GOÄ

GOÄ

Die Gebührenordnung für Ärzte (auch GOÄ genannt) regelt die Abrechnung aller medizinischen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit ist sie die Abrechnungsgrundlage sowohl bei Privatpatienten, d. h. Patienten, die ihre Behandlung selbst bezahlen und üblicherweise bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, als auch für alle anderen ärztlichen Leistungen, die von einem in Deutschland approbierten Arzt in Rechnung gestellt werden.

Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Bitte entferne erst danach diese Warnmarkierung.

Ein approbierter Arzt darf in Deutschland keine selbst kalkulierten Preise für seine Leistung verlangen, sondern ist nach Berufsrecht und einer umfangreichen Sozialrechtsprechung gezwungen, nach der GOÄ abzurechnen. Sie ähnelt damit den Gebührenordnungen anderer „freier Berufe“, wie Juristen und Architekten.

Im Gegensatz zu diesen Berufsgruppen unterliegt jedoch die Gebührenordnung und damit Honorierung der Ärzte laut vieler Urteile des Bundessozialgerichtes nichtwirtschaftlichen Zwängen (übergeordnete Notwendigkeiten der Volksgesundheit und des Funktionserhalts unseres Gesundheitssystems), sodass eine Anpassung der GOÄ an wirtschaftliche Notwendigkeiten (z. B. Inflationsausgleich) seit Jahrzehnten nicht mehr erfolgt ist (Stand Ende 2007).

Auch wurde seit über 10 Jahren keine Ergänzung oder Anpassung an den medizinischen Fortschritt mehr vorgenommen, sodass zu zahlreichen neuen Untersuchungs- und Therapiemethoden keine Abrechnungsziffern existieren. Hilfsweise erlaubt die GOÄ für diese Fälle eine „analoge“ Berechnung älterer, vergleichbarer Gebührenordnungsziffern.

Zur Lösung dieses Problems wurde ein gemeinsamer Bewertungsausschuss der privaten Krankenkassen und der Bundesärztekammer geschaffen, der neue medizinische Verfahren analysiert und seine analogen Abrechnungsempfehlungen im deutschen Ärzteblatt veröffentlicht. Da diese analoge Berechnung für private Krankenkassen jedoch keinen bindenden Charakter hat, entstehen auch bei korrekter Abrechnung häufig Erstattungsprobleme bei privaten Krankenkassen.

Die GOÄ ist unterteilt in 16 fachgebietsbezogene Abschnitte. In diesen Abschnitten werden mögliche Leistungen des Arztes durch Ziffern definiert, z. B. Ziffer 1 bedeutet: Beratung (Einfacher Gebührensatz 4,66 Euro, 2,3-facher Gebührensatz 10,72 Euro); Ziffer 5: symptombezogene Untersuchung (einfacher Gebührensatz 4,66 Euro); Ziffer 3 bedeutet: „Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher“. Neben den Ziffern existieren Buchstaben; sie stehen für die Zuschläge. So bedeutet Zuschlag B z. B. "Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen".

In der GOÄ ist auch geregelt, welche Ziffer der Arzt nicht zusammen mit anderen Ziffern abrechnen darf, z. B. „Die Leistung nach Nummer 3 (Dauer mindestens 10 Minuten) ist nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Untersuchung nach Nummer 5, 6, 7, 8, 800 oder 801. Eine mehr als einmalige Berechnung im Behandlungsfall bedarf einer besonderen Begründung.“ Hinweis: Diese Aussage entspricht korrekt der Anmerkung zur GOÄ Nr. 3, wurde jedoch durch eine "Abrechnungsbestimmung zu Nr. 3 GOÄ" der Bundesärztekammer vom 13. März 1997, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt 96, Heft 36 (10. September 1999) Seite A-2242-A-2244 im Sinn dahingehend gedreht, dass Nr. 3 GOÄ "entweder nur alleine oder nur und ausschließlich neben den in der Anmerkung genannten Nummern berechnet werden kann". (nachzulesen unter: [1]).Es ist nicht gelungen, diese Änderung in nunmehr einem dutzend Jahren in die GOÄ einzuarbeiten.

Die Gebührenordnung für Ärzte GOÄ stammt vom 12. November 1982 und wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1522) veröffentlicht. Sie wurde zuletzt geändert durch das Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen und zur Änderung anderer Gesetze vom 4. Dezember 2001 (BGBI. I S. 3320ff.).

Zu Beginn der GOÄ regeln einige Paragrafen die Anwendung der GOÄ. (So darf z. B. gemäß § 1 Abs. 2 der Arzt nur für Leistungen abrechnen, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind. Leistungen, die über das Maß einer medizinisch notwendigen ärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind.) Danach folgt das Gebührenverzeichnis als Anlage.

Inhaltsverzeichnis

Reformbestrebungen

Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Bitte entferne erst danach diese Warnmarkierung.

Seit einigen Jahren gibt es vor allem von Seiten der SPD politische Bestrebungen, einen einheitlichen Gebührenordnungsrahmen für gesetzlich und privat versicherte Patienten zu schaffen. Dies wäre ein entscheidender Schritt hin zu einem im Wesentlichen staatlich regulierten Gesundheitswesen nach englischem oder niederländischem Vorbild. Das damit angestrebte sozialpolitische Ziel läge in einer vereinheitlichten gesundheitlichen Versorgung für sämtliche Einwohner Deutschlands („Abschaffung der Zweiklassen-Medizin“). Kritiker bemängeln, dass eine einheitliche Gebührenordnung den Wettbewerb im Gesundheitswesen behindere, den medizinischen Fortschritt einschränke und jede Wahlfreiheit des Patienten verhindere.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. [1]

Weblinks

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Goa — गोंय Status: Bundesstaat Hauptstadt: Panaji …   Deutsch Wikipedia

  • GoA — steht für: Goa, einen indischen Bundesstaat Velha Goa („Alt Goa“), eine Stadt im Bundesstaat Goa, Indien Panaji, eine Stadt im Bundesstaat Goa, Indien, bekannt als „Nova Goa“ („Neu Goa“) Goa (Camarines Sur), eine Stadtgemeinde in der… …   Deutsch Wikipedia

  • GOA — steht für: Goa, einen indischen Bundesstaat Velha Goa („Alt Goa“), eine Stadt im Bundesstaat Goa, Indien Panaji, eine Stadt im Bundesstaat Goa, Indien, bekannt als „Nova Goa“ („Neu Goa“) Goa (Camarines Sur), eine Stadtgemeinde in der… …   Deutsch Wikipedia

  • GOA — (homonymie) Cette page d’homonymie répertorie les différents sujets et articles partageant un même nom. {{{image}}}   Sigles d une seule lettre   Sigles de deux lettres > Sigles de trois lettres …   Wikipédia en Français

  • GOA — Située sur la côte occidentale de l’Inde, à 400 kilomètres au sud de Bombay (Mumbai), la ville de Goa, avec ses environs, est devenue en 1961 un territoire, puis en 1987 un État de la république de l’Inde. Ayant une superficie de 3 701 kilomètres …   Encyclopédie Universelle

  • goa — goa; goa·tee; goa·teed; la·goa; lin·goa; Goa; …   English syllables

  • GOA — GOA, city and district on the W. coast of India, about 250 miles (400 km.) S. of Bombay, a Portuguese province from 1510 until 1961. The first Jew to be mentioned in Goa was gaspar da gama who was kidnapped by Vasco da Gama in 1498 and baptized.… …   Encyclopedia of Judaism

  • Goa — Goa, 1) Gebiet der Portugiesen in Vorderindien, am Arabischen Meer, 68 QM. mit 360,000 Ew., Portugiesen u. Hindus, hat die Bai Goa, das Vorgebirg Ramas, bringt Südfrüchte. Zum Gebiet von Goa gehören außerdem noch das Gebiet von Damao, zwischen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Goa — Goa, die Hauptstadt der portugiesischen Besitzungen in Vorderindien, liegt auf einer kleinen Insel an der Mündung des Mandawa. Sie ist stark befestigt und rings von Pflanzungen und hohen üppigen Baumgruppen umgeben, aus welchen die Thürme der… …   Damen Conversations Lexikon

  • Goa — Go a, n. (Zo[ o]l.) A species of antelope ({Procapra picticauda}), inhabiting Thibet. [1913 Webster] …   The Collaborative International Dictionary of English

  • Goa — Goa, portug. Gebiet an der Westküste Ostindiens, innerhalb der britisch indischen Präsidentschaft Bombay, zwischen 14°53´ 15°48´ nördl. Br. und 73°45´ 74°24´ östl. L., gegen O. begrenzt von den Westghats, umfaßt die Provinzen G., Salcete und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”