Geheimer Justizrat

Geheimer Justizrat

Justizrat (Abk. JR) ist ein nichtakademischer Titel, der vom Staat als Ehrenbezeichnung an Rechtsanwälte und Notare verliehen wird.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

In früheren Zeiten war Justizrat auch der Titel eines Rats bei den oberen Justizbehörden und bei den Obergerichten. Eine höhere Auszeichnung bedeutete der Titel Geheimer Justizrat. In Preußen verstand man unter Geheimer Justizrat auch eine Abteilung des Kammergerichts in Berlin, vor der die Mitglieder des königlichen Hauses und der hohenzollerischen Familie ihren persönlichen Gerichtsstand hatten. Die vortragenden Räte des preußischen Justizministeriums führten den Titel Geheimer Oberjustizrat, die Direktoren den Titel Wirklicher Geheimer Oberjustizrat.

Heutige Verleihungspraxis in Deutschland

Heutzutage werden mit dem Titel nur noch in zwei Bundesländern Personen ausgezeichnet, in einem Bundesland ist der Titel Amtsbezeichnung für die Notarlaufbahn.

Saarland und Rheinland-Pfalz

Im Saarland wird der Titel an Rechtsanwälte und Notare als „Zeichen der Anerkennung für besondere Verdienste um das Saarland und seine Bürgerinnen und Bürger, für herausragende Leistungen oder aus einem sonstigen besonderen Anlass“ verliehen (§ 1 Abs. 1 TitelV SL). Die Verleihungsurkunde wird durch den Ministerpräsidenten, den Präsidenten des Landtages oder den Justizminister ausgehändigt. Außerdem wird die Verleihung im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht. Von der Verleihung des Titels soll sparsamer Gebrauch gemacht werden.

Ebenso können in Rheinland-Pfalz Rechtsanwälte und Notare den Titel Justizrat erhalten.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg sind "Justizrat" (BesGr. R 1) und "Oberjustizrat" (BesGr. R 1 mit Zulage) als Amtsbezeichnung durch die Landesbesoldungsordnung für Badische Amtsnotare im badischen Rechtsgebiet vorgesehen. Es handelt sich dabei aber nicht um einen Ehrentitel wie in den obigen Bundesländern, sondern um eine Amtsbezeichnung im Rahmen der Laufbahn (wie z. B. Studienrat).

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Geheimer Justizrat — ist der beim Kammergericht aus zwölf Mitgliedern desselben bestehende Gerichtshof, von denen fünf die erste und sieben die zweite Instanz bilden, bei dem nach dem Gesetz vom 26. April 1851 die Mitglieder der königlichen Familie sowie die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Geheimer Justizrat — Geheimer Justizrat,   1) bis 1918 der beim Kammergericht gebildete Gerichtshof, bei dem die Mitglieder des Hauses Hohenzollern ihren allgemeinen Gerichtsstand hatten; durch Art. 109 der Weimarer Reichsverfassung beseitigt.    2) Titel, Geheimer… …   Universal-Lexikon

  • Geheimer Oberjustizrat — Justizrat (Abk. JR) ist ein nichtakademischer Titel, der vom Staat als Ehrenbezeichnung an Rechtsanwälte und Notare verliehen wird. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Heutige Verleihungspraxis in Deutschland 2.1 Saarland und Rheinland Pfalz 2 …   Deutsch Wikipedia

  • Justizrat — (Abk. JR) ist ein nichtakademischer Titel, der vom Staat als Ehrenbezeichnung an Rechtsanwälte und Notare verliehen wird. In Baden Württemberg ist es eine Amtsbezeichnung. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Heutige Verleihungspraxis in Deutschland …   Deutsch Wikipedia

  • Geheimer Rat — war in den Territorien des Heiligen Römischen Reiches und den späteren deutschen Monarchien ein Kollegium von Räten (Geheimes Ratskollegium, Geheimes Konseil, Geheimes Kabinett, in Brandenburg: Geheimer Staatsrat), das unmittelbar dem Fürsten… …   Deutsch Wikipedia

  • Geheimer Rat — hieß in den deutschen landesherrlichen Gebieten früher ein Kollegium von Räten (Geheimes Ratskollegium, Geheimes Konseil, Staatsrat), das unmittelbar unter dem Fürsten stand und meist unter dessen Vorsitz über die wichtigsten… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Geheimer Rat — Geheimer Rat,   1) Geheimes Ratskollegium, Staatsrat, in den deutschen Einzelstaaten seit dem späten 16. Jahrhundert im Zuge absolutistischer Staatsauffassung und einer dadurch bedingten, auf die Person des Fürsten zentrierten… …   Universal-Lexikon

  • Justizrat — Jus|tiz|rat 〈m. 1u; früher Titel für〉 verdienter Jurist, der nicht im Beamtenverhältnis steht * * * Jus|tiz|rat, der (früher): a) <o. Pl.> an Richter, Rechtsanwälte u. Notare verliehener Titel; b) Träger des Titels Justizrat (a). * * *… …   Universal-Lexikon

  • Justizrat — Justizrat, Titel, der in den verschiedenen deutschen Ländern verschiedene Bedeutung hat, namentlich Ehrentitel für Rechtsanwalte. Eine höhere Auszeichnung bedeutet der Titel »Geheimer J.« (s. d.). In frühern Zeiten war J. der Titel eines Rates… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wirklicher Geheimer Oberjustizrat — Justizrat (Abk. JR) ist ein nichtakademischer Titel, der vom Staat als Ehrenbezeichnung an Rechtsanwälte und Notare verliehen wird. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Heutige Verleihungspraxis in Deutschland 2.1 Saarland und Rheinland Pfalz 2 …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”