- Friedensdiktat
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Der Begriff Diktatfrieden oder auch das Friedensdiktat beschreibt die Zustimmungslosigkeit in Bezug auf eine Friedensordnung, die dadurch zustande kam, dass die Friedensbedingungen einseitig von der Siegerseite festgelegt und von der Verliererseite ohne Mitgestaltungsmöglichkeiten eingewilligt worden war.
Als solche werden meist Friedensverträge bezeichnet, bei der die Siegerseite im Verlauf der militärischen Auseinandersetzung derart militärisch und politisch erstarkt und die Verliererseite im Verhältnis dazu, so unerheblich geworden war, dass es zum einseitigen Diktat des Friedens und seiner Bedingungen kam. Ein solcher Frieden stellt also keine bilaterale Vereinbarung unter gleichen dar, sondern eine einseitige Bestimmung des Friedensschlusses wie der weiteren politischen Entwicklung durch die siegreiche Partei.
Historische Beispiele:
- Frieden von Tilsit
- Friede von Frankfurt
- Friedensvertrag von Brest-Litowsk
- Pariser Vorortverträge
- Potsdamer Abkommen (kein völkerreichtlicher Friedensvertrag aber eine faktische Friedensregelung)
Literatur
- Dieter Hägermann und Manfred Leier: Schauplätze der europäischen Geschichte,Gütersloh 2004 ISBN 3-577-14626-5.
- Werner Hahlweg: Der Diktatfrieden von Brest-Litowsk 1918 und die bolschewistische Weltrevolution; Aschendorff 1960.
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