- Zivilpartnerschaft
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Eine Eingetragene Partnerschaft bezeichnet in verschiedenen Ländern das gesetzlich verankerte Institut, mit dem sich gleichgeschlechtliche Beziehungen rechtlich absichern und nur dann in den Genuss der Wirkungen kommen, wenn sie sich staatlich eintragen lassen. Dies steht im Gegensatz zur Gesetzgebung einiger anderer Länder, die auch uneingetragenen gleichgeschlechtlichen Konkubinatspartnern bereits rechtliche Verbesserungen garantieren. Die Ausführung ist in den Ländern sehr unterschiedlich. Je nach Ausführung der Gesetze sind einige punktuelle Verbesserungen gegenüber dem Konkubinat, rechtlich sehr unterschiedliche Wirkungen oder rechtlich identische Wirkungen zur Zivilehe realisiert worden. Eine Eingetragene Partnerschaft kann in manchen Ländern nicht nur für Partnerschaften gleichen Geschlechts genutzt, sondern kann auch unverheirateten Paaren unterschiedlichen Geschlechts eine rechtliche Absicherung erlauben. In den Ländern, wo die Wirkung der eingetragenen Partnerschaft gleichbedeutend zur Ehe ist, steht eine eingetragene Partnerschaft nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen.
Der Unterschied der Eingetragenen Partnerschaft zu einer allfälligen Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare ist das auf ein eigenständiges Gesetz basierte Rechtsinstitut. In Deutschland und der Schweiz begründen beispielsweise eingetragene Partner einen eigenen Personenstand. Bei der Ehe wird im Gegensatz das bestehenden Zivilehengesetz angepasst, so dass das Gesetz auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen steht. Bei einigen Ländern hat deshalb eine eingetragene Partnerschaft im Gegensatz zur Öffnung der Zivilehe nur noch eine symbolische und keine rechtliche Bedeutung mehr.
Inhaltsverzeichnis
Eingetragene Partnerschaften in einigen europäischen Ländern
Dänemark
Das weltweit erste Gesetz über eine eingetragene Partnerschaft wurde am 7. Juni 1989 in Dänemark erlassen. Für diese Partnerschaft, die nur Menschen gleichen Geschlechts offen steht, gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für die Ehe, aber
- eingetragene Partner können nicht gemeinsam ein Kind adoptieren, jedoch kann (seit einer späteren Gesetzesänderung) ein Partner ein leibliches Kind oder ein aus Dänemark stammendes Adoptivkind des anderen Partners adoptieren, so dass es zum gemeinsamen Kind wird,
- Vorschriften, die auf das Geschlecht eines Ehegatten abstellen, gelten nicht,
- Vorschriften in internationalen Verträgen gelten nur, wenn alle Vertragsparteien dies billigen,
- anders als eine Eheschließung ist die Begründung einer solchen Partnerschaft nur standesamtlich möglich (nicht auch durch eine religiöse Zeremonie).
Deutschland
In Deutschland ist die Eingetragene Partnerschaft die gesetzlich geregelte und durch Eintragung bei einer staatlichen Stelle begründete Form des Zusammenlebens eines Paares, die neben der Ehe besteht und die nur gleichgeschlechtlichen Paaren eine rechtliche Absicherung ihrer Beziehung ermöglicht. In Deutschland wurde dies im Lebenspartnerschaftsgesetz beschlossen.
Die rechtlichen Wirkungen sind teilweise sehr unterschiedlich zur Ehe, wie etwa dem Verfassungsrecht, dem Steuerrecht, dem Besoldungs- und Versorgungsrecht, dem Bestattungsrecht und der berufsständischen Versorgung.
Schweiz
Nachdem bereits auf Kantonsebene in Genf eine Pacte civil de solidarité mit symbolischer Wirkung und kurz danach in Zürich eine eingetragene Partnerschaft mit identischer Wirkung zu Ehe realisiert wurde, erarbeitete der Bund ein Gesetz mit eheähnlichen Wirkungen. Die Vernehmlassung hatte gezeigt, dass eine Öffnung der Ehe keine Mehrheit gefunden hätte. Trotzdem fand ein Rechtsinstitut, welches in den Wirkungen identisch war wie die Ehe, großen Zuspruch. Das heutige Gesetz ist ähnlich wie dasjenige in Dänemark eine fast vollständige Gleichstellung zur Zivilehe. Ausgenommen sind ebenfalls die Adoption und der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin, sowie der gemeinsame Familienname. Eine Eintragung erfolgt immer auf dem Standesamt, der einzige Unterschied zur Eheschliessung ist der Wegfall der Trauzeugen. In der Schweiz wurde schließlich das Partnerschaftsgesetz am 5. Juni 2005 durch den Souverän genehmigt.
Österreich
Als Eingetragene Partnerschaft wird im Besonderen der von der SPÖ vorgelegte Gesetzesentwurf zur Gleichstellung von lesbischen und schwulen Partnerschaften mit der Ehe bezeichnet (im Gegensatz dazu heißt der bereits früher von den Grünen initiierte Entwurf Zivilpakt; der SPÖ-Entwurf unterscheidet sich auch nur wenig vom grünen Entwurf). In der politischen Diskussion in Österreich wird aktuell (Stand Jänner 2008) über einen Gesetzesentwurf für ein Lebenspartnerschaftsgesetz des Justizministeriums unter Bundesministerin Maria Berger (SPÖ) gesprochen. Die Regierungskoalition zwischen SPÖ und ÖVP hat dazu eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der neben Vertretern der Ministerien auch alle österreichischen Homosexuellenorganisationen (ua. HOSI Wien, HOSI Linz[1]) eingeladen sind. Am 24. April 2008 hat das Justizministerium einen Gesetzesentwurf in die Begutachtung geschickt, der nur den im Bereich des Justizministeriums angesiedelten Bereich des Zivilrechts umfasst. Alle anderen Bereiche, wie Fremdenrecht, Steuerrecht, Erbrecht, Sozialversicherungsrecht usw. sind dabei nicht umfasst. Seitens der Bewegungsorganisationen wird der Gesetzesentwurf daher in dieser Form größtenteils abgelehnt. Durch die Auflösung des Parlaments am 10. Juli 2008 ist der Gesetzesentwurf hinfällig geworden.
Nach einem Gespräch von Innenministerin Dr. Maria Fekter und einer vierköpfigen Delegation des Rechtskomitees LAMBDA am 17. Februar 2009 gab die Innenministerin bekannt, dass das Partnerschaftsgesetz im kommenden Herbst beschlossen werde und damit die Eingetragene Partnerschaft am 1. Januar 2010 in Kraft treten werde. [2]
Spanien
Einen Sonderfall stellt die spanische Gemeinde Cambre, nahe La Coruña, in der Provinz Galicien dar. Das Recht dieser Gemeinde kennt eingetragene Partnerschaften nicht nur für gleichgeschlechtliche Paare. So können sich auch Verwandte oder Gemeinschaften mit mehr als zwei Personen registrieren lassen.[3][4]
Ungarn
Am 20. April 2009 wurde der Gesetzentwurf[5] der Regierung über die eingetragene Lebenspartnerschaft (ung. bejegyzett élettársi kapcsolat) von dem ungarischen Parlament verabschiedet. Das Gesetz wird am ersten Tag des seiner Verkündung folgenden zweiten Monates in Kraft treten.
Gemäß § 3 des Gesetzes müssen fast alle für die Ehe geltenden Regeln auf die eingetragene Lebenspartnerschaft angewandt werden. Die Ausnahmen sind im Gesetz festgeschrieben:
- Die eingetragene Lebenspartnerschaft kann im gegenseitigen Einverständnis vor einem Notar geschieden werden.
- Die Lebenspartner dürfen kein Kind adoptieren, auch nicht das Kind von einem der Lebenspartner.
- Die Vorschriften zur menschlichen Reproduktion für Eheleute gelten nicht für die eingetragenen Lebenspartner.
- Die Lebenspartner können keinen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen als neuen gemeinsamen Nachnamen wählen.
Eingetragene Partnerschaften weltweit
Eingetragene Partnerschaften gibt es in folgenden Ländern (mit Jahr der Einführung und Bezeichnung - kursiv: auch für verschiedengeschlechtliche Paare allgemein zugänglich):
Europa
Dänemark 1989 registreret partnerskab Norwegen 1993 registrert partnerskap Schweden 1995 registrerat partnerskap Grönland 1996 registreret partnerskab Island 1996 staðfesta samvist Ungarn 1996 élettársi kapcsolat Niederlande 1998 geregistreerd partnerschap Spanien 1998 union estable de pareja (u. a.) Frankreich 1999 Ziviler Solidaritätspakt (pacte civil de solidarité - PACS) Belgien 2000 gesetzliches Zusammenwohnen Deutschland 2001 Eingetragene Lebenspartnerschaft Portugal 2001 uniões de facto Finnland 2002 rekisteröity parisuhde/registrerat partnerskap Kroatien 2003 Unregistrierte Partnerschaft (Zivotna zajednica) Luxemburg 2004 partenariat (enregistré) Großbritannien und Nordirland 2005 civil partnership[6] Andorra 2005 unió estable de parella Slowenien 2006 registrirana istospolna partnerska skupnost Tschechien 2006 registrované partnerství Schweiz 2007 Eingetragene Partnerschaft Italien (Toskana und 9 weitere Regionen, nicht landesweit) unione civile Österreich 1. Januar 2010 Eingetragene Partnerschaft Vereinigte Staaten
siehe auch: Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in den Vereinigten Staaten
Nur einige Bundesstaaten der USA erkennen eingetragene Partnerschaften an. Diese werden meist als Civil Unions („Privatrechtliche Vereinigungen“) oder Domestic Partnerships („Häusliche Partnerschaften“) bezeichnet. In der rechten Spalte ist jeweils ein Link zu einem weiterführenden Artikel in der englischsprachigen Wikipedia angegeben.
Hawaii 1997 reciprocal beneficiary relationship Kalifornien 1999/2005 domestic partnership Vermont 2000 civil union District of Columbia 2002 domestic partnership Maine 2004 domestic partnership Connecticut 2005 civil union [7] New Jersey 2006 civil union [8] Washington 2007 domestic partnership1 New Hampshire 2008 civil union[9] Oregon 2008 domestic partnership[10] Maryland 2008 domestic partnership[11] Colorado 2009 designated beneficiary agreement 1Für heterosexuelle Paare, wenn einer der Partner mindestens 62 Jahre alt ist.
Andere Länder (außerhalb Europas)
Argentinien: 2003 unión civil (2 Bundesstaaten) *Buenos Aires 2003 unión civil *Rio Negro 2003 unión civil Australien: unterschiedlich significant relationship u.a.¹ *Australian Capital Territory 2008 Eingetragene Partnerschaft *New South Wales 1999 unregistrierte Partnerschaft *Northern Territory 2004 unregistrierte Partnerschaft *Queensland 1999 unregistrierte Partnerschaft *South Australia 2007 Eingetragene Partnerschaft *Tasmanien 2004 Eingetragene Partnerschaft *Victoria 2001 unregistrierte Partnerschaft *Victoria 1.12.2008 Eingetragene Partnerschaft *Western Australia 2002 unregistrierte Partnerschaft Brasilien: 2004 união estavel (registrada) (ein Bundesstaat) *Rio Grande do Sul 2004 união estavel (registrada) Kanada: (zwei Provinzen) * Neuschottland 2001 domestic partnership * Québec 2002 union civile/civil union" Neuseeland 2005 civil union Mexiko: *Mexiko-Stadt 2006 *Coahuila 2006/2007 civil union[13] Uruguay 2008 unión civil[14] ¹ In den australischen Staaten und Territorien gibt es unterschiedliche Formen eingetragener und nichteingetragener Partnerschaften. Eine „significant relationship“ kann auch als formlose Beziehung bestehen. Bei Registrierung im „Relationships Register“ hat sie jedoch sofortige Wirkung, kann sie nur aufgrund förmlichen Antrags aufgelöst werden und ermöglicht sie ferner die Stiefkindadoption.
Initiativen zur Einführung
In den folgenden Ländern sind Gesetze über eingetragene Partnerschaften in Vorbereitung:
Estland Im Parlament von Estland wird seit Juli 2008 ein Gesetzentwurf zur Einführung einer Eingetragenen Partnerschaft diskutiert. [15] Irland Nach der Parlamentswahl von 2007 kündigte Premierminister Bertie Ahern an, dass die Regierung "so schnell wie möglich" einen entsprechenden Gesetzentwurf ins Parlament einbringen würde. Es sollte nur noch eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs abgewartet werden.[16] Im Juni 2008 stellte die irische Regierung den Gesetzentwurf zur Eingetragenen Partnerschaft vor. [17] Kolumbien Ein von Präsident Alvaro Uribe unterstütztes[18] Gesetz hat im April den Senat und am 15. Juni 2007 das Repräsentantenhaus passiert.[19] Bei der Schlussabstimmung im Senat über die endgültige Fassung des Gesetzes am 19. Juni brach jedoch eine Gruppe konservativer Senatoren die Fraktionsdisziplin und wies das Gesetz mit 34 zu 29 Stimmen in der 102 Mitglieder starken Kammer zurück. Etwa 80 Aktivisten protestierten am nächsten Tag vor dem Kongressgebäude dagegen. Unterstützer forderten, den Gesetzgebungsprozess wiederzubeleben.
Im Oktober 2007 ordnete das kolumbianische Verfassungsgericht an, dass gleichgeschlechtliche Paare in der Gesundheitsversorgung die gleichen Rechte erhalten müssen wie in einer Ehe.[20] Im Februar hatte es bereits Eigentums- und Erbrechte auf homosexuelle Paare ausgeweitet. [21] [22]
Kuba Kommunistische Partei berät Einführung einer Eingetragenen Partnerschaft. [23] Liechtenstein Der Landtag sprach sich am 24. Oktober 2007 mehrheitlich für die Einführung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare aus. Die entsprechende Motion der Freien Liste wurde mit 19 zu 6 Stimmen angenommen. [24] Österreich Die Große Koalition in Österreich bereitet ein Gesetz zur standesamtlichen Eintragung von Partnerschaften seit 2007 vor. [25] Dazu wurde unter der Leitung des Justiz- und des Familienministeriums eine interministerielle Arbeitsgruppe gebildet, an der auch VertreterInnen der Lesben- und Schwulenbewegung teilnehmen. Am 24. April 2008 wurde ein vom Justizministerium erarbeiteter Entwurf, der allerdings nur die zivilrechtlichen Rechtsmaterien umfasst, zur Begutachtung ausgeschickt. Der Entwurf wird wie schon der erste Vorentwurf vom 24. Oktober 2007 seitens der meisten LGBT-Organisationen als zu wenig weitreichend abgelehnt. [26] Eine Einführung ist auf Grund der zögerlichen Haltung der konservativen ÖVP nicht so schnell zu erwarten [27], zumal der Entwurf von den LGBT-Organisationen auch deswegen abgelehnt wird, da wesentliche Bereiche, wie Fremdenrecht, Steuerrecht, Erbrecht, Sozialversicherungsrecht usw. davon nicht umfasst sind [28]. Durch das Platzen der Regierungskoalition und die Auflösung des Parlaments ist der Gesetzesentwurf hinfällig geworden. Ob die nach den Wahlen vom 28. September 2008 ins Amt kommende Regierung hier neue Initiativen setzen wird bleibt fraglich. Ungarn Am 17. Dezember 2007 verabschiedete das ungarische Parlament mit den Stimmen der Regierungskoalition unter Ferenc Gyurcsany ein Gesetz, das Eingetragene Partnerschaften ermöglicht, die mit der Ehe weitgehend identisch sind und die die bisherigen unregistrierten Partnerschaften ersetzen. Das Gesetz sollte am 1. Januar 2009 in Kraft treten, wurde jedoch wenige Tage zuvor gerichtlich verboten, da die auch heterosexuellen Partnern offenstehende Eingetragene Partnerschaft die „herausragende Stellung der Ehe“ gefährdet hätte[29]. Am 12. Februar stellte die Regierung ein neues Gesetz vor, das nur für gleichgeschlechtliche Paare gilt und damit in Einklang mit der Entscheidung des ungarischen Verfassungsgerichts steht.[30] USA Siehe: Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in den Vereinigten Staaten Dabei ist zu beachten, dass die Ehe in den Niederlanden, Belgien, Spanien, Kanada, Südafrika, Norwegen, Schweden und in den US-Staaten Massachusetts, Connecticut, Iowa und Vermont auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen steht.
Unterschiede
Es bestehen in den verschiedenen Ländern teils große Unterschiede zwischen den Regelungen zum Partnerschaftsgesetz. In manchen Ländern (z. B. Kroatien oder Portugal) und Regionen haben Partnerschaftseintragungen nur geringe Rechtswirkungen, in anderen stehen eingetragene Partnerschaften einer Ehe bis auf die Bezeichnung praktisch gleich. Letzteres gilt z. B. für Schweden oder das Vereinigte Königreich, wo eingetragene Partner auch gemeinsam Kinder adoptieren können.
Kritik
Kritik an dieser Form der Verpartnerung Gleichgeschlechtlicher wendet sich an das Konzept, Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung nicht das gleiche Recht wie anderen zuzustehen, sondern mit einer gesonderten Rechtsform abzuwickeln. Die eingetragene Partnerschaft sei in Deutschland die erste Sonderregelung für Homosexuelle seit der Abschaffung des Paragrafen 175. [31]
Weitere Kritikpunkte sind:
- Den Lebenspartnern werden mit der Partnerschaft häufig mehr die Pflichten als die Rechte einer Ehe gegeben (außer im Vereinigten Königreich, Island, Schweden, Finnland, Norwegen, Dänemark, Neuseeland)
- Wenn die Eingetragene Partnerschaft als Alternative zur religiösen Ehe eingeführt wird, steht diese Heterosexuellen zugleich offen, womit ihre Rechte erweitert werden, während es die einzige Möglichkeit für Homosexuelle bleibt, was keine Ausweitung der Rechte darstellt (z. B. in Frankreich).
Siehe auch
Übersichtsartikel
Andere Formen gesetzlich anerkannter Partnerschaften
Gesetze in anderen Ländern
- Lebenspartnerschaft (Deutschland)
- Zivilpakt (Modell der Grünen in Österreich)
- Partnerschaftsgesetz (Schweiz)
- Gesetzliches Zusammenwohnen (Belgien)
Quelle
- ↑ Hosi Linz:
- ↑ http://www.gaynet.at/news/artikel/5199_Lambda GAYNET.AT
- ↑ X. Hermida, X. M. Pereiro: Una pareja de hermanos con hijos abrirá el registro de uniones de hecho de Cambre. Auf: EL PAÍS.com (in Spanisch)
- ↑ Amtliche Satzung der Gemeinde Cambre (in Spanisch)
- ↑ http://www.parlament.hu/irom38/08847/08847-0019.pdf auf Ungarisch
- ↑ Civil partnerships in the United Kingdom in der englischsprachigen Wikipedia
- ↑ queer.de: Queer:LPartG in Connecticut, 14. April 2005
- ↑ Queer:Homos heiraten in New Jersey
- ↑ Advocate:N.H. governor signs civil unions law
- ↑ Queer:Oregon führt Homo-Ehe ein
- ↑ Politicker.com: O'Malley signs domestic partnership bills into law
- ↑ HRC:Human Rights Campaign Applauds Colorado for Enacting Legislation Making Legal Rights
- ↑ Queer:Artikel
- ↑ Queer: Uruguay: Präsident stimmt Homo-Ehe zu
- ↑ Pinknews:Estonia debates same-sex partnerships
- ↑ Queer:Bertie Ahern verspricht Homo-Ehe
- ↑ Queer:Homo-Ehe: Irland stellt Gesetzentwurf vor
- ↑ Pinknews:Artikel
- ↑ http://www.365gay.com/Newscon07/06/061507columbia.htm
- ↑ http://365gay.com/Newscon07/10/100607colombia.htm
- ↑ BBC:Artikel
- ↑ Queer:Artikel
- ↑ Queer:Homo-Ehe auf Kuba?
- ↑ Landtag Liechtenstein
- ↑ queer:Österreich: Homo-Ehe im Standesamt
- ↑ http://365gay.com/Newscon07/10/102407aus.htm
- ↑ Pride
- ↑ Parlament Österreich
- ↑ queer.de: Ungarn: Gericht verbietet Eingetragene Partnerschaften
- ↑ pinknews: Hungarian government proposes registered same-sex partnerships
- ↑ [Jungle World 19. Juli 2000 http://www.nadir.org/nadir/periodika/jungle_world/_2000/30/05a.htm]
Weblinks
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