- Frankfurter Reformation
-
Die Frankfurter Reformation ist eine systematische Erfassung des Stadtrechts von Frankfurt am Main im 16. Jahrhundert.
Schon im 14. und 15. Jahrhundert wurden zahlreiche Verordnungen des Rates der Stadt Frankfurt am Main immer wieder in so genannten „Gesetzbüchern“ zusammengefasst.
Aber erst die Rezeption des römischen Rechts und das damit verbundene, verstärkt systematische Denken der Rechtsanwender führte 1509 zu einer ersten systematischen Erfassung des Frankfurter Stadtrechts, der Frankfurter Reformation.
Diese wurde 1578 durch den Frankfurter Stadtsyndikus Johann Fichard erweitert und neu gefasst, die so genannte Erneuerte Frankfurter Reformation. Die Frankfurter Reformation war eine der umfassendsten Stadtrechtskodifikationen in Deutschland. Gegenüber anderen Kodifikationen ist der Anteil römischen Rechts hier besonders ausgeprägt.
Im Jahr 1611 wurde sie nochmals erweitert und galt als Partikularrecht bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900 und aufgrund der im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch enthaltenen Übergangsbestimmungen in einzelnen Teilen noch über diesen Zeitpunkt hinaus.
Literatur
- Michael Maaser: Frankfurt am Main, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2. Aufl., Bd. 1, Berlin 2008, Sp. 1664-1670, ISBN 978-3-503-07912-4.
- Andreas Karg: Fichard Johann (1512-1581), in: ebd., Sp. 1570-1572.
Weblinks
Kategorien:- Geschichte von Frankfurt am Main
- Rechtsgeschichte der Frühen Neuzeit (Deutschland)
- Frankfurt am Main im 16. Jahrhundert
- Stadtrecht
Wikimedia Foundation.