Meisterbrief

Meisterbrief
Ein Meisterbrief aus dem Jahr 1926, ausgestellt von der Berliner Handwerkskammer

Der Meisterbrief ist eine Urkunde und wird neben dem Meistertiteldiplom, das nach bestandener Meisterprüfung dem Meister ausgehändigt wird, auch dem Industriemeister, dem Landwirtschaftsmeister und dem Fachmeister verliehen. Er gilt europaweit.

Die Urkunde selbst ist meist schmucklos und dient dem Zweck des Nachweises über das Bestehen der Meisterprüfung. Die oft aufwändig gestalteten Meisterbriefe stellen i.d.R. keine Urkunde dar. Sie sind als Schmuckblatt in vielfältiger Weise gestaltet worden. Eine Einheitlichkeit ist im deutschsprachigen Raum nicht nachweisbar. Entsprechend der jeweils vorherrschenden Stilrichtung finden sich historisierende Blätter, kaligraphische Varianten und modern grafisch gestaltete Exemplare. Von einigen Handwerkskammern werden verdiente Handwerksmeisterinnen und -meister mit Silbernen, Goldenen, Diamantenen oder Ehrenmeisterbriefen gewürdigt. Auch diese stellen keine Dokumente im rechtlichen Sinn dar.

Deutschland

Der Meisterbrief wird vom staatlichen Prüfungsausschuss der Berufskammern des entsprechenden Berufes ausgestellt.

Der Inhaber des Meisterbriefs kann im entsprechenden Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen werden und erhält damit die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks. Weiterhin berechtigt der Meisterbrief in einem Handwerksberuf den Besitzer zum Ausbilden von Auszubildenden sowie zum Führen des Titels Meister / Meisterin in Verbindung mit einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk (vgl. § 51, § 51d HwO).

Nach § 49 HwO ist zur Meisterprüfung zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung im Handwerk oder eine andere Abschlussprüfung nachweisen kann. Eine dreijährige Berufserfahrung im erlernten Beruf ist seit der Novellierung der Handwerksordnung nicht mehr notwendig.

Der Meisterbrief wird innerhalb der EU anerkannt. Dies wird in der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geregelt, bei der der Meisterbrief der Stufe drei [1] (Stufe 3 – Diplom kurzer Ausbildungsgang)[2] zugeordnet wird.

In Deutschland war der Meisterbrief als zwingende Voraussetzung, einen Handwerksbetrieb führen zu dürfen (zulassungspflichtige Berufe mit Erfordernis des großen Befähigungsnachweises), auf bestimmte Berufe beschränkt. In der Novelle der Handwerksordnung, die am 1. Januar 2004 in Kraft trat wurde diese für zulassungsfreie Berufe abgeschafft. Auch für fast alle noch zulassungspflichtigen Berufe wurden die Möglichkeiten, mit alternativen Qualifikationen den Beruf selbständig auszuüben, ausgebaut. Seit dem Jahr 2004 werden durch Änderung der HwO als Befähigungsnachweise zur Führung eines Handwerkerbetriebes auch eine Ausnahmebewilligung nach § 8 oder § 9 HwO oder eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO für Altgesellen oder ein Abschluss als Ingenieur anerkannt.

Einzelnachweise

  1. Anerkennung für den Meister in Europa. handwerkskammer.de, abgerufen am 28. Dezember 2010.
  2. Handwerk jubelt: Meister anerkannt. handwerksblatt.de, Okt 2007, abgerufen am 28. Dezember 2010.

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