Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre

Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre
Gedenktafel zur Gemeinsamen Erklärung an der Augsburger St.-Anna-Kirche

Die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre ist ein zentrales Dokument der Ökumenischen Bewegung, das einen Konsens über Grundwahrheiten der Rechtfertigung „allein aus Gnade“ zwischen dem Lutherischen Weltbund (LWB), der römisch-katholischen Kirche und dem Weltrat methodistischer Kirchen ausdrückt. Am 31. Oktober 1999 (d. h. am Reformationstag) unterzeichneten Kardinal Edward Idris Cassidy, der Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, und der LWB-Präsident Christian Krause in der evangelisch-lutherischen St.-Anna-Kirche in Augsburg die Erklärung, der die Methodisten am 23. Juli 2006 durch Unterschrift des Präsidenten Bischof Sunday Mbang und des Generalsekretärs George Freeman beitraten.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt der Erklärung

In der Erklärung heißt es unter anderem:

„Wir bekennen gemeinsam, dass der Mensch im Blick auf sein Heil völlig auf die rettende Gnade Gottes angewiesen ist. Die Freiheit, die er gegenüber den Menschen und den Dingen der Welt besitzt, ist keine Freiheit auf sein Heil hin. Das heißt, als Sünder steht er unter dem Gericht Gottes und ist unfähig, sich von sich aus Gott um Rettung zuzuwenden. Rechtfertigung geschieht allein aus Gnade.“

Bedeutung

Mit dieser Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre und den vereinbarten Zusatzdokumenten (der Gemeinsamen Offiziellen Feststellung und dem Annex) wurde feierlich bekundet, dass zwischen Lutheranern und Katholiken ein Konsens in Grundwahrheiten der Rechtfertigungslehre besteht. Sie verbinden damit die Feststellung, dass die gegenseitigen Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts die Lehre des Partners über die Rechtfertigung des Sünders vor Gott, wie sie in der Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre vorgelegt wurde, nicht treffen. An den Differenzen über die Rechtfertigung und die Ablasspraxis war in der Reformationszeit die Einheit der westlichen Kirche zerbrochen. Zum ersten Mal seit der Reformation ist es mit der Gemeinsamen Erklärung und den Zusatzdokumenten gelungen, dass die seit damals getrennten Kirchen gemeinsame Aussagen zu jener Lehre machen, die einst Ausgangspunkt für die Spaltung der abendländischen Kirche gewesen ist. Die Lehrverurteilungen, die sich auf die Rechtfertigungslehre beziehen, haben damit ihre kirchentrennende Wirkung verloren. Das damit Erreichte bedeutet jedoch noch nicht die Herstellung von Kirchengemeinschaft, da zum Beispiel im Verständnis des kirchlichen Amtes nach wie vor große theologische Unterschiede zwischen der römischen Kirche und dem Luthertum bestehen.

Öffentliche Debatte

Auf der Leserbriefseite der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wurde 1999 wochenlang eine theologische Debatte über die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre ausgetragen, die sich nicht zuletzt daran entzündete, dass die Kirchenredakteurin Heike Schmoll eine Gegnerin der Erklärung war. An der Debatte beteiligten sich u. a. die evangelischen Theologieprofessoren Johannes Wallmann,[1] Volker Drehsen,[2] Thomas Kaufmann,[3] Reinhard Schwarz,[4] Ingolf U. Dalferth,[5] Karl-Hermann Kandler,[6] Albrecht Beutel,[7] Ekkehard Mühlenberg[8] und Wilfried Härle[9] sowie der evangelische Kirchenhistoriker Dietrich Blaufuß[10] und der LWB-Generalsekretär Ishmael Noko.[11]

Schon 1998 hatten sich 160 deutsche evangelische Theologen, unter ihnen Eberhard Jüngel, gegen die Gemeinsame Erklärung ausgesprochen, weil sie den lutherischen Gedanken verwässere.[12] Der Dogmatiker Jüngel bezeichnete die Gemeinsame Erklärung streitbar Gegenstand für ein dogmatisches Proseminar, weil aus ihr keinerlei praktische Konsequenzen für die Ökumene folgten.[13]

Literatur

  • Eberhard Jüngel: Das Evangelium von der Rechtfertigung des Gottlosen als Zentrum des christlichen Glaubens. Eine theologische Studie in ökumenischer Absicht. Mohr Siebeck, Tübingen 1999. ISBN 978-3-16-149176-4.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. J. Wallmann: Über die lutherischen Einzelkirchen hinweg (Leserbrief zur Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre). In: FAZ, 3. April 1999; ders.: Offensichtlich eine Reaktion auf Kardinal Ratzinger (Leserbrief zur Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre). In: FAZ, 11. Oktober 1999.
  2. V. Drehsen: Von Rücknahme der Konzils-Verurteilungen keine Rede (Leserbrief zur Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre). In: FAZ, 14. April 1999.
  3. Th. Kaufmann: Nur vordergründig einer lutherischen Position angenähert (Leserbrief zur Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre). In: FAZ, 19. Juni 1999
  4. R. Schwarz: Als „magnus consensus“ ausgegebene Uneinigkeit (Leserbrief zur Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre). In: FAZ, 21. Juli 1999.
  5. I. U. Dalferth: Zu eilig beim Betreten ökumenischen Neulands (Leserbrief zur Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre). In: FAZ, 6. August 1999.
  6. K.-H. Kandler: Kardinal Ratzingers eigenwillige Interpretation (Leserbrief zur Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre). FAZ, 6. August 1999.
  7. A. Beutel: Das Luthertum kennt kein zentrales Lehramt (Leserbrief zur Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre). In: FAZ, 10. August 1999.
  8. E. Mühlenberg: Der Glauben ist nicht verhandelbar (Leserbrief zur Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre). In: FAZ, 12. August 1999.
  9. W. Härle: Ökumenische Gegenentwürfe zu wenig berücksichtigt (Leserbrief zur Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre). In: FAZ, 11. November 1999.
  10. D. Blaufuß: Evangelisch-katholische Geheimdiplomatie in Fortsetzung (Leserbrief zur Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre). In: FAZ, 28. Juni 1999.
  11. I. Noko: Jeder konnte die Gemeinsame Offizielle Feststellung lesen (Leserbrief zur Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre). In: FAZ, 19. Oktober 1999.
  12. Rezension der NZZ zu Jüngels Buch: Das Evangelium von der Rechtfertigung des Gottlosen als Zentrum des christlichen Glaubens. Eine theologische Studie in ökumenischer Absicht.
  13. Gemeinsame Erklärung nur «Dogmatisches Proseminar»?

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