Generaloberin

Generaloberin

Der Generalsuperior ist das höchste Amt (Ordensoberer) mancher Ordensgemeinschaften (Religiöser Titel). Die Bezeichnung trifft jedoch nur auf Männerorden zu, bei Frauenorden tritt an seine Stelle die Generaloberin, bei den klassischen Mönchs- oder Chorherren-Orden ein Generalabt.

Auf einem Generalkapitel für sechs Jahre gewählt, besteht in allen Orden die Möglichkeit der Wiederwahl. In einigen Orden ist diese jedoch auf eine bestimmte Anzahl beschränkt. Der Amtssitz des Generalsuperiors ist das Generalat.

Dem Generalsuperior obliegt die Leitung des Gesamtordens, worin er von seinem Generalrat unterstützt wird. In wichtigen Entscheidungen ist er verpflichtet seine Generalräte anzuhören und in verschiedenen Punkten auch an deren Votum gebunden. Zudem ist es seine Aufgabe, alle Konvente seines Ordens innerhalb von 3 Jahren einer Visitation zu unterziehen, wobei er in großen Ordensgemeinschaften auch von einem Visitator unterstützt werden kann. In seiner gesamten Amtsführung ist er der Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens gegenüber verantwortlich.

In der Stadt Wien kann der Titel Generaloberin an besonders lang dienende und verdiente Personen im Krankenpflegebereich in leitender Stellung verliehen werden. Eine entsprechende männliche Bezeichnung ist nicht vorgesehen.


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