- Gleisabstand
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Der Gleisabstand ist der Abstand zwischen zwei nebeneinanderliegenden Gleisen, gemessen von Gleismitte zu Gleismitte.
Inhaltsverzeichnis
Vorschriften und Geschichte (Deutschland)
Heute ist in Deutschland laut Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) ein Gleisabstand von mindestens 4 m, für Streckengleise und durchgehende Hauptgleise in Bahnhöfen ohne Zwischenbahnsteig, vorgeschrieben [1]. Bei einer Fahrzeugbreite von etwa 3 m haben zwei einander passierende Züge also einen Abstand von etwa 1 m. Dieser Abstand ist seit der Zeit der Deutschen Reichsbahn als Mindestabstand vorgeschrieben. Bei der Preußischen Eisenbahn lag der Mindestabstand zunächst bei nur 3,5 m. Dies wurde jedoch mit der Zeit als unsicher betrachtet, da im Extremfall die Köpfe von Reisenden, die sich jeweils in Richtung Gegengleis aus dem Fenster lehnten, zusammenprallen konnten.
Der Mindestgleisabstand am Grenzzeichen beträgt abhängig von Kurvenradius, Geschwindigkeit und Überhöhung mindestens 3,50 m [2]. Er ist so dimensioniert, dass ein diesen Abstand einhaltendes Fahrzeug nicht in das Lichtraumprofil des Nachbargleises ragt und so vorbeifahrende Fahrzeuge nicht berührt oder beschädigt.
Mit zunehmender Geschwindigkeit wurden zunehmend auch höhere Sicherheitsabstände als notwendig erachtet, so dass auf Hauptstrecken heute Gleisabstände von 4,20 m und mehr vorgesehen werden. Bei den Neubaustrecken mussten auch aerodynamische Gesichtspunkte beachtet werden. Der Gleisabstand liegt hier bei 4,70 m für die NBS der 1. Generation und bei 4,50 m für die für 300 km/h trassierten NBS der 2. Generation.
Bei Kurvenradien unter 250 m muss der Gleisabstand wegen des Bogenausschlags der Fahrzeuge vergrößert werden.
Bahnsteige
Befindet sich zwischen zwei Gleisen ein Bahnsteig, so wird der Gleisabstand entsprechend vergrößert. Bei einseitig genutzten oder Gepäckbahnsteigen ist laut EBO ein Mindestabstand von 6 m vorgeschrieben, was einer Bahnsteigbreite von etwa 3 m entspricht. Beidseitig genutzte Bahnsteige erfordern einen Gleisabstand von mindestens 9 m; in verkehrsreichen Bahnhöfen sind bis zu 13 m üblich, was einer Bahnsteigbreite von etwa 10 m entspricht.
Gleisverziehung
Der Begriff Gleisverziehung (auch Gleisverschwenkung) bezeichnet eine Änderung des Gleisabstands, wie sie z.B. vor Bahnsteigen notwendig ist. Es handelt sich im Prinzip um eine S-Kurve mit sehr großen Radien (in der Größenordnung von Kilometern). Somit ist auch ohne Überhöhung dieser Kurven eine hohe Geschwindigkeit möglich.
Anmerkung: Mit Gleisverschwenkung werden auch Umbaumaßnahmen im Gleisnetz bezeichnet, bei denen die Lage des Gleises verändert wird.
Vermessung
In der Praxis wird der Gleisabstand nicht zwischen den Gleismitten gemessen, da diese ohne spezielle Messgeräte nicht millimetergenau feststellbar ist. Deswegen wird von der Schieneninnenkante der rechten Schiene des linken Gleises zur Schieneninnenkante der rechten Schiene des rechten Gleises gemessen oder umgekehrt.
Diese Vereinfachung beruht auf der Annahme, dass die benachbarten Gleise die gleiche Spurweite haben und dass die Gleise parallel zueinander sind.
Einzelnachweise
- ↑ § 10 (3). Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, abgerufen am 14. Juni 2010
- ↑ § 14 (17). Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, abgerufen am 14. Juni 2010
Kategorie:- Bahnanlagentechnik
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