Nichtakademischer Titel

Nichtakademischer Titel

Nichtakademische Titel unterscheiden sich von akademischen Graden dadurch, dass sie von staatlichen Stellen bzw. von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als staatliche Bezeichnung außerhalb von Hochschulen vergeben bzw. verliehen werden und keine hierarchischen bzw. Dienst- oder Amtsbezeichnungen sind.

Im deutschen Kaiserreich bis 1918 wurden nichtakademische Titel in Form von Ehrenbezeichnungen verliehen (ähnlich in der Habsburger Monarchie).

Heutzutage kann ein Titel nur noch nach einer entsprechenden Aufstiegsweiterbildung verliehen werden. Siehe hierzu Meister.

Ehemalige Titel

  • Baurat (Bau-R.) / Geheimer Baurat
  • Hofbaurat / Geheimer Hofbaurat
  • Justizrat / Geheimer Justizrat
  • Kommerzienrat (Kom.-R.) (in Österreich: Kommerzialrat) / Geheimer Kommerzienrat (Geh. Kom.-R.)
  • Medizinalrat / Geheimer Medizinalrat
  • Ökonomierat / Geheimer Ökonomierat
  • Regierungsrat (Reg.-R.) / Geheimer Regierungsrat (Geh. Reg.-R.)
  • Regierungs- und Baurat / Geheimer Regierungs- und Baurat
  • Geheimer Archivrat
  • Generalsuperintendent (Gen.-Sup.)
  • Hofrat
  • Legationsrat (Leg.-R.)
  • Kommissionsrat
  • Obertribunalrat (Ob.Trib.R.)
  • Rat
  • Staatsrat (Staats-R.)

Vgl. auch als „fachübergreifend“:

  • Geheimrat (Geheim-R.)
  • Wirklicher Geheimrat (Wirkl. Geh.-R.)

Alle Dienstbezeichnungen von Beamten und Militärs sind zunächst nicht daran gebunden, ob der Träger eine akademische Ausbildung hat. Das gilt auch für politische Beamte, wie Beigeordnete, Bürgermeister oder Staatssekretäre. Gleiches gilt für militärische Rangbezeichnungen. Auch der General ist nicht notwendigerweise Akademiker. Daher können die vorstehenden Titel sowohl Akademiker als auch Nichtakademiker tragen. Akademische Bezeichnungen sind beispielsweise Prof., Dr., Dipl., grad.

Die Rangfolge der Titel sieht dementsprechend folgendermaßen aus:

  1. Militärischer Rang
  2. Akademischer Grad
  3. Nichtakademischer Titel
  4. Adelstitel

Ein Beispiel wäre: Major Dr. phil. Leg.-R. Graf von … zu … Mustermann

Nichtakademische Titel muss man unterscheiden zwischen den Angehörigen von echten Beratungs- und Beschlussgremien der Regierung, die in einigen deutschen Staaten vom 16. bis zum 19. Jahrhundert oft als Geheimer Rat bezeichnet wurden, so dass deren Mitglieder auch Geheimrat genannt wurden.

Bei den Beamten bezeichnet Rat einen höheren Rang und hat einen Anklang daran, dass dieser stimmberechtigtes Mitglied eines Kollegiums ist oder war: Regierungsrat, Reichsgerichtsrat, Landgerichtsrat.

Der Zusatz Geheimer drückte eine höhere Rangstufe aus, das Prädikat Wirklicher zeigte die höchste Stufe an: Wirklicher Geheimer Rat – in diesem Fall stand dem Träger der Bezeichnung die Anrede „Exzellenz“ zu.

Alle diese Titel waren grundsätzlich offizielle Bezeichnungen für aktive Beamte, wurden aber bei besonderen Verdiensten auch als Ehrenbezeichnungen verliehen.

Heutige Titel

In manchen Bundesländern werden heute noch Ehrentitel vergeben. Beispiele sind der Sanitätsrat oder Justizrat, beide im Saarland und in Rheinland-Pfalz.

Schließlich sei noch der Meistertitel erwähnt. Dies ist ein echter Titel im Gegensatz zu den oft erwähnten akademischen Graden. Man erlangt in Deutschland das Recht zum Führen des Meistertitels durch erfolgreiches Ablegen der Meisterprüfung in einem Handwerk.


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