Freischuss

Freischuss

Ein Freischuss (Freiversuch) ist an Universitäten eine Prüfung, die innerhalb der von der Studienordnung vorgeschriebenen Mindeststudienzeit abgelegt wird und deren Ergebnis nur gewertet wird, wenn der Student die Prüfung besteht. Eine "Freischussregelung" (d.h. die Möglichkeit, einen Freischuss zu unternehmen) gibt es in vielen Universitätsstudiengängen für die Zwischenprüfung (Vordiplomprüfung) und/oder Abschlussprüfung (Diplomprüfung oder Staatsexamen).

Hat der Student die Prüfung im Freischuss nicht bestanden, wird er so behandelt, als hätte er den Freischuss nicht unternommen. Dadurch erhält er eine zusätzliche Wiederholungsmöglichkeit der Prüfung, denn sein eigentlich zweiter Versuch wird als erster Versuch gewertet.

Hat der Student die Prüfung bestanden, ist aber mit dem Prüfungsergebnis nicht zufrieden, kann er die Prüfung wiederholen. Gewertet wird dann nur das bessere Ergebnis.

Kritik und Zahlen

Grundsätzlich sollen Freischussregelungen es für Studenten attraktiver machen, die entsprechende Prüfung relativ früh (d.h. in der Mindeststudienzeit) abzulegen, und damit Studienzeiten verringern. Statistiken zeigen, dass dieses Ziel in einigen (z. B. Jura), aber nicht in allen Studiengängen erreicht wird.[1]

Ein willkommener Nebeneffekt der Regelung ist die Reduktion von Prüfungsstress. Studenten mit schwächeren Leistungen haben die Möglichkeit einer zusätzlichen Wiederholung. Und ehrgeizige Studenten können selbst bestandene Prüfungen wiederholen, was in vielen Studiengängen außerhalb der Freischussregelung nicht möglich ist.

Aufgrund seiner Vorzüge wird der Freischuss unter Professoren und Studenten daher generell begrüßt.[2] So unternahmen 36,1% aller Studenten, die im Jahr 2004 in Jura die Prüfung für das Erste Staatsexamen ablegten, einen Freischuss.[3]

Gegner der Freischussregelung wie Bernhard Steffen (Prodekan des Fachbereichs Informatik der Universität Dortmund von 2001 bis 2002[4]) kritisieren hingegen, dass viele Studenten schlechter vorbereitet ablegen würden, "nach dem Motto: Versuchen kann ich's ja mal!"[1] Er habe beobachtet, dass die mangelhafte Vorbereitung für beispielsweise Vordiplomprüfungen jedoch zu Problemen im Hauptstudium führe[1]; wobei aber zu bemerken ist, dass die Freischussregelung in der Informatik an der Universität Dortmund allein auf das Hauptstudium der Diplomstudiengänge beschränkt ist.[5]

Generell unternehmen viele Studenten einen Freischuss in der Absicht, eine bestandene Prüfung bei unbefriedigendem Ergebnis zu wiederholen. Vor allem bei vorbereitungsintensiven Prüfungen (z. B. juristisches Staatsexamen) ändert ein erheblicher Anteil der Studenten später seine Meinung und verzichtet auf die Wiederholungs-Möglichkeit.

Quellen

  1. a b c Abi-Magazin August/September 2002
  2. Abi-Magazin August/September 2002, S. 13 für das Fach Jura
  3. Statistik laut Bundesrechtsanwaltskammer
  4. Übersicht der Dekane der Fakultät (ehem. Fachbereich) für Informatik an der TU Dortmund, Otto-Hahn-Str. 14 in Dortmund, EG, linker Flur
  5. Diplomprüfungsordnung Informatik an der Universität Dortmund (Stand 2001)

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