- GastroSocial Pensionskasse
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GastroSocial Pensionskasse Rechtsform Stiftung Gründung 1974 Sitz Aarau, Schweiz Leitung Urs Peter Amrein
(Vorsitzender der Geschäftsleitung)
Tobias Zbinden
(Präsident des Stiftungsrates)Mitarbeiter 54 (31. Dezember 2007) Umsatz 389,748 Mio. CHF
(2007, Beitragseinnahmen)Bilanzsumme 3,510 Mrd. CHF (31. Dezember 2007) Branche Pensionskassen Produkte Altersvorsorge Website www.gastrosocial.ch Die GastroSocial Pensionskasse mit Sitz in Aarau ist eine Schweizer Pensionskasse. Sie versichert als Gemeinschaftsstiftung das Personal der dem Dachverband GastroSuisse angeschlossenen Gastronomie- und Hotelleriebetriebe im Rahmen der 2. Säule. Der GastroSocial Pensionskasse waren per Ende 2007 insgesamt 19’536 Betriebe mit 139'600 Versicherten angeschlossen. Die verwalteten Vermögen beliefen sich auf 3,510 Milliarden Schweizer Franken.
Die GastroSocial Pensionskasse wurde 1974 in der Rechtsform einer Stiftung unter dem Namen Betriebliche Altersvorsorgeeinrichtung Wirte gegründet. Sie entstand als Ergänzung zur 1948 gegründeten Ausgleichskasse Wirte. Seit Januar 2005 treten die beiden Wirte-Vorsorgeeinrichtungen unter dem Namen GastroSocial auf.
Rechtsgrundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz, FZG) sowie die dazugehörigen Verordnungen. Zu den Rechtsgrundlagen zählen zudem die Reglemente der GastroSocial Pensionskasse.
Organisation
Oberstes Organ der GastroSocial Pensionskasse ist der Stiftungsrat. Dieser setzt sich paritätisch aus je sechs Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter zusammen und wird jeweils auf drei Jahre gewählt. Präsident des Stiftungsrates ist Tobias Zbinden als Arbeitgebervertreter, Vizepräsident ist Stefan Unternährer als Vertreter der Arbeitnehmer.
Die weiteren Organe umfassen ein externer Experte, eine Revisionsgesellschaft als externe Kontrollstelle, ein Berater in Rechtsfragen sowie das Bundesamt für Sozialversicherungen als Aufsichtsbehörde. Die operative Führung obliegt der Geschäftsleitung.
Weblinks
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