Einzelkosten

Einzelkosten

Einzelkosten bezeichnen in der Kostenrechnung Kosten, welche einem Bezugsobjekt (meist Kostenträger, i. d. R. Produkt oder Dienstleistung) direkt zurechenbar sind. Typischerweise werden die den Einzelkosten zugrundeliegenden Produktionsfaktoren im Herstellungsprozess vollständig verbraucht (sog. Repetierfaktoren), d. h. sie werden Bestandteil des erzeugten Kostenträgers.

Die Betrachtung von Kosten als Einzelkosten ist abhängig vom verwendeten Kostenzurechnungsprinzip. Während in der Grenzplankostenrechnung nach dem Verursachungsprinzip die Einzelkosten weitgehend identisch mit den (variablen) Grenzkosten sind, werden in der Prozesskostenrechnung nach dem Beanspruchungsprinzip auch ein Teil der Fixkosten (die sog. Nutzkosten) zu den Einzelkosten gezählt.

Beispiele für Einzelkosten sind Materialeinzelkosten (Werkstoffkosten) oder der Fertigungslohn. Zu den Einzelkosten zählen auch die Sondereinzelkosten, die sich allerdings meist nicht verursachungsgerecht einer Kostenträgereinheit zurechnen lassen, wie beispielsweise die Sondereinzelkosten der Fertigung, die z. B. die Kosten zur Entwicklung eines Prototyps des neuen Produktes sind.

Das Gegenteil von Einzelkosten stellen die Gemeinkosten dar. In der Produktion eingesetzte Güter, die den Gemeinkosten zugerechnet werden, bezeichnet man auch als indirekte Güter. Einzelkosten-Güter werden als direkte Güter bezeichnet.

Standardeinzelkosten

Zur Ermittlung der Standardeinzelkosten werden in einem Arbeitsschritt die betrieblichen Prozesse erfasst. Die Auslöser von Aktivitäten bilden Kostentreiber. Overhead-Kosten sind keinem direkten Bezugsobjekt zurechenbare Kosten.

Ermittlung der Kosten:

  • Ermittlung normaler Ressourcenbedarfe für einzelne Aktivitäten: Zeitbedarf als Standardbearbeitungszeit für jede Aktivität
  • Standardkosten je Aktivität * Standardkostensatz
  • Festlegung der Standardarbeitsabläufe mit Schwachstellenanalysen dienen der Berechnung von Sollkosten
  • Berechnung von Standardstückkosten

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  • Einzelkosten — Einzelkosten,   dirẹkte Kosten, die einer Kostenträgereinheit (betriebliche Leistungseinheit) unmittelbar, d. h. ohne Verrechnung über Kostenstellen, zurechenbaren Kosten; Gegensatz: Gemeinkosten. Zur Einzelkostenrechnung… …   Universal-Lexikon

  • Einzelkosten — Identifiable Costs, identifizierbare Kosten, spezifische Kosten. 1. Allgemein: ⇡ Kosten, die einem bestimmten Bezugsobjekt (⇡ Bezugsgröße, z.B. Kunden oder Produkt) direkt zugerechnet werden bzw. zugerechnet werden können. 2. Die ⇡… …   Lexikon der Economics

  • echte Einzelkosten — ⇡ Einzelkosten …   Lexikon der Economics

  • Einzelkosten offener Perioden — in der Einzelkostenrechnung gebräuchlicher Begriff für Kosten, an die das Unternehmen mehrere Perioden gebunden ist, für die die genaue ⇡ Bindungsdauer der Kosten im Vorhinein jedoch nicht exakt bekannt ist. Beispiel: Kosten für gekaufte Anlagen …   Lexikon der Economics

  • Einzelkosten der Teilleistungen — Kosten, die den Teilleistungen unmittelbar und verursachungsgerecht zugerechnet werden können. Sie setzen sich je nach Detaillierungsgrad aus einer Vielzahl von Kostenarten zusammen. Bei der Beschränkug auf vier Kostenarten sind dies die Kosten… …   Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

  • relative Einzelkosten — relative Einzelkosten,   Betriebswirtschaftslehre: Kosten, die einem Bezugsobjekt direkt zugerechnet werden können, wobei die Unterscheidung in Einzel und Gemeinkosten nicht als absolut, sondern entsprechend dem gewählten Bezugsobjekt als relativ …   Universal-Lexikon

  • relative Einzelkosten — in der ⇡ Einzelkostenrechnung die im Hinblick auf unterschiedliche Bezugsgrößen (Kostenträger, Kostenträgergruppen, Betriebsbereiche etc.) definierten jeweiligen ⇡ Einzelkosten …   Lexikon der Economics

  • unechte Einzelkosten — ⇡ Schein Einzelkosten …   Lexikon der Economics

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  • identifizierbare Kosten — ⇡ Einzelkosten …   Lexikon der Economics

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