- Gentlemen-Agreement
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Ein Gentlemen’s Agreement ist eine auf gegenseitigem Vertrauen beruhende, meist mündliche Vereinbarung.
Nach dem Grundsatz aus dem Römischen Recht „pacta sunt servanda“ sind auch mündliche Verträge zu erfüllen; unter einem Gentlemen’s Agreement versteht man aber im deutschen Recht eine Vereinbarung, die nicht gerichtlich durchgesetzt werden können soll. Die Erfüllung der Vereinbarung hängt somit maßgeblich von der Vertrauenswürdigkeit der Partner ab, die Nichterfüllung kann lediglich mit sozialen Sanktionen geahndet werden. Im juristischen Sprachgebrauch handelt es sich also gerade nicht um einen echten Vertrag. In einer Entscheidung des Reichsgerichts vom 21. April 1927, Az. V 476/26, veröffentlicht in Band 117 der Amtlichen Entscheidungssammlung des Reichsgerichts in Zivilsachen, S. 121 ff., hat das Reichsgericht festgestellt, dass, wenn es um ein ausnahmsweise formbedürftiges Rechtsgeschäft geht, diese Form nicht dadurch ersetzt werden kann, dass eine Partei ihr „Wort als Edelmann“ gibt – der Vertrag ist dennoch unwirksam (so genannter Edelmann-Fall).
Ein Beispiel für ein Gentlemen’s Agreement ist auch heute noch der internationale Diamantenhandel. Dabei wird der Handel mit Edelsteinen im Wert von mehreren Millionen US-Dollar oft per Handschlag verabredet. Sobald ein Vertragspartner nicht seinen Pflichten nachkommt, wird er innerhalb dieser elitären Gruppe geächtet und ausgeschlossen. Da der Markt und die Teilnehmer überschaubar und auch sozial eng verbunden sind, bedeutet dies für den Betreffenden das geschäftliche und auch gesellschaftliche Aus.
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