- Geschäftsbereich
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Als Geschäftsbereich eines Unternehmens oder anderer Organisationen wird
- einerseits die Art ihrer Tätigkeit (bzw. Tätigkeiten) bezeichnet - oder auch Geschäftsfeld,
- andererseits die organisatorische Unterteilung der Organisation in Einheiten bezeichnet, die klar voneinander getrennte Teilaufgaben betreffen.
So gliedert sich beispielsweise die Fluggesellschaft Lufthansa in die fünf Bereiche
Logistik - Technik (Flugbetrieb etc.) - Catering, Touristik und IT Services. Der sechste (aber vom Vorstand wahrgenommene) Bereich sind die Finanzen.
Im Regelfall ist jedem der Sub-Bereiche ein Direktor (bei kleineren Organisationen ein Abteilungsleiter) zugeordnet.Während bei einem Unternehmen die Tätigkeits- bzw. Geschäftsfelder weitgehend frei gewählt werden können, ist der Geschäftsbereich eines Ministeriums durch gesetzliche Bestimmungen oder durch Beschlüsse der Regierung geregelt. Dieser Verantwortungsbereich innerhalb der Politik wird auch Ressort genannt. Organisatorisch ist ein Ministerium (ähnlich auch ein Amt) in Sektionen bzw. Abteilungen gegliedert, was mit ähnlichen Entscheidungsformen und gegenseitigen Abgleichungs-Vorgängen wie bei den Sparten einer Firma einhergeht.
Kategorien:- Planung und Organisation
- Management
- Öffentliche Verwaltung
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