenn ein Fotograf das von ihm erstellte Foto einer Person des nicht-öffentlichen Lebens (im Unterschied zu Personen der Zeitgeschichte) kommerziell verbreiten möchte. Ein Model Release regelt üblicherweise die erlaubten Nutzungsarten des Fotos (wie etwa Berichterstattung, Werbung, Eigenwerbung des Fotografen und Nutzungen durch die abgebildete Person), die Dauer der Rechteeinräumung, die erlaubte oder erforderliche Nennung der abgebildeten Person sowie ihre Vergütung. Der Vertrag kann nur in Ausnahmefällen widerrufen werden.[1]
Andere Persönlichkeitsrechte wie etwa das Recht auf Achtung der Ehre bleiben vom Modelvertrag unberührt.
Manche Bildagenturen fordern grundsätzlich einen Modelvertrag, wenn erkennbare Personen Hauptbestandteil eines Fotos sind.[2] Für Personenfotos auf Privatgrundstücken kann zusätzlich eine Fotografiererlaubnis notwendig sein.[3]
Weblinks
- Grundlagen des Modelrelease auf fotorecht.de vom 5. Februar 2005
- Musterverträge für Berichterstattung und Werbung (pdf), S. 72 und 74 vom DJV (628 kB)
Einzelnachweise
- ↑ a b fotorecht.de vom 10. April 2008
- ↑ Release-Bedingungen bei Panthermedia
- ↑ Detail-Bedingungen für Personenfotos
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