- Gerätewagen Sanitätsdienst
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Der Gerätewagen Sanitätsdienst (GW-San) ist ein Fahrzeug der Hilfsorganisationen, das Material zum Errichten und Betreiben eines Behandlungsplatzes geladen hat oder/und auch umfangreiches Material mitführt, um direkt im Schadensgebiet effektiv medizinische Hilfe leisten zu können.
Einsatz und Ausstattung
Bei immer mehr Hilfsorganisationen sind die Gerätewagen Sanitätsdienst (sogenannte GW-SAN) anzutreffen. Es gibt zwar bislang keine Normung für die Beladung, aber zumeist ist neben einer technischen Grundausstattung wie Stromerzeuger, Leuchtmittel, Absperrmaterial und Werkzeugen auch erhebliche sanitätsdienstliche Ausstattung wie Rettungsmittel (Schaufeltragen, Vakuummatratzen, Spineboards), Klapptragen, Notfall-Rucksäcke, größere Mengen Sauerstoff, Beatmungsgeräte, Zelte, Zeltmaterial, Heizungen und Behandlungskisten vorhanden, so dass diese Fahrzeuge optimal bei einem Massenanfall von Verletzten oder bei größeren Sanitätswachdiensten eingesetzt werden können. Zumeist stellen – soweit vorhanden – die GW-SAN auch die zentrale Einheit für den Behandlungsplatz oder auch den Betrieb einer Patientenablage dar.
Immer häufiger ist der Bezeichnung GW-San noch eine Ziffer beigefügt (z. B. GW-San 25 oder GW-San 50), die eine Information darüber geben soll, für (mindestens) wie viele Verletzte/Erkrankte dieses Fahrzeug ausreichend medizinisches und logistisches Material (z. B. Verletztenanhängekarten zur Registrierung) an Bord hat, um deren Versorgung sicherzustellen. Somit kann man allein anhand der Bezeichnung schon in etwa den Einsatzwert feststellen.
In Nordrhein-Westfalen handelt es sich bei dem GW-SAN 25 um ein landeseigenes Fahrzeug des Katastrophenschutzes, das in die Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen integriert ist. Es handelt sich bei den bisher ausgelieferten Beschaffungen um einen MB Sprinter mit Allradantrieb und Kofferaufbau mit entsprechender Ausstattung. Auf Grund der Geländegängigkeit des Fahrzeuges dient es im örtlichen Einsatz primär zur Unterstützung des Rettungsdienstes bei Aufbau und Betrieb einer Patientenablage. Zusammen mit dem "Abrollbehälter MANV" (AB MANV; MANV steht für Massenanfall von Verletzten) und den dazugehörenden Kräften können außerdem zwei Einsatzeinheiten mit ihren GW-San 25 einen Behandlungsplatz 50 nach den für die sogenannte „überörtliche Hilfe“ erlassenen Vorgaben des Innenministeriums NRW bilden.
In Baden-Württemberg handelt es sich bei dem GW-SAN BW um ein Mischsystem aus Boxen für den Massenanfall von Verletzten (ManV) und Notfallrucksäcken, um eine Patientenablage oder einen Teil eines BHP 25 betreiben zu können. 83 Fahrzeuge wurden im Jahr 2010 beschafft und ersetzen die Landes-Arztwagen und Arzttruppwagen des Bundes. Beim Fahrzeug selber handelt es sich um ein 7,49 t schweres Fahrzeug mit einer Gruppenkabine und Ladebordwand. Es war auf der Interschutz 2010 das erste Mal zu sehen und wird von der Bietergemeinschft Ewers-Dönges gefertigt.
In Rheinland-Pfalz ist der GW-San in der Technischen Richtlinie Nr. 4 vom 6. Mai 2008 des Ministeriums des Innern und für Sport beschrieben. In dieser Richtlinie wird die Besatzung (Staffel 1/5), die technischen Anforderungen (Fahrgestell, Anstrich, Beschriftung und Ausbau) so wie die Beladung festgelegt.
Vereinzelt tauchen weitere verwandte Begriffe wie GW-Rett, GW-MANV oder GW-BEH auf. Auch hier handelt es sich um nicht normierte Fahrzeuge. In der Regel kann man davon ausgehen, dass ein GW-Rett, ein GW-MANV und ein Gerätewagen Behandlung (GW-BEH) analog dem GW-San besonders für die notfallmedizinische Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter ausgelegt ist. Die Gerätewagen Sanitätsdienst bilden meist das zentrale Rückgrat der Schnelleinsatzgruppen Sanitätsdienst. Vielfach ist hier der größte Teil der Ausrüstung verlastet.
Weblinks
Kategorie:- Sanitätsfahrzeug
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