- GUSTAVO-Kantone
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Die GUSTAVO-Kantone werden als die Schweizer Kantone bezeichnet, in welchen die Gebäudeversicherung anstelle einer kantonalen Versicherung auch bei einer privaten Versicherung abgeschlossen werden kann.
Folgende Kantone gehören zu den GUSTAVO-Kantonen.
Dabei stellen die Kantone Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden und Wallis die einzigen vier Kantone dar, in denen die Gebäudeversicherung nicht obligatorisch ist.
Eine Ausnahme bildet der Bezirk Oberegg im Kanton Appenzell Innerrhoden, welcher im Gegensatz zum Rest des Kantons ein Versicherungsobligatorium bei der zur Bezirksverwaltung gehörenden Gebäudeassekuranz des Bezirkes Oberegg kennt.[1][2]
Das VVG (Versicherungsvertragsgesetz der Schweiz, 1. Teilrevision) regelt in den Kantonen mit Versicherungsobligatorium für Gebäude gegen Feuer und Elementarschaden, jedoch ohne Monopolstellung eines Versicherers, die Kündigungsmöglichkeit speziell. Nach Artikel 54 Abs. 2 geht die Police (der Versicherungsvertrag) von bisherigen Versicherungsnehmer (Liegenschaftsverkäufer) auf den neuen Eigentümer (Liegenschaftskäufer) über (wird neuer Versicherungsnehmer) sofern dieser nicht binnen 30 Tagen den Vertrag schriftlich kündet.
Einzelnachweise
Kategorien:- Kantonales Recht (Schweiz)
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