- General Aviation
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Allgemeine Luftfahrt oder General Aviation (GA) ist die Bezeichnung für die zivile, private Luftfahrt, mit Ausnahme der international operierenden Luftfahrtunternehmen. Sie umfasst private und gewerbliche Flugreisen, die sowohl nach den Regeln für Sichtflüge (VFR) als auch für Instrumentenflüge (IFR) durchgeführt werden können, zum Beispiel von Privatflugzeugen oder von Rettungshubschraubern. Gemeint ist also jeglicher ziviler Luftverkehr mit Ausnahme des Linien- und Charterverkehrs durch die Fluggesellschaften (engl. airlines).
Bedeutung
Die Allgemeine Luftfahrt ist nach Anzahl der Flugzeuge und Luftfahrtgeräte wie auch nach der Zahl der Flugbewegungen der größte Bereich der zivilen Luftfahrt, nicht aber nach der Anzahl der Fluggäste und nach Frachtaufkommen. Sie findet sowohl im kontrollierten Luftraum statt (siehe Luftstraßen und die Terminal Areas TMA um die Flughäfen), nimmt im Gegensatz zum Linienflug aber auch den unkontrollierten Luftraum dazwischen in Anspruch.
Flugplätze und Landeplätze sind in der Regel für die Allgemeine Luftfahrt oder für das Militär zuständig. Flughäfen dienen eher der gewerblichen Luftfahrt. Hier ist meistens ein spezieller Abfertigungsbereich für die Allgemeine Luftfahrt vorhanden, der mit General Aviation Terminal (GAT) bezeichnet wird.
Kosten
Der Betrieb von Flugzeugen ist relativ kostenintensiv, verglichen mit anderen Transportmitteln. Zu den reinen Anschaffungs- und Betriebskosten kommen noch die laufenden Kosten für einen Stellplatz sowie die vorgeschriebenen regelmäßigen Nachprüfungen. Am günstigsten fliegen Segelflugzeuge, die keinen Treibstoff benötigen und technisch relativ einfach aufgebaut sind. Die intensive Nutzung im Verein verteilt die Fixkosten. Als preisgünstige Motorflugvariante setzt sich seit einiger Zeit das Ultraleichtflugzeug durch, das nur etwa die Hälfte der Kosten eines traditionellen Kleinflugzeuges verursacht und die Allgemeine Luftfahrt für viele Menschen wieder erschwinglich werden lässt.
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