- Fußpflege
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Bei der Fußpflege, auch Pediküre (vom lateinischen pes, pedis=Fuß) genannt, werden im Wesentlichen die Zehennägel gekürzt und Hornhaut an den Füßen wird entfernt (auch die Hornschwielen namens Hühneraugen). Dagegen umfasst die medizinische Fußpflege oder Podologie auch direkte Behandlungen der Füße. Das Gegenstück für die Hände ist die Maniküre. Kosmetische Fußpflegemittel werden unterstützend zur Reinigung, Pflege und Desodorierung der Füße verwendet.
Inhaltsverzeichnis
Behandlungsmethoden
Die Pediküre als kosmetische Fußpflege ergänzt die eigene Fußpflege und ist medizinisch nicht notwendig. Eine umfassende Pediküre kann folgende Anwendungen beinhalten:
- Neutrales Fußbad: 10 bis 20 Minuten in warmem Wasser. Alkalien zerstören den Säuremantel der Haut, was Fußpilz, Nagelpilz, Ekzeme usw. begünstigen kann. Welche Zusätze sonst ins Fußbad können, hängt von den Beschwerden ab.
- Schneiden der Zehennägel.
- Feilen der Zehennägel.
- Entfernen der Hornhaut und eventuell vorhandener Hühneraugen.
- Entfernen abgestorbener Nagelhaut.
- Eincremen und Massieren der Füße.
- Auf Wunsch das Lackieren der Fußnägel.
Kosmetische Fußpflege
Produkte zur Linderung oder Beseitigung von Fußbeschwerden und Erkrankungen, wie Hühneraugenmittel, Fußpilzmittel und Nagelfalztinkturen sind der medizinischen Fußpflege zugeordnet. Produkte zur Reinigung, Pflege und Desodorierung der Füße sind kosmetische Fußpflegemittel. Fußcremes und Fußbalsame pflegen, desinfizieren und beduften die Haut und unterstützen die Massage. Neben Reinigung und Erfrischung dienen Fußbäder der Durchblutungsförderung, Desodorierung und der Hornhauterweichung. Rubbelcremes ermöglichen eine sanfte Entfernung der Hornhaut. Deodorantien und Antitranspirantien in Form von Sprays, Cremes oder auch Bädern dienen der Kontrolle und Reduktion von Geruchsproblemen. Fußpuder wirken Schweißhemmend, schützen vor Geruchsbildung, saugen Feuchtigkeit auf.[1]
Ausbildung in Deutschland
Die Ausbildung zum (kosmetischen) Fußpfleger wird seit Jahrzehnten in vielfältiger Form (meist Kurse) mit schwankendem Umfang und Inhalten angeboten. Gesetzlich geregelt ist die Ausbildung von Podologen bzw. medizinischen Fußpflegern. Sie arbeiten medizinisch und sind gründlicher (2 Jahre) ausgebildet. Krankenkassen tragen strikt nur noch podologische Leistungen, zum Beispiel für Diabetiker. Betriebswirtschaftlich lohnt die aufwendige Zusatzausbildung für etablierte Fußpfleger kaum.
Ausbildung in Österreich
In Österreich wird ebenfalls zwischen medizinischer und kosmetischer Fußpflege unterschieden. Fußpfleger absolvieren eine zweijährige Lehre in Form einer dualen Ausbildung. Lehrlinge schließen mit der Lehrabschlussprüfung ab und dürfen dann nur Behandlungen durchführen, die nicht ausdrücklich in den Bereich ärztlicher bzw. orthopädischer Behandlung fallen. Um selbstständig tätig werden zu können, müssen Fußpfleger eine Befähigungsprüfung ablegen. Die Ausbildung für den medizinischen Bereich erfolgt an Gesundheitsschulen oder an krankenhauseigenen Ausbildungszentren.
Geschichte
Die Pediküre/Fußpflege wurde bereits im alten Ägypten angewandt, was Wandmalereien belegen.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Umbach: Kosmetik und Hygiene, 3. Auflage 2004, Wiley-VCH Verlag, Weinheim S. 150ff. ISBN 3-527-30996-9.
Quellenangaben
- Abgrenzung der Ausbildung abgerufen am 25. Juli 2010.
- Podologen-Gesetz (PodG)
- Ausbildungsverordnungen des österr. Wirtschaftsministeriums abgerufen am 26. Juli 2010.
- Berufs- und Brancheninfos der Wirtschaftskammer Österreich
Weblinks
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