Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
-
Basisdaten |
Titel: |
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre |
Abkürzung: |
ParlStG |
Art: |
Bundesgesetz |
Geltungsbereich: |
Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: |
Staatsrecht |
Fundstellennachweis: |
1103-3 |
Datum des Gesetzes: |
24. Juli 1974
(BGBl. I S. 1538) |
Inkrafttreten am: |
1. August 1974 (§ 13 ParlStG) |
Letzte Änderung durch: |
Art. 15 Abs. 3 G vom
5. Februar 2009
(BGBl. I S. 160, 262) |
Inkrafttreten der
letzten Änderung: |
12. Februar 2009
(Art. 17 G vom 5. Februar 2009) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre enthält Regelungen über Einsatz und Rechtsstellung sowie eine grobe Beschreibung der Aufgabe der Parlamentarischen Staatssekretäre.
Sie stehen demnach gem. § 1 Abs. 3 ParlStG zum Bund in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis und haben gem. § 1 Abs. 2 ParlStG die Aufgabe, die Mitglieder der Bundesregierung, denen sie beigegeben sind, bei der Erfüllung ihrer Regierungsaufgaben zu unterstützen. Nach § 2 ParlStG werden sie dem Bundespräsidenten vom Bundeskanzler im Einvernehmen mit dem Bundesminister, für den der Parlamentarische Staatssekretär tätig werden soll, vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt.
Weblinks
 |
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- Parlamentarischer Staatssekretär (Bundesrepublik Deutschland)
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