- Garagenvertrag
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Garagenvertrag nennt man den Vertrag, den ein Kunde mit einem Kurier-Express-Paket-Dienst abschließen kann, um seine Paketsendungen auch zu erhalten, wenn er nicht zu Hause ist. Zum Teil wird dies daher auch als Abstellerlaubnis oder Abstellgenehmigung bezeichnet,[1] Von der Deutschen Post und DHL wird er seit dem Jahr 2009 Ablagevertrag genannt. [2].
Die Sendungen werden dann am gewünschten Ablageort, zum Beispiel der Garage oder Terrasse, vom Zusteller abgelegt. Der Zusteller unterschreibt auf dem Handscanner für die Ablage der Sendung. Somit muss der Kunde seine Pakete nicht mehr von einer Filiale des Paket-Dienstes abholen oder eine neue Zustellung vereinbaren. Der Kunde bekommt eine Nachricht in den Briefkasten, dass seine Sendung am vereinbarten Ort abgelegt wurde und er dort nachsehen soll. Sollte die Sendung allerdings von dort verschwinden, so ist sie nicht mehr über den Kurier-Express-Paket-Dienst versichert und der Kunde trägt entsprechend das Risiko.
Einzelbelege
- ↑ Bennemann, Stefan: Die Zustellung als Marketing-Problem im E-Commerce für Konsumenten. Eigenverlag, Wolfsburg 2002, ISBN 3-8311-4233-5 (Zugl.: Braunschweig, Techn. Univ., Diss., 2002).
- ↑ http://www.dhl.de/de/paket/privatkunden/keiner-zu-hause.html
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