- Gehöft
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Ein Gehöft ist ein bebautes Grundstück ländlichen Typs, das als Wohn- und Arbeitsstätte angelegt ist für Personen, die eng miteinander verwandt sind oder gemeinsam wirtschaften. Gehöfte sind Bauernhöfe.
Inhaltsverzeichnis
Siedlungstypus
Das Gehöft besteht als Hofstelle aus einem oder selten mehreren Haupthäusern und weiteren funktionalen Gebäuden. Manchmal findet sich in reicheren Gehöften eine eigene Kapelle.
Gehöfte sind entweder typische Siedlungsformen (Haufenhof, Einzelsiedlung) oder Weiler aus mehreren Wohnsitzen auf beengtem Siedlungsraum (etwa Talschultern in den Alpen, Trockeninseln in Feuchtgebieten bei Moorbesiedelung) oder entstanden durch Erbteilung eines ursprünglichen Einzelhofes.
Unterschiedliche Formen sind dabei der Bauernhof und der Herrenhof/Meierhof/Gutshof oder Fronhof.
Lokale Varianten
Im Allgemeinen werden Gehöft, Hof, Bauerngut und Gut weitgehend synonym als Bezeichnung eines landwirtschaftlichen Betriebes innerhalb der Ortslage verwendet. Es handelt sich dabei in der Regel um einen Familienbetrieb. In Weinbaugebieten ist der Winzerhof die Bezeichnung für eine Gebäudegruppe mit einem Kelterhaus. Ein außerhalb der Ortslage befindliches Gehöft heißt dann Vorwerk, wenn es Teil einer übergeordneten Wirtschaftseinheit wie eines Rittergutes, eines Klosters oder eines Erbgerichtes war.
Für den bayerisch-tirolisch-salzburgischen Raum typisch sind die Doppelgehöfte, die sich dann auch in ihrem gemeinsamen Hofnamen mit den häufigen Zusätzen Ober-/Unter-, Vorder-/Hinter- oder Inner-/Außer- (Südtirol) zeigen. Drillingsgehöfte sind seltener, dann tritt ein Mitter-hof hinzu.
Das Wort Hofschaft, das eine Ansammlung mehrerer Häuser oder Höfe bezeichnet, ist nur im Bergischen Land üblich.
Namenskunde und Wortherkunft
Gehöft erscheint zuerst am Niederrhein im 14. Jahrhundert als gehufte mit der Bedeutung „Wohnstatt“ und steht in Verwandtschaft zur Hufe/Hube als Größenangabe eines Landgutes. Bald jedoch gewinnt es die Nähe zu Hof mit seinem komplizierten Bedeutungswandel.[1]
Quellen
- ↑ Eintrag GEHÖFTE, n. coll. zu hof, hofstätte u. ähnl. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1854-1960 (dwb.uni-trier.de)
Kategorien:- Bauform (Landwirtschaft)
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