- Dienstgrade bei der deutschen Feuerwehr
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Die Bezeichnung der einzelnen Dienstgrade bei den deutschen Feuerwehren kann von Bundesland zu Bundesland voneinander abweichen. Auch gibt es Unterschiede zwischen Freiwilligen Feuerwehren und Berufsfeuerwehren. Der Dienstgrad wird häufig durch ein besonderes Dienstgradabzeichen an der Uniform kenntlich gemacht.
Dienstgrade richten sich in der Regel nach dem jeweiligen Ausbildungsstand und dem entsprechenden Dienstalter. Sie können unmittelbar an Funktionen gebunden werden. Manche Bundesländer (z. B. Nordrhein-Westfalen) unterscheiden allerdings streng zwischen Dienstgraden und Funktionen. Hier wird neben dem Dienstgradabzeichen ggf. ein spezielles Funktionsabzeichen getragen.
Die Dienstgrade gibt es jeweils in einer männlichen und einer weiblichen Form, Feuerwehrmann und Feuerwehrfrau bzw. Löschmeister und Löschmeisterin. Der Lesbarkeit halber wird nur die männliche Form aufgeführt sofern die weibliche Form eindeutig erkennbar ist.
Feuerwehrmann (SB) (FM (SB)) ist der Sammelbegriff für Angehörige der Feuerwehren, unabhängig von Dienstgrad und Geschlecht. An Stelle der Bezeichnung „Feuerwehrmann (SB)“ wird auch die Bezeichnung „Feuerwehrangehöriger“ (FA) verwendet.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehren
- 2 Dienstgrade der Berufsfeuerwehren
- 3 Weblinks
Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehren
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gibt es seit 2006 keine Regelung der Dienstgrade durch das Innenministerium mehr. Vielmehr besteht eine gemeinsame Empfehlung des Städtetages Baden-Württemberg, des Gemeindetages Baden-Württemberg und des Landesfeuerwehrverbandes in Abstimmung mit dem Innenministerium. Das Innenministerium empfiehlt dieser Empfehlung zu folgen. Die meisten Feuerwehren folgen der Empfehlung. Kleinere Abweichungen gibt es u.U. bei den Voraussetzungen nach welchen in die Dienstgrade befördert werden können. Für die Abteilungen Berufsfeuerwehr sind die Dienst- und Amtsbezeichnungen in der Bundesbesoldungsordnung und in einer Verordnung über die Zusätze zu den Grundamtsbezeichnungen geregelt. Die Dienststellungen und Abzeichen der Feuerwehrtechnischen Beamten sind in einer Verordnung geregelt.
Es wird jeder Dienststellung – die jeweils eine besondere Ausbildung oder Dienstdauer voraussetzt – ein Dienstgrad zugeordnet; Der Dienstgrad hat nicht unmittelbar Auswirkung auf die Funktion während eines Einsatzes:
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr
Dienstgrad Vorausgesetzte Ausbildung oder Dienststellung Mützenband Feuerwehrmann abgeschlossene Grundausbildung, Erste-Hilfe-Ausbildung und 70 Stunden Einsatz- oder Übungsdienst aluminiumfarbig/karmesinrot gestreifte Oberfeuerwehrmann mindestens 10 Jahre Feuerwehrmann oder mindestens 3 Jahre Feuerwehrmann und absolvierte Ausbildung als Truppführer, Maschinist, Atemschutzträger, Jugendfeuerwehr Grundlehrgang II, Sprechfunker oder Feuerwehrmusik D2-Lehrgang Hauptfeuerwehrmann mindestens 10 Jahre Oberfeuerwehrmann, oder mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrmann und absolvierte Ausbildung Gerätewart, Atemschutzgerätewart, Umweltschutz I, Strahlenschutz I oder Feuerwehrmusik D3-Lehrgang Löschmeister Lehrgang Gruppenführer oder Feuerwehrmusik C1-Lehrgang Oberlöschmeister mindestens 10 Jahre Löschmeister oder mindestens 5 Jahre Löschmeister und Ausbildung als Ausbilder Atemschutz, Ausbilder Maschinist, Ausbilder Grundausbildung/Truppführer, Ausbilder Sprechfunker, Übungsleiter Technische Hilfeleistung, Ausbilder Jugendfeuerwehrarbeit, Jugendfeuerwehrwart mit Aufbaulehrgang oder Feuerwehrmusik C2-Lehrgang Hauptlöschmeister mindestens 10 Jahre Oberlöschmeister oder Feuerwehrmusik C3-Lehrgang Brandmeister Zugführerlehrgang oder Feuerwehrmusik Stabführerlehrgang A und B oder Dienststellung als Abteilungskommandant einer Teilgemeinde bis 5000 Einwohner oder stellvertretender Kommandant in einer Gemeinde bis 5.000 Einwohner aluminiumfarbig Oberbrandmeister mindestens 10 Jahre Brandmeister oder Lehrgang „Verbandsführer“ oder mindestens 10 Jahre Stabführer in der Feuerwehrmusik oder Dienststellung als Abteilungskommandant einer Teilgemeinde über 5000 Einwohner oder stellvertretender Kommandant in einer Gemeinde über 5.000 Einwohner oder Kommandant in einer Gemeinde bis 5.000 Einwohner und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ Hauptbrandmeister mindestens 1 Jahr Oberbrandmeister und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ oder Dienststellung als Kommandant in einer Gemeinde über 5.000 Einwohner oder stellvertretender Kommandant in einer Gemeinde über 20.000 Einwohner oder Abteilungskommandant einer Teilgemeinde über 20.000 Einwohner Leitender Hauptbrandmeister mindestens 1 Jahr Hauptbrandmeister und Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ und Dienststellung als Kommandant in einer Gemeinde über 20.000 Einwohner Feuerwehrtechnische Beamte (nicht Berufsfeuerwehr sondern Landesverwaltung)
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- Kreisbrandmeister (beim Landratsamt): Goldene Uniformknöpfe und Mützenkordel, Wappen des Landkreises mit einem goldfarbenen Stern darüber auf dem linken Oberärmel (beim Landkreis)
- Bezirksbrandmeister (beim Regierungspräsidium): Goldene Uniformknöpfe und Mützenkordel, Großes Landeswappen mit zwei goldfarbenen Sternen darüber auf dem linken Oberärmel
- Landesbranddirektor (gleichzeitig Leiter des Referats Feuerwehr und Fernmeldewesen beim Innenministerium): Goldene Uniformknöpfe und Mützenkordel, Großes Landeswappen mit drei goldfarbenen Sternen darüber auf dem linken Oberärmel
Für die Angehörigen der Landesfeuerwehrschule sind die Amtsbezeichnungen der Berufsfeuerwehr vorgesehen. Kreisbrandmeister, Bezirksbrandmeister und Landesbranddirektor sind Dienststellungen.
Die genaue Empfehlung kann nachgelesen werden bei der Landesfeuerwehrschule.
Dienstgradabzeichen
Abteilungskommandanten tragen über dem Dienstgradabzeichen einen, Feuerwehrkommandanten zwei Sterne. Diese Sterne dürfen nur so lange getragen werden, wie die Funktion auch ausgeübt wird. Ehrenabteilungskommandanten sowie Ehrenkommandanten dürfen ihre Sterne ebenfalls behalten bzw. weitertragen.
Fachberater tragen am linken Unterärmel das aluminiumfarbene Funktionskennzeichen mit der Aufschrift „Feuerwehr Fachberater“ und den Zusatz des Fachgebiets. Feuerwehrärzte tragen am linken Unterärmel das aluminiumfarbene Funktionskennzeichen mit der Aufschrift „Arzt“ und dem Äskulapstab. Mützenkordel und Uniformköpfe sind aluminiumfarbig
Bayern
Dienstgradabzeichen der Dienstkleidungsträger der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren
Die Freiwilligen Feuerwehren und die Pflichtfeuerwehren können folgende Mannschafts- und Führungsdienstgrade haben:
1. Mannschaftsdienstgrade
Kragen- und Mützenabzeichen: altsilber, matt
Mützenriemen: Lackleder, 14 mm breit, Farbe einschließlich der Befestigungsknöpfe: schwarz, glänzend
2. Führungsdienstgrade
Kragen- und Mützenabzeichen: altsilber, matt
Mützenriemen: Lackleder, 14 mm breit, Farbe einschließlich der Befestigungsknöpfe: schwarz, glänzend
"Beförderungsdienstgrade" berechtigen NICHT zum Führen des Titels in der Öffentlichkeit. Dies ist exklusiv den BM / OBM / HBM der Berufs- und (hauptberuflichen) Werkfeuerwehren vorbehalten!Kragen- und Mützenabzeichen: silber, matt
Mützenschnur: Metallkordel, 6 mm dick, 2-fach, verstellbar, Farbe einschließlich der Befestigungsknöpfe: silber, matt
Trageweise: Linker Oberärmel von Dienstrock und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss.
Die Dienstgrade können nach folgender Normstärke der Freiwilligen Feuerwehren vergeben werden (Anlage 3 VollzBekBayFwG)
Einheit ###### ###### ###### ###### ###### ###### ###### ###### ###### ###### ###### ###### Anzahl der Gruppen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Züge - 1 1 2 2 3 3 4 4 5 5 6 Verbände - - - - - 1 1 1 1 1 1 2 Verbandsführer/Hauptbrandmeister - - - - - 1 1 1 1 1 1 2 stellv. Verbandsführer/Oberbrandmeister - - - - - 1 1 1 1 1 1 2 Zugführer/Brandmeister - 1 1 2 2 3 3 4 4 5 5 6 stellv. Zugführer/Hauptlöschmeister - 1 1 2 2 3 3 4 4 5 5 6 Gruppenführer/Oberlöschmeister 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 stellv. Gruppenführer/Löschmeister 2 4 4 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Führungsdienstgrade insgesamt 3 8 9 12 14 20 22 26 28 32 34 40 Hauptfeuerwehrmann/Oberfeuerwehrmann/Feuerwehrmann 21 42 63 84 105 126 147 168 189 210 231 259 Maschinisten 3 6 9 12 15 18 21 24 27 30 33 36 Mannschaftsdienstgrade insgesamt 24 48 72 96 120 144 168 192 216 240 264 288 Gesamtstärke der Freiwilligen Feuerwehr 27 56 81 108 134 164 190 218 244 272 298 328 Funktionsabzeichen der Dienstkleidungsträger der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren
Trageweise: Linker Oberärmel vom Dienstrock und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss. Nur Kommandanten in kreisangehörigen Gemeinden tragen über dem Dienstgradabzeichen zusätzlich das Funktionsabzeichen. Bei den übrigen Trägern von Funktionsabzeichen entfällt das Dienstgradabzeichen.
Kragen- und Mützenabzeichen: silber, matt
Mützenschnur: Metallkordel, 6 mm dick, 2-fach, verstellbar, Farbe einschließlich der Befestigungsknöpfe: silber, matt
Kragen- und Mützenabzeichen: gold, matt
Mützenschnur: Metallkordel, 6 mm dick, 2-fach, verstellbar, Farbe einschließlich der Befestigungsknöpfe: gold, matt
Trageweise: Linker Oberärmel von Dienstrock und Dienstmantel, Ansatzpunkt 100 mm über Ärmelabschluss.
(Quelle: ABBayFwG Anlage 3)
Berlin
Freiwillige Feuerwehr
- Mannschaft
- FM Feuerwehrmann/-assistentin – nach der Einstellung
- OFM Oberfeuerwehrmann – (mind.) Grundausbildung (Truppmann, Atemschutzgeräteträger, Rettungshelfer)
- BM Brandmeister – (mind.) Grundausbildung und 1 Funktionslehrgang (Sprechfunker oder Maschinist)
- OBM Oberbrandmeister – (mind.) Grundausbildung, 1 Funktionslehrgang und Truppführer
- Führung
- HBM Hauptbrandmeistern – (mind.) Grundausbildung, 2 Funktionslehrgänge, Truppführer und Gruppenführer
- BI Brandinspektor – (mind.) Grundausbildung, 2 Funktionslehrgänge, Truppführer, Gruppenführer und Zugführer
- BOI Brandoberinspektor – (mind.) Grundausbildung, 2 Funktionslehrgänge, Truppführer, Gruppenführer, Zugführer und Führer von Verbänden
- Zusatzfunktionen
- FF-N/S/W Direktionsbeauftragter (Vertreter der Direktion, Berlin ist in die Direktion Nord, Süd und West gegliedert)
- LB FF Landesbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehren
- SV LB FF stellvertretender Landesbeauftragter der Freiwilligen Feuerwehren
- ständiger Vertreter des Landesbeauftragten
- Wehrleiter
- stellvertretender Wehrleiter
Brandenburg
- Freiwillige Feuerwehren
- Mannschaftsdienstgrad
- Feuerwehrmann- Anwärter
- Feuerwehrmann
- Oberfeuerwehrmann
- Hauptfeuerwehrmann
- Unterführungsdienstgrade
- Löschmeister (Truppführer)
- Oberlöschmeister (Truppführer)
- Hauptlöschmeister (stellv. Gruppenführer)
- Erster Hauptlöschmeister (stellv. Gruppenführer)
- Offiziersdienstgrade
- Brandmeister (Gruppenführer oder Ortswehrführer mit weniger als einem Zug)
- Oberbrandmeister (stellv. Zugführer)
- Hauptbrandmeister (Zugführer oder Ortswehrführer mit oder mit mehr als Zugstärke)
- Erster Hauptbrandmeister (Zugführer oder stellv. Gemeinde-, Stadt- oder Amtsbrandmeister)
- Brandinspektor (seit 1997 nicht mehr vergeben)
- Oberbrandinspektor (siehe Brandinspektor)
- Hauptbrandinspektor (siehe Brandinspektor)
- Stabsoffiziersdienstgrade
- Gemeinde-, Stadt- oder Amtsbrandmeister
- Kreisbrandmeister oder stellv. Landesbrandmeister
- Landesbrandmeister (Nur noch Ehrenhalber)
- Landesbranddirektor (Leiter der Feuerwehren auf Landesebene seit 1 September 2004)
Dienstgradabzeichen
Hamburg
Es wird je nach Ausbildungsstand und Funktion ein Dienstgrad zugeordnet, wobei es nicht zwingend erforderlich ist dass man die unten genannten Lehrgänge für den jeweiligen Dienstgrad auch alle absolviert haben muss, abgesehen von der Grundausbildung.
- Mannschaftsdienstgrade
- Feuerwehrmannanwärter (nicht abgeschlossene Grundausbildung)
- Feuerwehrmann (abgeschlossene Grundausbildung)
- Oberfeuerwehrmann (Maschinist, Atemschutzträger, Truppführer oder Sprechfunker)
- Hauptfeuerwehrmann (existiert im aktiven Dienst fast nicht mehr)
- Brandmeister (Truppführer, Maschinist, Atemschutz, Sprechfunker, sonst. Sonderlehrgänge)
- Führungsdienstgrade:
- Oberbrandmeister (wie Brandmeister und Gruppenführerlehrgang)
- Hauptbrandmeister (wie Oberbrandmeister und Zugführerausbildung)
- Gewählte Führungsdienstgrade:
- Brandinspektor (Wehrführerstellvertreter muss von der Wehr für sechs Jahre gewählt werden, Lehrgänge: u. a. Zugführer, Führer von Verbänden)
- Wehrführer (muss von der Wehr für sechs Jahre gewählt werden, Lehrgänge: u. a. Zugführer, Leiter einer Feuerwehr, im Einsatz Zugführer als Führer einer FF mit 2 LF-Gruppen)
- Bereichsführervertreter (Wehrführer, der im Verhinderungsfall des Bereichsführers seine Einsatzfunktion ausübt)
- Bereichsführer (Verwalter aller Wehren in seinem Bereich, bei Einsätzen mit min. 2 FF in seinem Bereich wird er zum Führer aller FF an der Einsatzstelle)
- Landesjugendfeuerwehrwart und -vertreter (Vertritt die Interessen der Jugendfeuerwehr Hamburg nach innen und außen. Er ist verantwortlich für die Koordination und Zusammenarbeit der Hamburger Jugendfeuerwehren)
- Landesbereichsführer-Vertreter Nord und Süd (seit 2005 eingeführt; unterstützt den Landesbereichsführer bei der Arbeit und vertritt ihn im Einsatzdienst; ab 3-4 FF an der Einsatzstelle anzutreffen)
- Landesbereichsführer (Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg, wird ab je nach Lage ab dem 4. Alarm oder bei mehr als 4 FF an der Einsatzstelle gerufen)
Dienstgradabzeichen
Feuerwehrmannanwärter leeres Schulterstück Feuerwehrmann Ein roter Streifen auf der Schulterklappe Oberfeuerwehrmann Zwei rote Streifen auf der Schulterklappe Hauptfeuerwehrmann Drei rote Streifen auf der Schulterklappe (gibt es nicht mehr) Brandmeister Ein roter Balken auf blauem Grund mit silberner Kordel Oberbrandmeister Zwei rote Balken auf blauem Grund mit silberner Kordel Hauptbrandmeister Drei rote Balken auf blauem Grund mit silberner Kordel Brandinspektor Ein silberner Balken auf der Schulterklappe Wehrführer Zwei silberne Balken auf der Schulterklappe Bereichsführervertreter Drei silberne Balken auf der Schulterklappe Bereichsführer Vier silberne Balken auf der Schulterklappe Landesjugendfeuerwehrwartvertreter Ein silberner Balken auf der Schulterklappe Landesjugendfeuerwehrwart Zwei silberne Balken auf der Schulterklappe Landesbereichsführer Vertreter Wappen der Hansestadt Hamburg und zwei silberne Balken auf dem Schulterstück Landesbereichsführer Wappen der Hansestadt Hamburg und drei silberne Balken auf dem Schulterstück - FM - HFM > schwarz lackiertes Mützenband - BM - HBM > silber/rot-durchwirkte Mützenkordel - BI - LBF > silberne Mützenkordel
- Es gibt keine Ärmelabzeichen, außer dem, Landeswappen (BF und FF gleichartig);
keine Funktions-, Dienstzeit- oder sonstige Verwendungs-Ärmelabzeichen.
Hessen
Rechtsgrundlage ist der Dienstgraderlass vom 4. April 2006. (Weblinks (pdf): Dienstgraderlass und Anlage auf der Seite des HMdIS)
Die Verleihung der Dienstgrade ist neben der Dienstzeit primär mit der Fach- und Führungsqualifikation der Feuerwehrangehörigen sowie vor allem bei den höheren Dienstgraden auch mit ausgeübter Funktion und der Größe der Feuerwehr verknüpft (OBM und HBM z. B. i. d. R. nur für WeFü od. Stellv. – siehe Erlass). Eine Verleihung nur aufgrund zeitlich längerer Zugehörigkeit zur Feuerwehr ist nicht vorgesehen. Wichtig: es besteht kein Rechtsanspruch auf Verleihung eines Dienstgrades.
- Freiwillige Feuerwehren
- Feuerwehrmannanwärter (karmesinrote Umrandung, kein Streifen; Voraussetzungen: keine außer Mitgliedschaft Feuerwehr)
- Feuerwehrmann (karmesinrote Umrandung, ein karmesinroter Streifen; Voraussetzungen: zwei Dienstjahre, Grundlehrgang)
- Oberfeuerwehrmann (karmesinrote Umrandung, zwei karmesinrote Streifen; Voraussetzungen: drei Dienstjahre, Grundlehrgang und ein Sonderlehrgang)
- Hauptfeuerwehrmann (karmesinrote Umrandung, drei karmesinrote Streifen; Voraussetzungen: vier Dienstjahre, Lehrgang Truppführer und zwei Sonderlehrgänge)
- Löschmeister (silberne Umrandung, ein karmesinroter Streifen; Voraussetzungen: vier Dienstjahre, Lehrgang Gruppenführer und drei Sonderlehrgänge)
- Oberlöschmeister (silberne Umrandung, zwei karmesinrote Streifen; Voraussetzungen: fünf Dienstjahre, Lehrgang Gruppenführer und vier Sonderlehrgänge)
- Hauptlöschmeister (silberne Umrandung, drei karmesinroter Streifen; Voraussetzungen: fünf Dienstjahre, Lehrgang Zugführer und vier Sonderlehrgänge)
- Brandmeister (silberne Umrandung, ein silberner Streifen; Voraussetzungen: sechs Dienstjahre, Lehrgang Zugführer und fünf Sonderlehrgänge)
- Oberbrandmeister (silberne Umrandung, zwei silberne Streifen; Voraussetzungen: sieben Dienstjahre, Lehrgang Zugführer und fünf Sonderlehrgänge)
- Hauptbrandmeister (silberne Umrandung, drei silberne Streifen; Voraussetzungen: acht Dienstjahre, Lehrgang Zugführer und fünf Sonderlehrgänge)
Zusätzlich gibt es Funktionsabzeichen, die zusätzlich oberhalb des Dienstgrades getragen werden:
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- Stellv. Wehrführer (ein silberner Stern mittig)
- Stellv. Stadtbrandinspektor in Städten bis 50.000 Einwohner (zwei silberne Sterne mittig in Reihe)
- Sprecher der Feuerwehr in Städten bis 50.000 Einwohner (ein Stern mittig mit einem kurzen Balken, links und rechts)
- Wehrführer (silberne Umrandung, ein silberner Stern mittig)
- Stadtbrandinspektor in Städten bis 50.000 Einwohner (silberne Umrandung, zwei silberne Sterne mittig in Reihe)
Kreisbrandinspektorinnen oder Kreisbrandinspektoren, deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie Kreisbrandmeisterinnen oder Kreisbrandmeister nach § 13 Absatz 1 HBKG tragen ausschließlich Funktionsabzeichen:
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- Kreisbrandmeister, Stellv. Leiter der Feuerwehr (Städte über 50.000 Einwohner ohne Berufsfeuerwehr), Stellv. Stadtbrandinspektor in Städten mit Berufsfeuerwehr (ein goldener Balken, goldene Umrandung) mit Goldlitze
- stellv. Kreisbrandinspektor, Leiter der Feuerwehr (Städte über 50.000 Einwohner ohne Berufsfeuerwehr), Stadtbrandinspektor in Städten mit Berufsfeuerwehr (zwei goldene Balken, goldene Umrandung)
- Kreisbrandinspektor (drei goldene Balken, goldene Umrandung)
Mecklenburg-Vorpommern
- Mannschaftsdienstgrade:
- Feuerwehrmannanwärter
- Feuerwehrmann
- Oberfeuerwehrmann
- Hauptfeuerwehrmann
- Löschmeister
- Oberlöschmeister
- Hauptlöschmeister
- Führungsdienstgrade:
- Brandmeister
- Oberbrandmeister
- Hauptbrandmeister
- stellv. Kreis-/Stadtbrandmeister
- Kreis-/Stadtbrandmeister o. stellv. Landesbrandmeister
- Landesbrandmeister
Niedersachsen
Die Dienstgrade ab Löschmeister sind an eine bestimmte Dienstposition gebunden, die der zu Befördernde innehaben muss. Der Dienstgrad bleibt jedoch auch beim Rücktritt aus dieser Stellung erhalten. Für alle Führungsdienstgrade ist Mindestvoraussetzung die abgeschlossene Ausbildung zum Gruppenführer (d. h. die Lehrgänge Gruppenführer 1 und 2) die Voraussetzung hierfür sind wiederum zwei technische Lehrgänge (einer davon Sprechfunkerlehrgang). Die Beförderungen für Mannschaftsdienstgrade können vom Ortsbrandmeister vorgenommen werden. Dienstgrade ab Brandmeister tragen eine silberne Kordel an der Dienstmütze, die anderen Dienstgrade ein glattes schwarzes Kunststoffband.
- Mannschaftsdienstgrade:
- Feuerwehrmannanwärter (Mindestalter 16 Jahre, Eintrittsdienstgrad ohne Ausbildung)
- Feuerwehrmann (bestandene Grundausbildung (Truppmann Teil 1)
- Oberfeuerwehrmann (3 Jahre Dienstzeit und Truppmann Teil 2)
- Hauptfeuerwehrmann (4 Jahre Dienstzeit und Ausbildung zum Truppführer oder 10 Jahre Dienstzeit und 2 technische Lehrgänge)
- Erster Hauptfeuerwehrmann (15 Jahre Dienstzeit und Ausbildung zum Truppführer oder 20 Jahre Dienstzeit und 2 technische Lehrgänge, dieser Dienstgrad kann übersprungen werden, sofern der Feuerwehrangehörige die Gruppenführerausbildung erfolgreich absolviert und eine entsprechende Dienststellung innehat.)
- Führungsdienstgrade:
- Löschmeister (5 Dienstjahre, an Funktion gebunden (z. B. Stellv. Gruppenführer in einer Einheit, Jugendfeuerwehrwart, Stellv. Gemeindejugendfeuerwehrwart))
- Oberlöschmeister (6 Dienstjahre, an Funktion gebunden, höchster Dienstgrad als Gruppenführer in einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung, Gemeindejugendfeuerwehrwart)
- Hauptlöschmeister (7 Dienstjahre, an Funktion gebunden, höchster Dienstgrad als Gruppenführer in einer Stützpunkt- oder Schwerpunktfeuerwehr, Kreisausbilder)
- Erster Hauptlöschmeister (8 Dienstjahre, Funktion als stellv. Kreisjugendwart, stellv. Kreisausbildungsleiter oder stellv. Ortsbrandmeister in einer Feuerwehr mit Grundausstattung)
- Brandmeister (8 Dienstjahre, höchster Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Feuerwehr mit Grundausstattung oder stellv. Ortsbrandmeister in einer Stützpunktfeuerwehr, Zugführer in der Kreisfeuerwehrbereitschaft)
- Oberbrandmeister (9 Dienstjahre, Ausbildung zum Zugführer, höchster Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Stützpunktfeuerwehr oder stellv. Ortsbrandmeister in einer Schwerpunktfeuerwehr)
- Hauptbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Zugführer, höchster Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Schwerpunktfeuerwehr oder stellv. Stadt-/Gemeindebrandmeister)
- Erster Hauptbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Zugführer, Funktion als Stadt-/Gemeindebrandmeister oder stellv. Abschnittsleiter)
- Abschnittsbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, Funktion als Abschnittsleiter)
- Kreisbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, Funktion als Kreisbrandmeister)
- Regierungsbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, Funktion als Regierungsbrandmeister)
- Erster Bezirksbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, Funktion als Regierungsbrandmeister ⇒ wird nicht mehr vergeben)
Dienstgradabzeichen
Nordrhein-Westfalen
Ehrenamtlich
- Anwärter:
- Feuerwehrmann-Anwärter
- Ausbildung als Truppmann:
- Feuerwehrmann (Bestandener Lehrgang FI Modul 1+2 oder Übernahme aus Jugendfeuerwehr)
- Oberfeuerwehrmann (Bestandener Lehrgang FI Modul 3+4 und mindestens 2 Dienstjahre als Feuerwehrmann)
- Hauptfeuerwehrmann (nach mindestens 5 Dienstjahren als Oberfeuerwehrmann)
- Ausbildung als Truppführer:
- Unterbrandmeister (Voraussetzung: mindestens 1 Dienstjahr als Oberfeuerwehrmann oder Hauptfeuerwehrmann und Lehrgang FII bestanden)
- Ausbildung als Gruppenführer:
- Brandmeister (Voraussetzung: mindestens 2 Dienstjahre als Unterbrandmeister und bestandenem FIII-Lehrgang)
- Oberbrandmeister (nach mindestens 2 Dienstjahren als Brandmeister)
- Hauptbrandmeister (nach mindestens 5 Dienstjahren als Oberbrandmeister)
- Ausbildung als Zugführer:
- Brandinspektor (Voraussetzung: Oberbrandmeister oder Hauptbrandmeister und bestandenem F IV-Lehrgang)
- Ausbildung als Führer von Verbänden:
- Brandoberinspektor (Voraussetzung: Brandinspektor und bestandenem F/B V-Lehrgang)
- Ausbildung als Leiter einer Feuerwehr:
- Stadtbrandinspektor oder Gemeindebrandinspektor (Voraussetzung: Brandoberinspektor und bestandenem F VI-Lehrgang)
zusätzlich gibt es Dienstfunktionen:
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- stv. Gruppenführer (rot-silber Umrandung / ein roter Stern)
- Gruppenführer (rot-silber Umrandung / zwei rote Sterne übereinander)
- stv. Zugführer (silber Umrandung / ein silberner Stern)
- Zugführer (silber Umrandung / zwei silberne Sterne übereinander)
- stv. Leiter der Feuerwehr (silber Lorbeer rechts und links / ein silberner Stern)
- Leiter der Feuerwehr (silber Lorbeer rechts und links / zwei silberne Sterne übereinander)
- stv. Kreisbrandmeister (goldener Lorbeer rechts und links)
- Kreisbrandmeister (goldener Lorbeer rechts und links / ein goldener Stern)
- stv. Bezirksbrandmeister (goldener Lorbeer rechts und links / zwei goldene Sterne)
- Bezirksbrandmeister (goldener Lorbeer rechts und links / drei goldene Sterne)
- Jugendfeuerwehrwart oder Stellvertreter (rote Umrandung / DJF-Emblem mittig)
- Gemeinde-/Stadtjugendfeuerwehrwart oder Stellvertreter (rot-silber Umrandung / DJF-Emblem mittig)
- Kreisjugendfeuerwehrwart oder Stadtjugendfeuerwehrwart einer kreisfreien Stadt oder Stellvertreter (silber Umrandung / DJF-Emblem mittig)
In kreisfreien Städten trägt der Jugendfeuerwehrwart/Stellvertreter rot-silber Umrandung und der Stadtjugendfeuerwehrwart/Stellvertreter silber Umrandung mit DJF-Emblem
Funktionsabzeichen sind oval und werden oberhalb des Dienstgradabzeichens getragen. Ausnahmen: Leiter der Feuerwehr und Stellvertreter, Kreisbrandmeister und Stellvertreter, Bezirksbrandmeister und Stellvertreter können das Funktionsabzeichen ohne Dienstgradabzeichen tragen.
Dienstgradabzeichen
Feuerwehrmann-Anwärter Schulterstücke ohne Stoffunterlage aus vier nebeneinanderliegenden, je 8 mm breiten schwarzen Plattschnüren; die beiden äußeren Plattschnüre sind mit Aluminiumfäden (fischgräteartig) durchwirkt. [1] Feuerwehrmann Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage aus vier nebeneinanderliegenden, je 8 mm breiten Plattschnüren; die beiden äußeren Plattschnüre aus Aluminiumgespinst mit schwarzen Seidenfäden(fischgräteartig) durchwirkt, die inneren Plattschnüre aus schwarzer Zellwolle. [2] Oberfeuerwehrmann Schulterstücke wie Feuerwehrmann, jedoch mit einem silberfarbigen Stern. [3] Hauptfeuerwehrmann Schulterstücke wie Feuerwehrmann, jedoch mit zwei silberfarbigen Sternen. [4] Erster Hauptfeuerwehrmann Schulterstücke wie Feuerwehrmann, jedoch mit drei in Reihe angeordneten silberfarbigen Sternen. [5] Löschmeister Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage aus vier nebeneinanderliegenden, je 8 mm breiten Plattschnüren; die beiden äußeren Plattschnüre aus Aluminiumgespinst mit schwarzen Seidenfäden(fischgräteartig) durchwirkt, die inneren Plattschnüre aus schwarzer Zellwolle, darüber geschwungene mit Aluminiumgespinst durchwirkte Schnüre. [6] Oberlöschmeister wie Löschmeister, jedoch mit einem silberfarbigen Stern [7] Hauptlöschmeister wie Löschmeister, jedoch mit zwei silberfarbigen Sternen [8] Erster Hauptlöschmeister wie Löschmeister, jedoch mit drei silberfarbigen Sternen [9] Brandmeister Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage aus vier nebeneinanderliegenden, je 8 mm breiten Plattschnüren, die aus Aluminiumgespinst mit schwarzen Seidenfäden(fischgräteartig) durchwirkt sind. [10] Oberbrandmeister wie Brandmeister, jedoch mit einem goldfarbigen Stern [11] Hauptbrandmeister wie Brandmeister, jedoch mit zwei goldfarbigen Sternen [12] Erster Hauptbrandmeister wie Brandmeister, jedoch mit drei goldfarbigen Sternen [13] Abschnittsbrandmeister Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage mit vier geschwungenen mit Aluminiumgespinst durchwirkten schwarzen Schnüren. [14] Kreisbrandmeister wie Abschnittsbrandmeister, jedoch mit einem goldfarbigen Stern [15] Regierungsbrandmeister wie Abschnittsbrandmeister, jedoch mit zwei goldfarbigen Sternen [16] Regierungsbrandmeister wie Abschnittsbrandmeister, jedoch mit drei goldfarbigen Sternen, vormals Erster Bezirksbrandmeister wird seit dem 18.08.05 nicht mehr vergeben [17] Rheinland-Pfalz
Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Mit dem Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr wird man zum Feuerwehrmannanwärter ernannt. Nach abgeschlossener Grundausbildung (zwei Jahre, einschließlich Lehrgang) erfolgt die Ernennung zum Feuerwehrmann. Eine erste Beförderung erfolgt nach dem erfolgreichen Besuch eines weiterführenden Lehrgangs (Sprechfunker, Maschinist für Löschfahrzeuge, Atemschutzgeräteträger, etc.). Für die Beförderung zum Hauptfeuerwehrmann benötigt man eine gewisse Anzahl an Dienstjahren und die erfolgreiche Ausbildung zum Truppführer. Nach zehn Jahren Dienstzeit oder bei der Bekleidung einer entsprechenden Funktion (z. B. Gerätewart, Jugendfeuerwehrwart, etc.) kann man zum Löschmeister befördert werden. Die Beförderung zum Brandmeister erfolgt nach dem Besuch des Gruppenführerlehrgangs, ebenso die Beförderung zum Oberbrandmeister nach erfolgreichem Besuch des Zugführerlehrgangs. Schlussendlich kann man mit absolviertem Lehrgang Führer von Verbänden zum Hauptbrandmeister befördert werden.
Lehrgänge wie z. B. Grundausbildung finden meist auf Stadt- oder Kreisebene statt. Spezielle Lehrgänge (z. B. Technische Hilfeleistung, Bootsführer) oder Führungslehrgänge (Gruppen-, Zugführer, Führer von Verbänden) finden an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule des Landes Rheinland-Pfalz in Koblenz statt.
Im März 2009 wurden in Rheinland-Pfalz die neuen Dienstgrade "Oberlöschmeister" und "Hauptlöschmeister" sowie neue Dienstgradabzeichen eingeführt. Eine Änderung der FwVO bezüglich der Voraussetzungen für die neuen Dienstgrade steht aber zurzeit (April 2009) noch aus.
- Mannschaftsdienstgrade
- Feuerwehrmannanwärter (rote Umrandung, kein Streifen)
- Feuerwehrmann (rote Umrandung, ein roter Streifen)
- Oberfeuerwehrmann (rote Umrandung, zwei rote Streifen)
- Hauptfeuerwehrmann (rote Umrandung, drei rote Streifen)
- Löschmeister (rot-silberne Umrandung, ein roter Streifen)
- Oberlöschmeister (rot-silberne Umrandung, zwei rote Streifen)
- Hauptlöschmeister (rot-silberne Umrandung, drei rote Streifen)
- Führungsdienstgrade
- Brandmeister (silberne Umrandung, ein roter Streifen)
- Oberbrandmeister (silberne Umrandung, zwei rote Streifen)
- Hauptbrandmeister (silberne Umrandung, drei rote Streifen)
Weiterhin gibt es Dienstfunktionen:
- Stv. Wehr-/Einheitsführer einer Feuerwehr (silberner Stern mittig, wird zusätzlich oberhalb des Dienstgrades getragen)
- Wehr-/Einheitsführer einer Feuerwehr (silberner Stern mittig mit silberner Umrandung, wird zusätzlich oberhalb des Dienstgrades getragen)
- Stv. Wehrleiter einer Feuerwehr (silberne Umrandung, silberner Streifen, wird anstelle eines Dienstgradabzeichens getragen, darüber ein silberner Stern mittig mit silberner Umrandung)
- Wehrleiter einer Feuerwehr (silberne Umrandung, zwei silberne Streifen, wird anstelle eines Dienstgradabzeichens getragen, darüber zwei silberne Sterne mit silberner Umrandung)
- stellv. Kreis-/Stadtfeuerwehrinspekteur (silberne Umrandung, drei silberne Streifen, darüber drei silberne Sterne mit silberner Umrandung, wird anstelle eines Dienstgradabzeichens getragen)
- Kreis-/Stadtfeuerwehrinspekteur (goldene Umrandung, ein goldener Streifen, darüber ein goldener Stern mittig mit goldener Umrandung, wird anstelle eines Dienstgradabzeichens getragen)
- Stv. Wehrleiter A.D., Wehrleiter A.D., Stv. Kreisfeuerwehrinspekteur A.D. und Kreisfeuerwehrinspekteur A.D. behalten die entsprechenden Streifen, müssen aber die Sterne ablegen.
Dienstgradabzeichen
Quellen:
- Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule des Landes Rheinland-Pfalz
- Dienstgrad- und Funktionsabzeichen in Rheinland-Pfalz
- Ministerium des Inneren und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
- Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Landes Rheinland-Pfalz
Saarland
Das Eintrittalter in den aktiven Einsatzdienst liegt bei 16 Jahren, in einigen Gemeinden bei 18 Jahren. Mit dem Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr wird man zum Feuerwehrmannanwärter ernannt. Nach abgeschlossener Truppmannausbildung (Truppmann Teil 1 (Grundausbildung 70 UE)und Teil 2 (80 UE))erfolgt die Ernennung zum Feuerwehrmann. Die Beförderung zum Löschmeister setzt eine abgeschlossene Gruppenführerausbildung, die zum Brandmeister eine abgeschlossene Zugführerausbildung voraus. Die Dienstgradabzeichen bestehen aus einem Kragenspiegel aus schwarzem Wolltuch roter, blauer, silberner oder goldener Kordelumrandung und einem Feuerwehremblem (Helm, Beil und Axt)
- Mannschaftsdienstgrade
- Feuerwehranwärter/
- Feuerwehrmann (Kragenspiegel mit Emblem in silber und Kordelumrandung rot (Werkfeuerwehr blau))
- Oberfeuerwehrmann (wie Fm jedoch mit einem roten Streifen (Werkfeuerwehr blau))
- Hauptfeuerwehrmann (mit 2 Streifen)
- Führungsdienstgrade
- Löschmeister (wie Fm jedoch mit einem silbernen Streifen)
- Oberlöschmeister (zwei silberne Streifen)
- Hauptlöschmeister (drei silberne Streifen)
- Brandmeister (Eichenlaub in Silber)
- Oberbrandmeister (Eichenlaub in Silber, ein silberner Streifen)
- Hauptbrandmeister (Eichenlaub in Silber, zwei silberne Streifen)
- Werkbrandinspektor (wie Brandmeister jedoch Kordelumrandung silberfarben) (nur bei Werk- u. Betriebsfeuerwehren)
- Werkbrandoberinspektor(mit einem silbernen Streifen) (nur bei Werk- u. Betriebsfeuerwehren)
- Brandinspekteur (wie Brandmeister jedoch Kordelumrandung, Emblem und Eichenlaubkranz in gold) *
- Landesbrandinspekteur (mit einem goldenen Streifen) * *(nur bei Freiwilligen u. Pflichtfeuerwehren)
-
- Feuerwehrarzt (Kordelumrandung gold mit goldenem Äskulapstab statt Feuerwehremblem)
- Geistlicher in der FW (Kordelumrandung gold mit goldenem Kreuz statt Feuerwehremblem)
FF Saarbrücken
In der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Saarbrücken gibt es, angelehnt an die Dienstgradabzeichen der Berufsfeuerwehr Saarbrücken, seit einigen Jahren andere Dienstgradabzeichen als im Rest des Bundeslandes. Diese werden am unteren linken Ärmel getragen.
- Mannschaftsdienstgrade
- Feuerwehranwärter (roter Rahmen)
- Feuerwehrmann (roter Rahmen mit einem roten Balken)
- Oberfeuerwehrmann (roter Rahmen mit zwei roten Balken)
- Hauptfeuerwehrmann (roter Rahmen mit drei roten Balken)
- Führungsdienstgrade
- Löschmeister (silberner Rahmen mit einem roten Balken)
- Oberlöschmeister (silberner Rahmen mit zwei roten Balken)
- Hauptlöschmeister (silberner Rahmen mit drei roten Balken)
- Brandmeister (roter Rahmen mit einem silbernen Balken)
- Oberbrandmeister (roter Rahmen mit zwei silbernen Balken)
- Hauptbrandmeister (roter Rahmen mit drei silbernen Balken)
Sachsen
Gemäß der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Organisation der Freiwilligen und Pflichtfeuerwehren (FwOrgVwV):
- Freiwillige Feuerwehren
-
- a) Mannschaften
Dienstgrad Funktionsbezeichnung Voraussetzungen/ Qualifikation Feuerwehrmann – Anwärter (FMA) Eintritt in die Feuerwehr, Mindestalter 16 Jahre Feuerwehrmann (FM) Truppmann erfolgreiche Truppmannausbildung, 2 Dienstjahre Oberfeuerwehrmann (OFM) Truppführer Truppführerausbildung, 1 Sonderlehrgang, 3 Dienstjahre Hauptfeuerwehrmann (HFM) Truppführer Truppführerausbildung, 2 Sonderlehrgänge, 4 Dienstjahre -
- b) Unterführer
Löschmeister (LM) Truppführer mit Sonderfunktion Truppführerausbildung, 3 Sonderlehrgänge, 4 Dienstjahre Hauptlöschmeister (HLM) Gruppenführer Gruppenführerausbildung, 3 Sonderlehrgänge, 4 Dienstjahre -
- c) Führungskräfte
Brandmeister (BM) Zugführer, Kreisausbilder Zugführerausbildung, 4 Sonderlehrgänge, 6 Dienstjahre Oberbrandmeister (OBM) Wehrleiter bis 2 Züge Leiter einer Feuerwehr – Ausbildung, 5 Sonderlehrgänge, 8 Dienstjahre Hauptbrandmeister (HBM) Wehrleiter bis 3 Züge Führen von Einheiten großer Zug – Ausbildung, 5 Sonderlehrgänge, 10 Dienstjahre Brandinspektor (BI) Wehrleiter über 3 Züge Führen von Einheiten großer Zug – Ausbildung, 6 Sonderlehrgänge, 12 Dienstjahre -
- d) Feuerwehrtechnische Bedienstete
Oberbrandinspektor (OBI) stellvertretender Kreisbrandmeister Führen von Einsatzleitungen – Ausbildung, 7 Sonderlehrgänge, 14 Dienstjahre Hauptbrandinspektor (HBI) Kreisbrandmeister Laufende Ausbildung – Ausbildung, 7 Sonderlehrgänge, 16 Dienstjahre Sachsen-Anhalt
geregelt nach der Laufbahnverordnung für Freiwillige Feuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt
- Mannschaftsdienstgrade
- Feuerwehrmann (abgeschlossene Grundausbildung, Atemschutzlehrgang und Sprechfunklehrgang)
- Oberfeuerwehrmann (Truppführer oder Jugendwart, 1 Jahr Feuerwehrmann)
- Hauptfeuerwehrmann (Truppführer und technischer Lehrgang, Sicherheitsbeauftragter, Maschinist oder Jugendwart, 1 Jahr OFM)
- Führungsdienstgrade
- Löschmeister (Gruppenführer, Gerätewart oder Jugendwart, 1 Jahr HFM)
- Oberlöschmeister (GF und Rechtslehrgang oder technischer Lehrgang, Jugendfeuerwehr, 1 Jahre LM)
- Hauptlöschmeister (Zugführer oder Leiter einer Feuerwehr mit Grundausstattung, 1 Jahr OLM)
- Brandmeister (Zugführer, technischer Lehrgang oder Leiter einer Feuerwehr mit Grundausstattung und Vorbeugender Brandschutz, 1 Jahr HLM)
- Oberbrandmeister (Verbandsführer oder Leiter einer Feuerwehr mit Stützpunktausstattung, 1 Jahr BM)
- Hauptbrandmeister (Leiter einer Feuerwehr mit Schwerpunktausstattung, 1 Jahr OBM)
- Funktionsbeamte (nicht Berufsfeuerwehr)
- Stellv. Abschnittsleiter (Verbandsführer + Lehrgang Abschnittsleiter(BKS Heyrothsberge)
- Abschnittsleiter (Verbandsführer und Lehrgang Abschnittsleiter)(BKS)
- Kreisbrandmeister (Verbandsführer und Lehrgang Kreisbrandmeister)(BKS)
- Bezirksbrandmeister (beim Landesverwaltungsamt)
Dienstgradabzeichen
Feuerwehrmann-Anwärter karmesinrot Feuerwehrmann karmesinrot, mit einem 8 mm breiten aufschiebbaren Querbalken aus Aluminiumgespinst mit Seidenfäden Oberfeuerwehrmann karmesinrot, mit zwei 8 mm breiten aufschiebbaren Querbalken aus Aluminiumgespinst mit Seidenfäden Hauptfeuerwehrmann karmesinrot, 4 nebeneinanderliegende, je 8 mm breite Plattschnüre, die äußeren aus Aluminiumgespinst mit Seidenfäden an der flachen Seite mit einem gleichfarbigen Querbalken verbunden Löschmeister karmesinrot, umrandet, ein silberner Stern Oberlöschmeister karmesinrot, umrandet, zwei silberne Sterne Hauptlöschmeister karmesinrot, umrandet, drei silberne Sterne Brandmeister silbernes Fischgrät, ein goldener Stern Oberbrandmeister silbernes Fischgrät, zwei goldene Sterne Hauptbrandmeister silbernes Fischgrät, drei goldene Sterne Stellv. Abschnittsleiter silber geflochten, ein goldener Stern Abschnittsleiter silber geflochten, zwei goldene Sterne Kreisbrandmeister silber geflochten, drei goldene Sterne Bezirksbrandmeister silber geflochten, zwei goldene Sterne und Eichenlaub Schleswig-Holstein
- Feuerwehrmannanwärter (Anwärterjahr, ohne Lehrgang)
- Feuerwehrmann (Nach Übernahme aus der Jugendfeuerwehr (meist mit bestandener Leistungsspange) oder nach Ende des Anwärterjahres mit absolviertem Truppmann-Lehrgang)
- Oberfeuerwehrmann (sowie mind. 1 technischer Lehrgang und Truppmann)
- Hauptfeuerwehrmann (mind. 2 technischer Lehrgänge und Truppführer)
- Löschmeister (Dienstgrad des stellv. Gruppenführers, bzw. Beförderung für besondere Leistungen oder langjährigen aktiven Dienst (je min. 15 Jahre) oder Kreisausbilder)
- Oberlöschmeister (Gruppenführer nach entsprechender Ausbildung oder Kreisausbilder best. Fachbereiche)
- Hauptlöschmeister (Gewählter Zug- oder Wehrführer noch ohne entspr. Ausbildung oder stellv. Zugführer oder Kreisausbilder)
- Brandmeister (Zugführer oder stellv. Wehrführer einer Gemeinde bis 1000 Einwohner nach absolvierter Ausbildung oder Kreisfachwart-Ausbildung. Auch möglich ist die Verleihung des Dienstgrades Brandmeister/Feuerwehrarzt für approbierte Ärzte nach absolviertem Truppmann-Lehrgang und Beförderung zum Feuerwehrmann.)
- Oberbrandmeister (Zugführer oder Wehrführer einer Gemeinde bis 1000 Einwohner nach absolvierter Ausbildung oder Stellv. Wehrführer einer Gemeinde zw. 1001 und 5000 Einwohner)
- Hauptbrandmeister (Wehrführer einer Gemeinde zw. 1001 und 5000 Einwohner)
- Erster Hauptbrandmeister (Wehrführer ab 20000 Einwohner oder Stellv. Kreisbrandmeister)
- Kreisbrandmeister (Kreiswehrführer, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes)
Die Dienstgrade „Feuerwehrmannanwärter“ bis „Löschmeister“ sind Mannschaftsdienstgrade. Feuerwehrangehörige können innerhalb dieser Dienstgrade vom jeweiligen Wehrführer aufgrund absolvierter Lehrgänge auf Kreisebene und weiterer erfüllter Voraussetzungen befördert werden. Darüber hinaus gehende Beförderungen werden vom Stadt-/Kreiswehrführer vorgenommen. Diese Dienstgrade sind an eine Funktion gebunden, z. B. Gruppenführer, Zugführer, Wehrführer, Gemeindewehrführer, Kreis-Ausbilder und Kreis-Fachwarte etc. entsprechend der an der Landesfeuerwehrschule absolvierten Lehrgänge. Weiterhin ist die Beförderung in den Führungsdienstgraden abhängig von der Stadt-/Gemeindegröße oder auch Gruppenstärke der jeweiligen Wehr. Nach dem Ende der Wahl- oder Dienstzeit hat derjenige den Dienstgrad Löschmeister.
Thüringen
Die Dienstgrade der Feuerwehren in Thüringen richten sich nach der Thüringer Feuerwehr- Organisations- Verordnung (ThürFwOrgVO). Stand: 2009
-
- a) Mannschaften
Dienstgrad Voraussetzungen/ Qualifikation Feuerwehrmann-Anwärter/Feuerwehrfrau-Anwärterin bis Abschluss der Truppmannausbildung Feuerwehrmann/ -frau Abschluss Truppmannausbildung Oberfeuerwehrmann/ -frau 5 Jahre Feuerwehrmann/ Feuerwehrfrau oder Truppmannausbildung zzgl. Ausbildung für Sonderfunktionen Hauptfeuerwehrmann/ -frau 5 Jahre Oberfeuerwehrmann/ -frau oder Truppführerausbildung -
- b) Unterführer
Löschmeister/ -in 10 Jahre Hauptfeuerwehrmann/ -frau mit Truppführerausbildung oder Gruppenführerausbildung Oberlöschmeister/ -in 10 Jahre Löschmeister/ -in oder Ausbildung zum Zugführer/ -in -
- c) Führungsdienst
Brandmeister/ -in 10 Jahre Oberlöschmeister/ -in mit Gruppenführerausbildung oder 5 Jahre Oberlöschmeister/ -in mit Zugführerausbildung oder Ausbildung als Verbandsführer Oberbrandmeister/ -in 10 Jahre Brandmeister/ -in mit Zugführerausbildung oder 5 Jahre Brandmeister/ -in mit Ausbildung als Verbandsführer/ -in Hauptbrandmeister/ -in 10 Jahre Oberbrandmeister/ -in und Ausbildung zum Verbandsführer/ -in Dienstgrade der Berufsfeuerwehren
Die Amtsbezeichnungen der Berufsfeuerwehr sind im Wesentlichen bundeseinheitlich durch die Bundesbesoldungsordnung geregelt, ebenso die Laufbahneinteilung in den mittleren, gehobenen und höheren Dienst durch das Beamtenrechtsrahmengesetz.
Dem mittleren Dienst sind in den Besoldungsgruppe A 7 bis A 9 die Amtsbezeichnungen Brandmeister, Oberbrandmeister und Hauptbrandmeister zugeordnet. Zusätzlich gibt es für besondere Dienstposten noch die Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage (Amtsbezeichnung: „Hauptbrandmeister“).
Zur Erlangung des Dienstgrades „Brandmeister“ ist der erfolgreiche Abschluss des B1-Lehrganges (Grundausbildung der Berufsfeuerwehren) notwendig. Dieser ist 18 Monate lang und besteht aus einem feuerwehrtechnischen und einem rettungstechnischen Teil.
Dem gehobenen Dienst sind in den Besoldungsgruppe A 9 bis A 13 die Amtsbezeichnungen Brandinspektor, Brandoberinspektor, Brandamtmann, Brandamtsrat und Brandoberamtsrat zugeordnet.
Im höheren Dienst schließlich gibt es in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 die Amtsbezeichnungen Brandrat, Oberbrandrat (oder auch je nach Bundesland: Brandoberrat), Branddirektor und Leitender Branddirektor. In einigen Städten (etwa ab 400.000 Einwohnern) gibt es auch Spitzenämter in den Besoldungsgruppen B2 bis B5 mit den Bezeichnungen Direktor der Feuerwehr (z. B. NRW), Landesbranddirektor (z. B. Berlin), Oberbranddirektor (z. B. Hamburg, München) oder Stadtdirektor (z. B. Baden-Württemberg (Stuttgart)).
Welche Ämter in den einzelnen Laufbahnen zu durchlaufen sind, legen die Länder fest. So ist das Eingangsamt im gehobenen Dienst in manchen Bundesländern nicht der Brandinspektor sondern der Brandoberinspektor. Brandinspektoren gibt es dort in Form von Beamten, die aus dem mittleren in den gehobenen Dienst aufgestiegen sind.
Die Amtsbezeichnungen im Vorbereitungsdienst (Ausbildung) entspricht im mittleren und gehobenen Dienst der Amtsbezeichnung des Eingangsamtes mit dem Zusatz „Anwärter“ (z. B. Brandmeister-Anwärter). Im höheren Dienst lautet sie Brandreferendar.
Manche Bundesländer vergeben für die Beamten des höheren Dienstes entweder die Amtsbezeichnung „Brandassessor“.
Baden-Württemberg
- Mittlerer Dienst
- Brandmeister z.A. (Probezeit)
- Brandmeister
- Oberbrandmeister
- Hauptbrandmeister
- Hauptbrandmeister (Amtszulage)
- Gehobener Dienst
- Brandinspektor-Anwärter (Vorbereitungsdienst)
- Brandinspektor (Aufstiegsbeamte)
- Brandoberinspektor z.A. (Probezeit, Laufbahnbewerber)
- Brandamtmann
- Brandamtsrat
- Brandoberamtsrat
- Höherer Dienst
- Brandreferendar (Vorbereitungsdienst)
- Brandassessor (Probezeit)
- Brandrat
- Oberbrandrat
- Branddirektor
- Leitender Branddirektor
Für die Angehörigen der Landesfeuerwehrschule sind die Amtsbezeichnungen der Berufsfeuerwehr vorgesehen.
Im Gegensatz zu anderen Bundesländern sind keine besonderen Amtsbezeichnungen für Leiter von besonders großen Feuerwehren vorgesehen. In Städten, in welchen wegen der Größe der Feuerwehr Bedarf für eine höhere Besoldung als Leitender Branddirektor besteht (derzeit nur Stuttgart), ist der Leiter der Feuerwehr in das Amt eines Stadtdirektors (Besoldungsgruppe B 2 bzw. B 3) eingruppiert, wie er bei allen anderen Verwaltungsbereichen der Stadt auch vorkommt.
Bayern
- Mittlerer Dienst
- Brandmeister z.A. (Probezeit)
- Brandmeister
- Oberbrandmeister
- Hauptbrandmeister – ungeprüft -
- Hauptbrandmeister
- Hauptbrandmeister (mit Zulage)
- Gehobener Dienst
- Brandinspektor-Anwärter (Vorbereitungsdienst)
- Brandinspektor (Aufstiegsbeamte)
- Brandoberinspektor
- Brandamtmann
- Brandamtsrat
- Brandoberamtsrat
- Höherer Dienst
- Brandreferendar (Vorbereitungsdienst)
- Brandassessor (Probezeit)
- Brandrat
- Brandoberrat
- Branddirektor
- Leitender Branddirektor
- Oberbranddirektor (BF München)
Berlin
- Freiwillige Feuerwehr
- Feuerwehrmann
- Oberfeuerwehrmann
dann geht es ab Brandmeister wie bei der BF weiter
- Mittlerer Dienst
- Brandmeister-Anwärter (Vorbereitungsdienst)
- Brandmeister z.A. (Probezeit)
- Brandmeister
- Oberbrandmeister
- Hauptbrandmeister
- Hauptbrandmeister (Amtszulage)
- Gehobener Dienst
- Brandinspektor-Anwärter (Vorbereitungsdienst)
- Brandinspektor z.A. (Probezeit)
- Brandoberinspektor
- Brandamtmann
- Brandamtsrat
- Brandoberamtsrat
- Höherer Dienst
- Brandreferendar (Vorbereitungsdienst)
- Brandrat z.A. (Probezeit)
- Brandrat
- Oberbrandrat
- Branddirektor
- Leitender Branddirektor
- ständiger Vertreter des Landesbranddirektors
- Landesbranddirektor
Hessen
- Mittlerer Dienst
- Brandmeister-Anwärter (Vorbereitungsdienst)
- Brandmeister (Probezeit)
- Brandmeister
- Oberbrandmeister
- Hauptbrandmeister
- Hauptbrandmeister (m. Amtszulage)
- Gehobener Dienst
- Brandoberinspektor-Anwärter (Vorbereitungsdienst)
- Brandoberinspektor (Probezeit)
- Brandinspektor (nur für Aufstiegsbeamte)
- Brandoberinspektor
- Brandamtmann
- Brandamtsrat
- Brandoberamtsrat
- Höherer Dienst
- Brandreferendar (Vorbereitungsdienst)
- Brandrat (Probezeit)
- Brandrat
- Brandoberrat
- Branddirektor
- Leitender Branddirektor
- Direktor der Branddirektion (nur in Frankfurt am Main und HLFS)
- Ministerialrat als Referatsleiter Brandschutz im Innenministerium
Nordrhein-Westfalen
- Mittlerer Dienst
- Brandmeister-Anwärter (Vorbereitungsdienst)
- Brandmeister z.A. (Probezeit)
- Brandmeister
- Oberbrandmeister
- Hauptbrandmeister
- Hauptbrandmeister (m. Amtszulage)
- Gehobener Dienst
- Brandinspektor (nur für Aufstiegsbeamte)
- Brandoberinspektor-Anwärter (Vorbereitungsdienst)
- Brandoberinspektor z.A. (Probezeit)
- Brandoberinspektor
- Brandamtmann
- Brandamtsrat
- Brandoberamtsrat
- Höherer Dienst
- Brandreferendar (Vorbereitungsdienst)
- Brandrat z.A. (Probezeit)
- Brandrat
- Oberbrandrat
- Branddirektor
- Leitender Branddirektor
- Direktor der Feuerwehr (in einigen größeren Städten, z. B. Essen, Düsseldorf, Köln)
- Direktor des Instituts der Feuerwehr
Niedersachsen
- Mittlerer Dienst
- Brandmeister-Anwärter (Vorbereitungsdienst)
- Brandmeister z.A. (zur Anstellung = Probezeit)
- Brandmeister
- Oberbrandmeister
- Hauptbrandmeister
- Gehobener Dienst
- Brandoberinspektor-Anwärter (Vorbereitungsdienst)
- Brandinspektor (nur für Aufstiegsbeamte)
- Brandoberinspektor z.A. (zur Anstellung = Probezeit)
- Brandoberinspektor
- Brandamtmann
- Brandamtsrat
- Brandoberamtsrat
- Höherer Dienst
- Brandreferendar (Vorbereitungsdienst)
- Brandassessor (Probezeit)
- Brandrat
- Brandoberrat
- Branddirektor
- Leitender Branddirektor
- Oberbranddirektor
Sachsen-Anhalt
- Mittlerer Dienst
- Brandmeister-Anwärter
- Brandmeister
- Oberbrandmeister
- Hauptbrandmeister
- Hauptbrandmeister mit Zulage
- Gehobener Dienst
- Brandinspektor-Anwärter
- Brandinspektor
- Brandoberinspektor
- Brandamtmann
- Brandamtsrat
- Brandoberamtsrat
- Höherer Dienst
- Brandreferendar (überwiegend: Brandrat zur Anstellung)
- Brandrat
- Oberbrandrat
- Branddirektor
- Leitender Branddirektor
- Landesbranddirektor (analog: Ministerialrat)
Rheinland-Pfalz
Mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst
- Brandmeister/-in während der Laufbahnausbildung (rote Umrandung, kein Streifen)
- Brandmeister (silberne Umrandung, ein roter Streifen)
- Oberbrandmeister (silberne Umrandung, zwei rote Streifen)
- Hauptbrandmeister (silberne Umrandung, drei rote Streifen)
Gehobener feuerwehrtechnischer Dienst
- Brandinspektorenanwärter/-in (silberne Umrandung, kein Streifen)
- Brandinspektor/-in (silberne Umrandung, ein silberner Streifen)
- Oberbrandinspektor/-in (silberne Umrandung, zwei silberne Streifen)
- Brandamtmann/Brandamtfrau (silberne Umrandung, drei silberne Streifen)
- Brandamtsrat/Brandamtsrätin (silberne Umrandung, vier silberne Streifen)
- Brandoberamtsrat/Brandoberamtsrätin (silberne Umrandung, fünf silberne Streifen)
Höherer feuerwehrtechnischer Dienst
- Brandreferendar/-in (goldene Umrandung, kein Streifen)
- Brandrat/Brandrätin (goldene Umrandung, ein goldener Streifen)
- Oberbrandrat/Oberbrandrätin (goldene Umrandung, zwei goldene Streifen)
- Branddirektor/-in (goldene Umrandung, drei goldene Streifen)
- Leitende/-r Branddirektor/-in und Ministerialrat/Ministerialrätin (goldene Umrandung, vier goldene Streifen)
- Leitende/-r Ministerialrat/Ministerialrätin (goldene Umrandung, fünf goldene Streifen)
Im höheren feuerwehrtechnischen Dienst gibt es die Funktion der Landesfeuerwehrinspekteurin/der Landesfeuerwehrinspekteur. Für diese Funktion wird vom zuständigen rheinlandpfälzischen Minister für Brand- und Katastrophenschutz eine(r) Beamtin/Beamter des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes bestimmt. Zusätzlich zum Dienstgrad wird das Funktionsabzeichen (zwei goldene Sterne) oberhalb des Dienstgradabzeichens getragen.
Quellen
- Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule des Landes Rheinland-Pfalz
- Dienstgrad- und Funktionsabzeichen in Rheinland-Pfalz
- Ministerium des Inneren und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
- Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Landes Rheinland-Pfalz
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