- Meisterschule
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Der Begriff Meisterschule bezeichnet alle Weiterbildungseinrichtungen, die auf die Aufstiegsfortbildung zum Meister vorbereiten. Bei den Lehrgängen handelt es sich um eine Weiterbildung an entsprechenden Bildungseinrichtungen der Berufskammern, seltener an sogenannten Fachschulen.
Vorbereitungskurse werden von Berufskammern angeboten und dauern je nach Berufsbild in Vollzeitunterricht 9 bis 24 Monate; in Teilzeit bis zu 48 Monate. Sie decken die Ausbildungsteile I bis IV der Meisterprüfungsordnung (MPO) ab.
Die Fortbildung zum Meister an einer Fachschule unterscheidet sich von den reinen Vorbereitungskursen insofern als hier nicht nur die MPO vorrangig beachtet wird, sondern auch der zugrunde liegende Lehrplan. Fachschulen dienen somit der vertieften und umfassenderen beruflichen Fortbildung und fördern die Allgemeinbildung. Sie werden im Anschluss an die Berufsausbildung und in der Regel an eine ausreichende praktische Berufstätigkeit von mehreren Jahren besucht. Die Fachschulfortbildung beträgt in der Regel 12 bis 24 Monate in Vollzeit. Bei Teilzeitlehrgängen dementsprechend bis 48 Monate.
Gesetzliche Grundlage
- Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), Art. 15
„Die Fachschule dient der vertieften beruflichen Fortbildung und fördert die Allgemeinbildung; sie wird im Anschluss an eine Berufsausbildung und in der Regel an eine ausreichende praktische Berufstätigkeit von mehreren Jahren besucht. Der Ausbildungsgang umfasst bei Vollzeitunterricht mindestens ein halbes Schuljahr, bei Teilzeitunterricht einen entsprechend längeren Zeitraum. Die mindestens einjährige Fachschule kann nach Maßgabe der Schulordnung die Fachschulreife verleihen. Durch eine staatliche Ergänzungsprüfung kann die (Fach-)Hochschulreife erworben werden, die auf einschlägige Studiengänge beschränkt werden kann; das Staatsministerium für Unterricht und Kultus regelt das Nähere durch Rechtsverordnung.“
Kategorien:- Schultyp der Berufsbildung
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