- Geobasisdaten
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Geobasisdaten (Deutschland)
Geobasisdaten sind grundlegende amtliche Geodaten, welche die Landschaft (Topographie), die Grundstücke und die Gebäude anwendungsneutral beschreiben. Neben den Geobasisdaten gibt es die Geofachdaten. Geofachdaten alleine sind ohne Geobasisdaten nicht oder nur schwer interpretierbar, weil eine eindeutige räumliche Zuordnung fehlt. Thematische Karten oder entsprechende Datensätze sind ein Beispiel für die Kombination von Geobasis- mit Geofachdaten.
Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) hat auf Ihrer Plenumstagung am 28. und 29. September 2005 in Magdeburg die nachfolgende Definition beschlossen:
"Geobasisdaten sind Daten des amtlichen Vermessungswesens, welche die Landschaft, die Liegenschaften und den einheitlichen geodätischen Raumbezug anwendungsneutral nachweisen und beschreiben. Sie sind Grundlage für Fachanwendungen mit Raumbezug."
Geobasisdaten (Schweiz)
Abweichend hiervon ist in der Schweiz der Begriff Geobasisdaten gesetzlich definiert als Geodaten, die auf einen Recht setzenden Erlass des Bundes, des Kantons oder einer Gemeinde beruhen (GeoIG Art. 3 Abs. 1 lit. c). Die Gesamtheit der Geobasisdaten gilt als materieller Geltungsbereich des Bundesgesetzes über Geoinformation und wird in Form eines Kataloges (Geobasisdatenkatalog) erlassen. Solche Geobasisdatenkataloge gibt es auf Stufe der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Kantone und der Gemeinden.
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