- Gartenhaus
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Unter einem Gartenhaus auch Gartenlaube oder Laube versteht man ein Gebäude, das in einem Garten, besonders im Kleingarten, zum vorübergehenden Aufenthalt, aber nicht zum dauerhaften Wohnen errichtet ist.
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden in Gärten von Bürgerhauses Gartenhäuser im klassizistischem Stil errichtet. Sie dienten der Erholung sowie zur bürgerlichen Repräsentation. Praktischen Nutzen hatten die Keller der Häuschen auch als Weinkeller. Eine spezielle Art von Gartenhäuschen ist das Weinberghaus.
Ein (Berliner) Gartenhaus ist ein normales, mehrstöckiges Wohnhaus als hinteres Quergebäude (Hinterhaus).
Die Bauweise kann sowohl aus massivem Mauerwerk als auch aus Holz sein. Zudem gibt es Bausätze aus vorgefertigten Massivbauteilen (Beton). Vorteil ist hier die Dauerhaftigkeit im Gegensatz zum Holzhaus und der niedrigere Preis im Gegensatz zum gemauerten Gartenhaus.
Wer sich für ein Holzhäuschen entscheidet, kann sich heute Fertigbauteile aus dem Baumarkt kaufen.
Das Bundeskleingartengesetz lässt hier ausdrücklich ein Laube genanntes Häuschen in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zu. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.
Viele Kleingartenanlagen verfügen aus diesem Grunde auch nicht über Anschlüsse an Kanalisation und Stromnetz.
Siehe auch
- Datsche, Wochenendhaus
- Gartenhaus des J. W. von Goethe, Schillers Gartenhaus in Jena
- Gartenhaus (Hannover)
Weblinks
- § 3 BundesKleingartenGesetz (BKleingG)
Kategorien:- Gartenbau
- Bauform (Wohngebäude)
- Bauform aus Holz
- Bautyp
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