- Friedrich Julius Neumann
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Friedrich Julius Neumann (* 12. Oktober 1835 in Königsberg; † 15. August 1910 in Freiburg) war ein deutscher Nationalökonom. Sein Rufname war Julius – so unterschrieb er auch offizielle und private Schriften.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Als Sohn des Physikers Franz Ernst Neumann besuchte er mit seinen Brüdern, dem Pathologen und Begründer der Hämatologie des 19. Jahrhunderts, Ernst Neumann (1834–1918), und dem Mathematiker Carl Gottfried Neumann (1832–1925), das Altstädtische Gymnasium in Königsberg.
Neumann studierte in Königsberg und in Leipzig Staats- und Rechtswissenschaften, wurde 1864 Regierungsassessor, habilitierte sich 1865 an der Universität Königsberg, wurde 1871 als Professor der Volkswirtschaftslehre nach Basel, 1873 nach Freiburg i. Br. und von da 1876 nach Tübingen berufen. Hier hatte er bis zum Jahre 1909 den Lehrstuhl für Nationalökonomie inne. Intensiv beschäftigte er sich mit der Formulierung der „Grundbegriffe zur Volkswirtschaftslehre“. Weiter war Neumann mit Adolf Nagner einer der ersten deutschen Finanztheoretiker. Wie aus den Titeln seiner Veröffentlichungen hervorgeht, beschäftigten ihn auch sozialpolitische Fragen. Julius Neumann verheiratete sich am 20. April 1868 mit Florentine Susanne Tamnau (geb. in Königsberg am 23. Oktober 1846, gest. in Tübingen am 18. Dezember 1927), Tochter des Justizrats Tamnau in Königsberg. Die Ehe blieb kinderlos. Er verstarb auf einer Reise in Freiburg am 15. August 1910 und wurde auch hier beerdigt.
Auszeichnungen
Neumann erhielt einen mit dem persönlichen Adel verbundenen höheren württembergischen Orden.
Schriften
- Die deutsche Fabrikgesetzgebung (Jena 1873)
- Die progressive Einkommensteuer im Staats- und Gemeindehaushalt (in den Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Leipz. 1874)
- Ertragssteuern oder persönliche Steuern vom Einkommen und Vermögen? (Jena 1875)
- Die Steuer (Leipz. 1887, Bd. 1)
- ferner lieferte er zwei Abhandlungen über Grundbegriffe der Volkswirtschaftslehre in Schönbergs "Handbuch der politischen Ökonomie"
- Beiträge zur Geschichte der Bevölkerung in Deutschland (das. 1883 ff.)
- Unsere Kenntnis von den socialen Zuständen um uns. Druck der Friedrich Mauke´schen Officin, Jena 1872
- Betrachtungen zur Kommunalsteuerfrage (1877)
- Untersuchungen über die älteren Auffassungen von der Gerechtigkeit im Steuerwesen. Jahrbücher für Nationalökonomie 1888 und 1881
- Die Steuer und das öffentliche Interesse. Leipzig 1887
- Über die Wehrsteuer. Unbekannt 1887
- Über das Verhältnis zwischen Ertrags-, Einkommens- und Vermögenssteuer (1882, 1896, 1897)
- Grundlagen der Volkswirtschaftslehre. Laupp Tübingen 1889
- Wer ist heute Sozialist? 1902 (aus: Staatsanzeiger für Württemberg Nr. 191 Stuttgart, 18. August 1910)
- Vermögenssteuern und Wertzuwachssteuern als Ergänzung der Einkommenssteuer, insbesondere in Württemberg, März 1910
Literatur
- Chr. Krollmann: Altpreußische Biographie II-Bd, 2.Lieferung Königsberg 1943, S. 463
- Anonymus: Julius Friedrich von Neumann, Beilage zur Münchner Allgemeinen Zeitung vom 12. Oktober 1905
- S. Hagen: Dreihundert Jahre Hagen´sche Familiengeschichte Bd. 1 Kassel 1938, S. 372–374
- Nachruf im Staatsanzeiger für Württemberg Nr. 191 Stuttgart, den 18. August 1910
- Nachruf in der Dürener Zeitung vom 17. August 1910
- Briefe an seine Eltern und Geschwister befinden sich beim Nachlass seines Vaters Franz Ernst Neumanns, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen Cod. Ms.F.E.Neumann. Acc. Mss. 1995.9: 126-127. 306:8. 310. 313-315 und im Archiv der Franz-Neumann-Stiftung (siehe Link)
Weblinks
- Literatur von und über Friedrich Julius Neumann im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Familienarchiv der Franz-Neumann-Stiftung in der Stiftung Königsberg, siehe [1]
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen.
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