- FÜV
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Die Fernmeldeverkehr-Überwachungs-Verordnung (FÜV) wurde im Herbst 1994 durch eine Initiative des damaligen hessischen Innenstaatssekretärs Heinz Fromm angestrebt.
Es sollte seiner Ansicht nach stärker Einfluss auf die Systemhersteller genommen werden, damit für die Behörden (z.B. Bundeskriminalamt, Landeskriminalamt, usw.) bereits bei der Entwicklung neuer Telekommunikationssysteme entsprechende Überwachungskomponenten mit vorgesehen werden. Eine Analyse der polizeilichen Bedürfnisse ist damals von der AG Kripo der Innenministerkonferenz bereits erarbeitet worden. Im Frühjahr 1995 war es dann soweit. Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt verabschiedete das Bundeskabinett eine neue FÜV, die seit dem 18. Mai 1995 in Kraft ist; sie gilt neben dem herkömmlichen Telefon zugleich auch für das ISDN der Telekom und für den Bereich der Computer-Mailboxen. Binnen eines Jahres mussten die Netzbetreiber die für eine Überwachung notwendigen technischen Voraussetzungen schaffen.
Folgende Anbietergruppen waren verpflichtet, durch Logdateien Kundendaten zu speichern und zur Verfügung zu stellen: Internet (ISP, Webspace- und E-Mail-Provider), Mobiltelefonnetz (GSM), uvm.
Die FÜV wurde am 22. Januar 2002 durch die Telekommunikations-Überwachungsverordnung ersetzt.
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