Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (Niedersachsen)
- Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (Niedersachsen)
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Basisdaten |
Titel: |
Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder |
Abkürzung: |
KiTaG |
Art: |
Landesgesetz |
Geltungsbereich: |
Niedersachsen |
Rechtsmaterie: |
Verwaltungsrecht |
Fundstellennachweis: |
GVBl. Sb 21130 03 |
Ursprüngliche Fassung vom: |
16. Dezember 1992
(Nds. GVBl. S. 353) |
Inkrafttreten am: |
überw. 1. Januar 1993 |
Neubekanntmachung vom: |
7. Februar 2002
(Nds. GVBl. S. 57) |
Letzte Änderung durch: |
Art. 1 G vom 18. Juni 2009
(Nds. GVBl. S. 277) |
Inkrafttreten der
letzten Änderung: |
1. Januar 2009
(Art. 2 G vom 18. Juni 2009) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder regelt die Kindertagesbetreuung in Niedersachsen. Es führt das Kinder- und Jugendhilfegesetz auf Landesebene aus. Die aktuelle Fassung stammt vom 7. Februar 2002.
§ 12 regelt, dass jedes Kind Anspruch auf den Besuch eines Kindergartenplatzes hat, somit erstreckt sich dies lediglich auf eine Vormittagsbetreuung.
Weblinks
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