Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) wurde vom Bund, den Bundesländern und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung auf der Grundlage internationaler und europäischer Vorgaben vereinbart und im November 2007 von der 84. Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) bestätigt.

Sie ist das Ergebnis einer Diskussion zum Fortbestehen bzw. der Weiterentwicklung des Dualen Arbeitsschutzsystems in Deutschland. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie hat das Ziel, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch einen abgestimmten Arbeitsschutz, ergänzt durch Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, zu erhalten und fördern. Dafür soll insbesondere das Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein bei Arbeitgebern und Beschäftigten gestärkt werden.

Bund, Länder und Unfallversicherungsträger wollen im Bereich der Prävention in engerer Abstimmung und auf der Grundlage gemeinsam festgelegter Arbeitsschutzziele handeln. Die Zusammenarbeit der Aufsichtsdienste der gesetzlichen Unfallversicherungen und der Arbeitsschutzbehörden der Länder bei der Beratung und Überwachung der Betriebe soll verbessert und das Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz anwenderfreundlicher und transparenter werden. Der Bundestag hat hierzu das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz) beschlossen. Durch dieses Artikelgesetz wird das Siebte Buch Sozialgesetzbuch sowie das Arbeitsschutzgesetz durch entsprechende Passagen ergänzt.

Schwerpunkte

Die GDA umfasst die Entwicklung gemeinsamer Arbeitsschutzziele, die Festlegung von vorrangigen Handlungsfeldern sowie von Eckpunkten für Arbeitsprogramme sowie deren Ausführung nach einheitlichen Grundsätzen. Alle Aktivitäten und Ergebnisse der GDA werden mittels geeigneter Kennziffern bewertet und überprüft. Gleichzeitig zielt die GDA auf die Festlegung eines abgestimmten Vorgehens der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden und der Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung der Betriebe zur Herstellung verständlicher, überschaubarer und abgestimmter Vorschriften und Regelwerke.

Die GDA wird von der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz entwickelt und fortgeschrieben. Diese ist ebenfalls im Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz verankert worden.

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