- Gesellenbrief
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Der Gesellenbrief ist eine Urkunde, die in den Berufen im Handwerk nach bestandener Gesellenprüfung dem Gesellen ausgehändigt wird. Nicht zu verwechseln ist der Gesellenbrief mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Gesellenprüfungszeugnis.
Dem Gesellenprüfungszeugnis gleichgestellt sind die in verschiedenen Berufen als Abschlusszeugnis erteilten Facharbeiterbriefe oder Prüfungszeugnisse.
Seit der Novellierung der Handwerksordnung kann nach einer bestandenen Gesellenprüfung, ohne Berufserfahrung, eine Meisterschule besucht werden. Eine mindestens 3-jährige Berufserfahrung als Geselle ist seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr notwendig.
Siehe auch
Kategorien:- Urkunde
- Abschluss oder Zertifikat
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