- Überfallmeldeanlage
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Eine Überfallmeldeanlage (ÜMA) ist eine Gefahrenmeldeanlage und dient der Alarmierung von Wachdiensten oder der Polizei bei einem Überfall.
Die ÜMA löst einen Überfallalarm aus.
Die Aufgabe der ÜMA ist es, den vom Opfer manuell ausgelösten Alarm eines Überfallmelders an eine vorher bestimmte zuständige Stelle zu melden.
Moderne Überfallmeldeanlagen werden heute nur noch selten separat installiert.
In den meisten neueren Einbruchmeldeanlagen ist die ÜMA bereits integriert.
Inhaltsverzeichnis
Alarmierungstypen
Es erfolgt ein stiller Alarm, in der Regel über ein Wählgerät oder eine Standleitung. Externe Signalgeber wie Blitzleuchten oder Sirene sind nicht zulässig.
Überfallmelder
Der Überfallmelder besteht in der Regel aus einem speziellen Taster oder Schalter der den Alarm auslöst. Er sollte so angebracht sein, das der Täter ihn nicht bemerkt, und das Opfer ihn möglichst unbemerkt und schnell betätigen kann.
Einsatz
Diese Art der Alarmierung wird insbesondere in besonders gefährdeten Bereichen eingesetzt. Hierzu zählen vor allem auch Bargeldausgabestellen, wie z.B. Bankinstitute, Zahlstellen und behördliche Kassen. Der Alarmauslöseschalter ist hier so angebracht, dass die Auslösung mit dem Fuß oder Bein, und damit für den Täter unsichtbar, erfolgt.
Weblinks
- Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei (ÜEA) - Polizeitechnisches Institut Münster und Projektgruppe "ÜEA" im Auftrag des Unterausschusses "FEM" mit Zusatzbestimmungen für Bayern
- Bundeseinheitliche Richtlinie für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen mit Anschluss an die Polizei (ÜEA-Richtlinie) Stand: 1. August 2007 - Hessische Polizeischule und Expertengruppe "ÜEA" im Auftrag der Kommission "Grundlagen der Überwachngstechnik (KOMÜT)"
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