- Gegenstromprinzip
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Der Begriff Gegenstromprinzip steht für:
- Gegenstromprinzip (Verfahrenstechnik) bei einem Wärme- oder Stoffaustausch in der Verfahrenstechnik.
- Gegenstromverfahren, ein Verfahren zur Entwicklung von Unternehmenszielen und zur Planung in Unternehmen.
- Gegenstromprinzip (Baurecht), das gegenseitige Rücksichtnahme im Bundes- Landes, und Kommunalbaurecht vorsieht.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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