- Gemeinkostencontrolling
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Die Kostenstellenrechnung stellt die Verbindung zwischen Kostenarten- und Kostenträgerrechnung innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung dar. Um die Frage „Wo sind die Kosten angefallen?“ zu klären, werden die Kosten auf Kostenbereiche im Betrieb aufgeteilt. Durch die Kostenstellenrechnung werden Leistungsbeziehungen im Unternehmen dargestellt, die Wirtschaftlichkeit besser kontrolliert und die Kostenträgerrechnung vorbereitet.
Aufgaben der Kostenstellenrechnung
- Verteilung der nach Kostenarten aufgegliederten Gemeinkosten auf die Kostenstellen, wo sie angefallen sind (Verursachungsprinzip).
- Leistungsverrechnung zwischen den Kostenstellen (innerbetriebliche Leistungsverrechnung), um die Gemeinkosten richtig zu verteilen.
- Berechnung der Zuschlagssätze für die Material-, Fertigungs-, Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten, um sie mit Hilfe dieser Zuschlagssätze auf die Kostenträger (unfertige und fertige Erzeugnisse) verteilen zu können.
- Überwachung der Kosten in den einzelnen Betriebsabteilungen, dadurch: Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.
Kostenkalkulation
Einzelkosten sind einem Kostenträger direkt zurechenbar und umlaufen deshalb die Kostenstellenrechnung. Gemeinkosten werden mittels eines Betriebsabrechnungsbogens den zugehörigen Kostenstellen zugeordnet und von dort mit sekundärer Kostenverrechnung auf die Kostenstellen und Kostenträger weitergerechnet, die in der Wertschöpfungskette nachgelagert sind.
- Die Aufteilung der primären Gemeinkosten erfolgt direkt oder indirekt (Verteilung mit Hilfe von Umlageschlüsseln) auf die jeweiligen Empfängerkostenstellen.
- Wenn eine Kostenstelle die Leistung einer anderen Kostenstelle verbraucht (= sekundäre Gemeinkosten), wird diese von der Senderkostenstelle als innerbetriebliche Leistung auf die Empfängerkostenstellen verrechnet.
Siehe auch
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