Gemeindedirektor (Niedersachsen)
- Gemeindedirektor (Niedersachsen)
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Der Gemeindedirektor ist in Mitgliedsgemeinden niedersächsischer Samtgemeinden die Bezeichnung für den Leiter der Gemeindeverwaltung.
Nach § 70 NGO kann der Rat einer Gemeinde in seiner konstituierenden Sitzung beschließen, dass dem ehrenamtlichen Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode nur repräsentative Aufgaben zufallen sollen. Zur Erfüllung der Verwaltungsaufgaben beruft der Rat in diesem Fall den Samtgemeindebürgermeister oder ein andere Person der Samtgemeindeverwaltung in das Ehrenbeamtenverhältnis eines Gemeindedirektors.
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