- Geschäftsbankengeld
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Geschäftsbankengeld entsteht immer dann, wenn die Geschäftsbanken Wertpapiere von den Nichtbanken kaufen, den Nichtbanken Kredite als Sichteinlagen bereitstellen oder die Nichtbanken Bargeld auf ein Girokonto einzahlen. Dies bedeutet, dass sich die Summe der Sichteinlagen der Nichtbanken bei den Geschäftsbanken erhöht. Beim umgekehrten Vorgang spricht man von der "Vernichtung" von Geschäftsbankengeld.
Guthaben auf dem Girokonto eines Bankkunden ist Geschäftsbankengeld. Wenn sich Guthaben auf dem Konto eines Bankkunden befindet, bedeutet dies, dass die Bank dem Kunden Zentralbankgeld in Höhe des Guthabens schuldet und somit eine Forderung des Kunden gegenüber seiner Bank besteht. Im Gegensatz zu Zentralbankgeld kann Geschäftsbankengeld zwar als Zahlungsmittel verwendet werden, ist aber kein gesetzliches Zahlungsmittel.
Voraussetzung für die Schöpfung von Geschäftsbankengeld ist in der Europäischen Währungsunion ein Eigenkapital in Höhe von 12,5% und eine Zentralbankgeld-Mindestreserve in Höhe von 2% der Sichteinlagen.
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