- Gerhard Sommer
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Gerhard Sommer (* 24. Juni 1921 in Hamburg) ist ein ehemaliger SS-Untersturmführer der 16. SS-Panzergrenadier-Division „Reichsführer SS“ welcher an der Ermordung von 560 Zivilisten in dem italienischen Dorf Sant’Anna di Stazzema beteiligt war.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Sommer trat nach seinem zwölften Geburtstag im Juli 1933 in die Hitlerjugend ein und erreichte den Dienstgrad eines Jungzugführers im Deutschen Jungvolk. Am 1. September 1939 wurde er 18jährig in die NSDAP aufgenommen (Mitglieds-Nr. 7111565) und anschließend, im Oktober desselben Jahres, in die Waffen-SS als einfacher Soldat übernommen (Mitglieds-Nr. 474378). In der SS-Division „Leibstandarte Adolf Hitler“ kämpfte er an der Front im Westen, auf dem Balkan und in der Ukraine. Dort wurde er zweimal verwundet und erhielt das Eiserne Kreuz 2. Klasse. Aus der evangelischen Kirche trat er im November 1942 aus. 1943 bewarb er sich als SS-Reserve-Führer. Nach einer Ausbildung in Proschnitz wurde er am 30 Januar 1944 zum SS-Untersturmführer ernannt. Zunächst als Zugführer, dann als Kompaniechef gehörte er der 7. Kompanie des II. Bataillons/SS-Panzergrenadier-Regiment 35 an. Am 19. August 1944 erhielt er das Eiserne Kreuz I. Klasse. Bei Kriegsende gehörte er der 23. SS-Freiwilligen-Panzergrenadier-Division „Nederland“ an.[1]
Am 22. Juni 2005 wurde Sommer zusammen mit neun weiteren Angeklagten von einem italienischen Militärgericht in La Spezia des „fortgesetzten Mordes mit besonderer Grausamkeit“ an 560 Einwohnern des Bergdorfes schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft und Entschädigungszahlungen verurteilt.[2] Sommer und vier Mitverurteilte legten Revision ein, das Urteil wurde jedoch 2006 von einem Militärgericht in Rom bestätigt.[3] Am 8. November 2007 bestätigte der italienische Kassationsgerichtshof in Rom die lebenslangen Haftstrafen für Gerhard Sommer und seine zwei Kameraden Georg Rauch und Karl Gropler. Nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Ansa lehnte das Gericht den Antrag des Militärstaatsanwalts ab, das vorherige Urteil aufgrund eines Verfahrensfehlers zu annullieren und einen neuen Prozess anzusetzen.[4]
Ermittlungen in Deutschland wurden 2002 aufgenommen, zu einer Anklage kam es jedoch bisher nicht. Der Hamburger Rechtsanwältin Gabriela Heinecke, welche nach dem italienischen Urteil die Nebenklage für die italienischen Überlebenden des Massakers eingereicht hatte, wird bis heute die Akteneinsicht verweigert.
Gerhard Sommer wohnt heute in Hamburg.
Siehe auch
Weblinks
- „Die NS-Mörder sind noch unter uns. SS-Kriegsverbrecher Gerhard Sommer lebt bis heute unbehelligt in Hamburg.“ Aus: analyse+kritik Nr. 500 vom 18. November 2005
- Bernd Michael Uhl: Rechtspolitische Initiative zum Fall Gerhard Sommer aus dem Forschungsansatz „Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen“
- Das Massaker von Sant’Anna di Stazzema am 12. August 1944 - Materialiensammlung 1 für eine bundesweite Kampagne zur Anklageerhebung in Deutschland Mai 2006, (Pdf 880 KB)
Quellen
- ↑ Tribunale Militare di La Spezia, Urteil im Verfahren gegen Gerhard Sommer u.a., La Spezia, 22. Juni 2005; Bundesarchiv, SSO-Karte, Gebührnis-Karte, Sommer Gerhard, 24. Juni 1921; John P. Moore, Führerliste der Waffen-SS, s. u. Sommer Gerhard, 24. Juni 1921.
- ↑ Das Massaker von Sant’Anna di Stazzema am 12. August 1944 - Materialiensammlung 1 für eine bundesweite Kampagne zur Anklageerhebung in Deutschland Mai 2006, S. 12-14/17-19/23-24/30-34, (Pdf 880 KB)
- ↑ Lars Reissmann: Verurteilung wegen des SS-Massakers von Sant’Anna di Stazzema bestätigt. Lokalberichte Hamburg, 17. Jahrgang, Nr. 24, 23. November 2006, S. 8, (Pdf 553 KB)
- ↑ Kassationsgericht bestätigt lebenslange Haft für drei NS-Verbrecher Yahoo Nachrichten, 8. November 2007
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