Gesetzliches Zusammenwohnen

Gesetzliches Zusammenwohnen

Das gesetzliche Zusammenwohnen (niederländisch "wettelijke samenwoning", französisch "cohabitation légale") ist die Bezeichnung für eine eingetragene Partnerschaft belgischen Rechts.

Neben dem gesetzlichen Zusammenwohnen steht in Belgien auch die Gleichgeschlechtliche Ehe seit 2003 sowohl verschieden- als auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen.

Die ungewöhnliche Bezeichnung "gesetzliches Zusammenwohnen" ergibt sich aus der offiziellen deutschen Übersetzung des betreffenden Gesetzes, die im Belgischen Staatsblatt vom 2. März 2000 veröffentlicht worden ist.

Das gesetzliche Zusammenwohnen wird durch eine gemeinsame Erklärung zweier volljähriger Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts vor der Gemeindebehörde begründet; die Erklärung wird in das Bevölkerungsregister (Einwohnermelderegister) eingetragen.

Die Eintragung bietet einen gewissen Schutz insbesondere im Hinblick auf die gemeinsame Wohnung; sie verpflichtet die gesetzlich Zusammenwohnenden, nach ihren Möglichkeiten zum Bestreiten der Kosten des gemeinsamen Haushalts beizutragen. Nach einer Trennung kann das Gericht Anordnungen über die gemeinsame Wohnung treffen und für eine Übergangszeit zur Unterhaltszahlung verurteilen. Weitergehende Regelungen können in einem notariellen Vertrag vorgesehen werden. Ferner bestehen steuerliche Vergünstigungen.

Kindschaftsrechtliche Wirkungen bestehen nicht, der Vater muss sein Kind ggf. förmlich anerkennen. Allerdings steht verschiedengeschlechtlichen Paaren die gemeinsame Adoption auch unabhängig von einer bestehenden Ehe oder einem gesetzlichen Zusammenwohnen offen.

Das gesetzliche Zusammenwohnen wird durch einvernehmliche Erklärung sofort und durch eine förmlich zugestellte einseitige Erklärung nach drei Monaten beendet, ferner im Zeitpunkt des Todes oder der Heirat eines Partners.

Inhaltsverzeichnis

Siehe auch

Übersichtsartikel

Formen gesetzlich anerkannter Partnerschaften

Gesetze in anderen Ländern

Weblinks

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