- Friede von Frankfurt
-
Der zwischen der Französischen Republik und dem Deutschen Reich geschlossene Friede von Frankfurt wurde am 10. Mai 1871 in Frankfurt am Main unterzeichnet und beendete formell den Deutsch-Französischen Krieg. Faktisch bestätigte und ergänzte der Frankfurter Friede den am 26. Februar in Versailles geschlossenen Vorfrieden von Versailles.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt
Der Friedensvertrag umfasst 18 Artikel und drei Zusatzartikel. Zu dem am 16. und 18. Mai 1871 ratifizierten Vertragswerk gehört auch ein auf 15. Mai 1871 datiertes Protokoll, das den Beitritt der süddeutschen Staaten Baden, Bayern und Württemberg zum Friedensvertrag festhält. Diese Staaten waren aufgrund eines Militärbündnisses zwischen ihnen und dem von Preußen dominierten Norddeutschen Bund in den Krieg zwischen Frankreich und Preußen eingetreten und dann während des Krieges dem Deutschen Reich, in das der Norddeutsche Bund während des Krieges transferiert worden war, beigetreten.
Der Frankfurter Friedensschluss nahm im Artikel 1 und im Zusatzartikel 3 vor allem Berichtigungen der im Vorfrieden von Versailles festgelegten Demarkationslinie vor. Die ebenfalls im Vorfrieden festgehaltene Verpflichtung Frankreichs zur Zahlung einer Reparation in Höhe von fünf Milliarden Goldfranken innerhalb von drei Jahren wurde in Artikel 7 genauer bestimmt.
In Artikel 2 des Friedensvertrages wurde den Einwohnern der abgetretenen Gebiete gestattet, ihren Wohnsitz nach Frankreich zu verlegen. Die übrigen Artikel und die Zusatzartikel 1 bis 2 enthalten Bestimmungen unter anderem zu Kriegsgefangenen, Handelsverträgen und zu den in den abzutretenden Gebieten liegenden Eisenbahnen.
Folgen
Der Friedensschluss bestätigte den Verzicht größerer Gebiete des Elsass und Lothringens durch Frankreich, die kurz darauf als Reichsland Elsaß-Lothringen Teil des während des Krieges gegründeten Deutschen Reiches wurden. Das damals zum ansonsten abgetretenen Département Haut-Rhin gehörende Belfort verblieb mit seiner Umgebung bei Frankreich (heute Territoire de Belfort). Die abgetretenen Gebiete wurden per Artikel 3 des im Juni 1871 erlassenen „Gesetzes, betreffend die Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit dem Deutschen Reiche“ der Staatsgewalt des Kaisers unterstellt (die Bezeichnung „Reichsland Elsaß-Lothringen“ findet sich in diesem Gesetz jedoch nicht).
Bis zur Begleichung der Reparationen blieben Gebiete im Osten Frankreichs unter deutscher Besatzung. Frankreich gelang es, die Reparationen schneller als geplant zu entrichten. Ein Teil davon wurde als Reichskriegsschatz im „Juliusturm“ der Zitadelle Spandau gehortet. Nach der Zahlung der letzten Rate verließen am 16. September 1873 die letzten deutschen Truppen französisches Territorium.
Die Aneignung Elsaß-Lothringens und die hohe Reparationssumme belasteten das deutsch-französische Verhältnis schwer. Die Rückgewinnung (Revanche) der abgetretenen Gebiete stellte bis zum Ersten Weltkrieg ein Leitmotiv der französischen Politik dar. Manche Teile der französischen wie der deutschen Oberschicht und auch der übrigen Bevölkerungskreise betrachteten sich gegenseitig als „Erzfeinde“ und betonten die Deutsch-französische Erbfeindschaft.
Sonstiges
Ort der Unterzeichnung war das Hotel zum Schwan im Steinweg, an dessen Stelle heute die Buchhandlung Hugendubel steht. Für das Deutsche Reich bevollmächte Verhandlungsführer waren Fürst von Bismarck und Graf von Arnim, für die Französische Republik Jules Favre, Augustin Pouyer-Quertier und Marc-Eugène de Goulard.
Weblinks
Wikisource: Friede von Frankfurt – Quellen und VolltexteWikisource: Themenseite Deutsch-Französischer Krieg – Quellen und VolltexteKategorien:- Deutsch-Französischer Krieg
- Politik (Deutsches Kaiserreich)
- Frankfurt am Main im 19. Jahrhundert
- Geschichte des Elsass
- Geschichte (Lothringen)
- Friedensvertrag
- 1871
Wikimedia Foundation.