Nichtbank

Nichtbank

In der Volkswirtschaftslehre und der Bankbetriebslehre versteht man unter einer Nichtbank allgemein einen Geldnachfrager oder -anbieter in realwirtschaftlichen Sektoren, also insbesondere die privaten Haushalte, Unternehmen, den Staat und das Ausland, sofern nicht kreditwirtschaftlich tätig.

Der Begriff dient der Abgrenzung zum finanziellen Sektor, also den Kreditinstituten einschließlich Zentralbank, insbesondere bei der Bundesbank. Die Bundesbank und andere Zentralbanken verwenden in ihren volkswirtschaftlichen Statistiken den Begriff Nichtbank oder Nicht-MFI[1] zur Abgrenzung des monetären Sektors von den übrigen Sektoren.[2] So wird etwa die deutsche EWU-Zinsstatistik von der Deutschen Bundesbank erhoben und ist eine auf einheitlicher Methodik basierende, volumengewichtete Stichprobe von etwa 200 in Deutschland ansässigen Banken und Bausparkassen (MFIs). Sie hat die bis Juni 2003 gültige Bundesbank-Zinsstatistik ersetzt. Ähnlich geht die EZB bei ihren Publikationen vor und unterscheidet zwischen dem MFI- und dem Nicht-MFI-Sektor. Nichtbanken nach dieser Aggregation sind somit alle Kunden von Kreditinstituten, sofern sie nicht selbst als MFI gelten (etwa beim Interbankenhandel). Ein Finanzinstitut, das Einlagen entgegennimmt, die nach der statistischen Abgrenzung der Europäischen Zentralbank zur Geldmenge zählen, und das Kredite gewährt und/oder in Wertpapiere investiert, gehört automatisch zu den MFIs. Auch Geldmarktfonds werden deshalb zu den MFIs gerechnet. Obwohl vom Geschäftszweck her weitgehend eine finanzielle Organisation, bilden Versicherungen Teil des Nichtbankensektors. Zu den Akteuren des Nichtbankensektors gehören wiederum private Organisationen ohne Erwerbscharakter (z. B. Vereine oder Kirchen).

Es lassen sich insbesondere drei Gründe für das Halten von Geld für Nichtbanken ausmachen (siehe auch Geldnachfrage):

  • Geldhaltung zur Abwicklung von Transaktionen (Transaktionskasse im engeren Sinne).
  • Geldhaltung aus Sicherheitsgründen zur Abwicklung unvorhergesehener Verpflichtungen (Vorsichtskasse, Teil der Transaktionskasse im weiteren Sinne).
  • Geldhaltung aus spekulativen Gründen zur Realisierung erwarteter Wertpapierkursgewinne bzw. Vermeidung erwarteter Wertpapierkursverluste (Spekulationskasse).

Einzelnachweise

  1. MFI ist die offizielle Abkürzung für monetäre finanzielle Institutionen
  2. Deutsche Bundesbank Bankenstatistik vom 29. September 2011

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