- Gemeindefreier Grundbesitz Rheinau
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Das unbewohnte gemeindefreie Gebiet Rheinau liegt im baden-württembergischen Ortenaukreis. Es ist der rechtsrheinische, auf bundesdeutschem Gebiet liegende Gemarkungsteil der französischen Gemeinde Rhinau (deutsch Rheinau) und umfasst 9,98 km². Verwaltet wird das Gebiet jedoch vom Ortenaukreis.
Rheinau ist eines von zwei gemeindefreien Gebieten in Baden-Württemberg (das zweite ist der bewohnte Gutsbezirk Münsingen). Mit der 40 km weiter flussabwärts liegenden Gemeinde Rheinau in Baden besteht kein Zusammenhang.
Geschichte
1648 wurde der Rhein als Staatsgrenze zwischen dem Königreich Frankreich und dem Heiligen Römischen Reich festgelegt. Dabei wurde keine Rücksicht auf Gemeinden genommen, deren Gemarkung (Bann) sowohl links- als auch rechtsrheinisch lag – es hatte auch keine besonderen Auswirkungen auf das Gemeindeleben. Erst mit der weiteren rechtlichen Ausgestaltung der Staatsgrenzen wurden diese auch auf kommunaler Ebene wirksamer. Häufig wurden dann solche Gemarkungsteile auf umliegende Gemeinden verteilt (auch das gemeindefreie Gebiet Rheinau war von 1938 bis 1945 auf Rust und Kappel am Rhein aufgeteilt gewesen) oder aber weiterhin von der „ausländischen“ Gemeinde (teil)verwaltet (wie es im Falle des Konstanzer Tägermooses noch immer der Fall ist).
Literatur
- Das Land Baden Württemberg, Band VI, Stuttgart 1982, S. 312 und 316.
48.2780817.696395Koordinaten: 48° 16′ 41,1″ N, 7° 41′ 47″ O
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